Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 wurde die Regelung in einem wichtigen<br />
Punkt verbessert. Seither können auch Arbeitnehmer, die als das<br />
Unternehmen übernehmende Personen qualifiziert sind, von der stillen<br />
Unternehmensübertragung Gebrauch machen, vorausgesetzt, dass sie<br />
zumindest drei Jahre vor der Übertragung in dem Betrieb angestellt waren.<br />
Sie unterliegen somit nicht dem Erfordernis, Mitunternehmer sein zu müssen.<br />
Diese Gesetzesnovelle ist für die Übertragung von Familienbetrieben wichtig,<br />
bei welchen die Söhne oder Töchter vor der Unternehmensübertragung oft<br />
im Betrieb der übertragenden Person mit Dienstvertrag angestellt waren.<br />
Eine stille Übertragung kann zu dem Zeitpunkt stattfinden, zu dem der<br />
Eigentümer aus dem Unternehmen ausscheidet. Eine Bedingung für die<br />
Vornahme einer stillen Übertragung ist es, dass die übernehmende Person<br />
die Geschäftstätigkeit fortsetzen sollte. Wenn das Erfordernis der Fortführung<br />
des Betriebes nicht erfüllt wird, kommt das Instrument der stillen Übertragung<br />
nicht zur Anwendung, und die übertragende Partei ist nach wie vor<br />
verpflichtet, die Steuern für den Mehrwert zu bezahlen.<br />
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung, wenn<br />
beispielsweise die Voraussetzung der dreijährigen Mitunternehmerschaft aus<br />
unvorhersehbaren Gründen nicht erfüllt werden kann. In den folgenden<br />
Fällen muss das Erfordernis der drei Jahre nicht erfüllt werden, um die<br />
Regelung anwenden zu können:<br />
• Wenn die übertragende Partei zu 45% oder mehr arbeitsunfähig wird,<br />
nachdem die Personengesellschaft gegründet wurde.<br />
• Wenn der Konkurs der übertragenden Partei festgestellt wird.<br />
• Wenn die übertragende Partei ein Zahlungsmoratorium beantragt hat.<br />
• Wenn die übertragende Partei unter die Aufsicht eines Treuhänders<br />
gestellt wird.<br />
• Wenn die übertragende Partei vor Gründung der Personengesellschaft<br />
als Partner der den Betrieb übernehmenden Partei qualifiziert war, dies<br />
aber später nicht mehr war.<br />
• Wenn die übertragende Partei stirbt, und das Unternehmen auf die<br />
Person übertragen wird, welche den Geschäftbetrieb kurz danach<br />
fortsetzt.<br />
Unternehmen können auf Antrag von der Möglichkeit der stillen Übertragung<br />
Gebrauch machen.<br />
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