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Mahnmale, Gedenkstätten, Erinnerungsorte für die Opfer des ...

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zwischen 1939 – 1945 min<strong>des</strong>tens 100 000 Menschen zum <strong>Opfer</strong>. 125 Die Massentötung<br />

körperlich und geistig behinderter Kindern nahm ihren Anfang mit der vom<br />

Reichsministerium <strong>des</strong> Inneren geforderten „Meldepflicht über mißgestaltete usw.<br />

Neugeborene“ vom 18. August 1939. Ärztliche Geburtshelfer und Hebammen hatten<br />

alle Neugeborenen anzugeben, <strong>die</strong> folgende Leiden aufweisen:<br />

Idiotie sowie Mongolismus (besonders Fälle, <strong>die</strong> mit Blindheit und Taubheit verbunden<br />

sind),<br />

Mikrocephalie,<br />

Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Gra<strong>des</strong>,<br />

Missbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen<br />

<strong>des</strong> Kopfes und der Wirbelsäule usw. sowie<br />

Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung. 126<br />

Der Meldepflicht unterlagen alle Ärzte, <strong>die</strong> Kinder mit <strong>die</strong>sen Krankheitsformen<br />

bis zum dritten Lebensjahr behandelten. Diese Meldeunterlagen kamen vom Gesundheitsamt<br />

zum „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erforschung von erbund<br />

anlagebedingten schweren Leiden“ (mit der Abkürzung „Reichsausschuß“).<br />

An den Planungen <strong>die</strong>ser Maßnahmen waren ab Februar 1939 Viktor Brack, Chef<br />

der Kanzlei <strong>des</strong> Führers, Dr. Hans Hefelmann, Dr. Hermann Linden, und im<br />

Reichsinnenministerium <strong>für</strong> Heil- und Pflegeanstalten Dr. Leonardo Conti, der<br />

spätere Reichsärzteführer, zuständig. Als Gutachter setzte man Dr. Ernst Wentzler,<br />

Dr. Hans Heintze und Professor Werner Catel ein. Diese hatten anhand der Angaben<br />

im Meldebogen über das Schicksal – nämlich Leben oder Tod – der gemeldeten<br />

Kinder zu entscheiden. Die zur Tötung freigegebenen Kinder kamen in eigens<br />

da<strong>für</strong> eingerichtete „Kinderfachabteilungen“. Eine <strong>die</strong>ser in Eglfing-Haar 127 eröffnete<br />

„Abteilung von anstaltspflegebedürftigen Säuglingen und Kleinkindern“, behandelte<br />

seit Oktober 1940 in der offiziellen Verlautbarung „körperlich und geistige<br />

behinderte Kinder mit modernen Mitteln.“ 128 Die „Behandlung” bestand entweder<br />

aus der Überdosis einer Injektion mit Morphium-Skopolamin, der gezielten<br />

Vergiftung mit Luminal, das mit der Nahrung zugeführt wurde oder man ließ <strong>die</strong><br />

Kinder verhungern. Oft führten auch körperliche Erkrankungen, <strong>die</strong> absichtlich<br />

nicht behandelt wurden, zum Tod. Dr. Gustav Eidam (1908-1945) leitete seit 1941<br />

125 Richarz, Bernhard (1987): Heilen Pflegen Töten:142<br />

126 Klee, Ernst (1997): „Euthanasie“ im NS-Staat: 80<br />

127 Hier kamen alle zum Tode bestimmten Kinder aus Bayern zusammen. Direktor der Heilund<br />

Pflegeanstalt war seit dem 1. Februar 1939 Dr. Hermann Pfannmüller (1886-1961).<br />

128 Richarz, Bernhard (1987): Heilen Pflegen Töten: 178<br />

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