bmvit - Der Rechnungshof
bmvit - Der Rechnungshof
bmvit - Der Rechnungshof
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
die „richtige Leistung“ bestätigten weitere Mitarbeiter des Amtes der<br />
Niederösterreichischen Landesregierung.<br />
Im Zuge der Erstellung der Bauabrechnung — diese entspricht einem<br />
Projektabschlussbericht — erkannte die Örtliche Bauaufsicht Fehler in<br />
der Schlussrechnung und forderte vom Auftragnehmer im März 2010<br />
20.363,70 EUR inkl. USt zurück. Während der Gebarungsüberprüfung<br />
des RH entdeckte die Örtliche Bauaufsicht einen weiteren Abrechnungsfehler<br />
zum Nachteil des Landes Niederösterreich in Höhe von<br />
2.946,93 EUR.<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte die Schlussrechnung stichprobenartig und erkannte<br />
darüber hinaus eine Doppelverrechnung der Stabilisierung mit dem<br />
Kalk–Zementgemisch im Bereich der Dammkrone, welche seiner Grobabschätzung<br />
nach einen finanziellen Nachteil für das Land Niederösterreich<br />
von rd. 17.000 EUR ergab. Das Land Niederösterreich sagte<br />
zu, den genauen Betrag der Überzahlung zu ermitteln und den Betrag<br />
vom Auftragnehmer zurückzufordern.<br />
66.2 <strong>Der</strong> RH bemängelte die Qualität der Rechnungsprüfung. Zur Qualitätssteigerung<br />
empfahl er dem Land Niederösterreich, seinen Mitarbeitern<br />
Arbeitsbehelfe in Form von Checklisten für die Rechnungsprüfung<br />
zur Verfügung zu stellen, um die Vollständigkeit, Einheitlichkeit<br />
und Dokumentation dieses Vorgangs zu gewährleisten und das Anti–<br />
Claimmanagement zu stärken. Die gegenständliche Schlussrechnung<br />
wäre nochmals vollständig zu prüfen und Überzahlungen zurückzufordern.<br />
66.3 Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich würde man für die<br />
Mitarbeiter die vom RH empfohlenen Arbeitsbehelfe als Mustererledigungen<br />
oder Checklisten erstellen. Zu den Abrechnungsfehlern teilte es<br />
mit, dass ein Teil der Überzahlung bereits vom damaligen Auftragnehmer<br />
zurückgefordert worden sei. Dabei sei dem Auftragnehmer auch<br />
mitgeteilt worden, dass die Schlussrechnung aufgrund der Hinweise<br />
des RH neuerlich überprüft werde und mit einer weiteren Rückforderung<br />
zu rechnen sei. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Prüfungsergebnisses<br />
werde dieser Vorgang eingeleitet.<br />
256 Bund 2012/2