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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

die „richtige Leistung“ bestätigten weitere Mitarbeiter des Amtes der<br />

Niederösterreichischen Landesregierung.<br />

Im Zuge der Erstellung der Bauabrechnung — diese entspricht einem<br />

Projektabschlussbericht — erkannte die Örtliche Bauaufsicht Fehler in<br />

der Schlussrechnung und forderte vom Auftragnehmer im März 2010<br />

20.363,70 EUR inkl. USt zurück. Während der Gebarungsüberprüfung<br />

des RH entdeckte die Örtliche Bauaufsicht einen weiteren Abrechnungsfehler<br />

zum Nachteil des Landes Niederösterreich in Höhe von<br />

2.946,93 EUR.<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte die Schlussrechnung stichprobenartig und erkannte<br />

darüber hinaus eine Doppelverrechnung der Stabilisierung mit dem<br />

Kalk–Zementgemisch im Bereich der Dammkrone, welche seiner Grobabschätzung<br />

nach einen finanziellen Nachteil für das Land Niederösterreich<br />

von rd. 17.000 EUR ergab. Das Land Niederösterreich sagte<br />

zu, den genauen Betrag der Überzahlung zu ermitteln und den Betrag<br />

vom Auftragnehmer zurückzufordern.<br />

66.2 <strong>Der</strong> RH bemängelte die Qualität der Rechnungsprüfung. Zur Qualitätssteigerung<br />

empfahl er dem Land Niederösterreich, seinen Mitarbeitern<br />

Arbeitsbehelfe in Form von Checklisten für die Rechnungsprüfung<br />

zur Verfügung zu stellen, um die Vollständigkeit, Einheitlichkeit<br />

und Dokumentation dieses Vorgangs zu gewährleisten und das Anti–<br />

Claimmanagement zu stärken. Die gegenständliche Schlussrechnung<br />

wäre nochmals vollständig zu prüfen und Überzahlungen zurückzufordern.<br />

66.3 Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich würde man für die<br />

Mitarbeiter die vom RH empfohlenen Arbeitsbehelfe als Mustererledigungen<br />

oder Checklisten erstellen. Zu den Abrechnungsfehlern teilte es<br />

mit, dass ein Teil der Überzahlung bereits vom damaligen Auftragnehmer<br />

zurückgefordert worden sei. Dabei sei dem Auftragnehmer auch<br />

mitgeteilt worden, dass die Schlussrechnung aufgrund der Hinweise<br />

des RH neuerlich überprüft werde und mit einer weiteren Rückforderung<br />

zu rechnen sei. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Prüfungsergebnisses<br />

werde dieser Vorgang eingeleitet.<br />

256 Bund 2012/2

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