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Theorien erweiterter Tonalität und vagierender Akkorde

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Vagierende <strong>Akkorde</strong> – Übermäßiger Dreiklang<br />

Abbildung 120: zwei übermäßige Dreiklänge aus der C-Dur-Moll-Mischung 269 (vgl. Schenker, Harmonielehre,<br />

S. 238)<br />

Der übermäßige Dreiklang ist dementsprechend zweideutig: z.B. lässt das Erscheinen von b-dfis<br />

entweder auf die Tonart G-Dur-Moll (als III. Stufe) oder auf D-Dur-Moll (als VI. Stufe)<br />

schließen (Abb. 121).<br />

Abbildung 121: der übermäßige Dreiklang ist zweideutig (vgl. Schenker, Harmonielehre, S. 239)<br />

Auf die Verwendung des übermäßigen Dreiklangs (Stimmführung, Verdopplung, Weiterführung<br />

etc.) geht Schenker nicht ein.<br />

Schönberg<br />

Durch die Einbeziehung der erhöhten VII. Stufe in die Mollskala 270 ergibt sich bei Schönberg<br />

ein leitereigener übermäßiger Dreiklang in Moll: er steht auf der dritten Stufe <strong>und</strong> lautet in a-<br />

Moll c-e-gis (Abb. 122).<br />

Abbildung 122: leitereigener übermäßiger Dreiklang auf der III. Stufe in Moll<br />

Die Auflösung der dissonierenden übermäßigen Quint muss aufwärts erfolgen – Schönberg<br />

begründet dies mit den „Wendepunktgesetzen“. 271 Als „wichtigste tonale Auflösungen“ nennt<br />

269 Die Stufenbezeichnung der beiden übermäßigen Dreiklänge im Notenbeispiel 180] D) (Schenker, Harmonielehre,<br />

S. 238) ist falsch – statt einem zweimaligen ÌIII / ÌVI muss die korrekte Stufenbezeichnung wie darüber im<br />

Text lauten: ÌIII / íVII für es-g-h <strong>und</strong> ÌVI / íIII für as-c-e.<br />

270 Schönberg nimmt auch die erhöhte VI. Stufe in die Molltonleiter auf; für die Bildung des übermäßigen Dreiklangs<br />

ist jedoch nur die erhöhte siebente Skalenstufe notwendig.<br />

271 Schönbergs „Wendepunktgesetze“ besagen, dass die Verwendung der erhöhten VI. <strong>und</strong> VII. Stufe in Moll nur<br />

in aufwärtsgehender Richtung zulässig ist; abwärtsgerichtet dürfen nur die unerhöhten Skalentöne (äolisches<br />

oder natürliches Moll) verwendet werden (vgl. Schönberg, Harmonielehre, S. 113). Das heißt in diesem Fall:<br />

die übermäßige Quint des übermäßigen Dreiklangs ist der erhöhte VII. Skalenton; dieser muss in die I. Stufe<br />

(hier a) geführt werden.

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