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Mahnmale, Gedenkstätten, Erinnerungsorte für die Opfer des ...

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Böhmen und Mähren - seit August 1939 - Arbeitskräfte angeworben. Die „Fremdarbeiter“<br />

75 sollten nach Kriegsbeginn, <strong>die</strong> zur Wehrmacht eingezogenen Deutschen<br />

ersetzen. Da <strong>die</strong> gewünschte Anzahl aus der freiwilligen Rekrutierung nicht erreicht<br />

werden konnte, wurden im Widerspruch zum Völkerrecht, auch Kriegsgefangene<br />

zur Zwangsarbeit eingesetzt, um <strong>die</strong> Steigerung der Kriegs- und Rüstungsproduktion<br />

zu erreichen.<br />

Besonders <strong>die</strong> Polen und Sowjets, <strong>die</strong> von den deutschen Bewachern als „Untermenschen“<br />

angesehen wurden und als Zwangsarbeiter das Zeichen „P“ oder „OST“<br />

an ihrer Kleidung trugen, mussten schwerste körperliche Arbeit leisten. Der Kontakt<br />

mit der deutschen Bevölkerung war verboten. Mit der „Verordnung über <strong>die</strong><br />

Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten vom<br />

1. Dezember 1941“ fanden <strong>die</strong> bereits geltenden Gesetze zusätzliche Verschärfung.<br />

76 Das bedeutete drastische Sanktionen wie Gestapo-Verhöre, Straflager, Freiheitsstrafen,<br />

Standgerichtsurteile mit To<strong>des</strong>strafen. Fremdarbeiter mit dem Kennzeichen<br />

„OST“ waren im Reich in der Hierarchie unter den Polen (Kennzeichen<br />

„P“) angesiedelt. Insbesondere hatten <strong>die</strong> Deutschen gegenüber den „Ostarbeiter“<br />

eine Vorgesetztenstellung. Dabei spielte nicht allein <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong><br />

Fremdarbeitereinsatzes, sondern auch <strong>die</strong> nazistische Idee eine wichtige Rolle. Die<br />

„rassischen” Leitlinien, <strong>die</strong> Russen als „Tiere“ und Juden als „Untermenschen“<br />

bezeichneten, gehörten zur „hierarchisierten nationalsozialistischen Gesellschaft<br />

in Europa“. 77 Der enorme Arbeitskräftebedarf konnte nicht nur mit polnischen und<br />

russischen Fremdarbeitern kompensiert werden. So begann unter den mit dem<br />

Deutschen Reich verbündeten Ländern eine Arbeiteranwerbung; ihre Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen waren weit günstiger als <strong>die</strong> der Polen und Ostarbeiter.<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> „Großdeutschen Reiches“ waren im August 1944 7,8 Millionen<br />

ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene im Arbeitseinsatz gemeldet.<br />

Sie stellten ungefähr 30 Prozent aller im gesamten Reich tätigen Arbeiter. 78 Der<br />

Arbeitseinsatz der „Fremdarbeiter“ erfolgte in Großbetrieben, Reichsbahn, Kommunen,<br />

Landwirtschaft, Rüstungsbetrieben und im Haushalt gut situierter Familien.<br />

Auch im Stadtgebiet von München wurden Ausländer eingesetzt. Im Frühjahr 1944<br />

befanden sich im Stadtgebiet von München 407 Ausländer-Barackenlager und<br />

–unterkünfte, in denen um <strong>die</strong> 80 000 ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefan-<br />

75 Offizielle Bezeichnung <strong>für</strong> ausländische Arbeiter.<br />

76 Münch, Ingo von (1994): Gesetze <strong>des</strong> NS-Staates: 140<br />

77 Herbert, Ulrich (1995): Arbeit, Volkstum, Weltanschauung: 135<br />

78 Herbert, Ulrich (1995): Arbeit, Volkstum, Weltanschauung: 121<br />

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