Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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Jansens Sohn als auch sein Nachbar in Frage. Und seit dem 1. Januar 2002<br />
steht das Instrument der stillen Übertragung allen drei Kandidaten zur<br />
Verfügung, vorausgesetzt, sie sind als Mitunternehmer oder Angestellte des<br />
Unternehmens qualifiziert (dazu gehört der Betriebsleiter). Im Anhang<br />
werden die Bedingungen und Konditionen der stillen Übertragung und der<br />
Mitunternehmer näher erläutert.<br />
Ad 2) Wie kann das Unternehmen übertragen werden?<br />
Die häufigsten Methoden der Unternehmensübertragung sind:<br />
a) Standardübertragung (Verlauf des Betriebs mittels Vertrag)<br />
b) Stille Übertragung (Verkauf des Betriebs ohne Vertrag)<br />
c) - Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung +<br />
Verkauf der Anteile<br />
- Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung +<br />
Holding-Struktur + Verkauf der Anteile am operativen Betrieb<br />
Ad 3) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei den verschiedenen<br />
Varianten?<br />
a) Standardübertragung<br />
Das heißt, dass die Person, die über das Unternehmen verfügt, Steuern für<br />
die stillen und steuerpflichtigen Reserven bezahlen muss. In unserem<br />
Beispiel waren dies EUR 200.000 für den Goodwill und EUR 400.000 für den<br />
Mehrwert der Gebäude. Die Summe beträgt EUR 600.000 und wird mit einer<br />
Einkommenssteuer von 52 Prozent, unter Berücksichtigung eines geringen<br />
Auflösungsfreibetrages von bis zu EUR 17.000 (2002) besteuert. Es muss in<br />
diesem Fall Bargeld aus dem Betrieb oder anderswo genommen werden, um<br />
der Steuerpflicht zu genügen. Dies ist ein Nachteil.<br />
Der Vorteil dieser Variante aber ist, dass sich die Personen, die das<br />
Unternehmen übertragen bzw. übernehmen, untereinander einigen können,<br />
welche Aktiva und Passiva übertragen werden sollen. So haben sie<br />
Flexibilität.<br />
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der das Unternehmen Übernehmende<br />
mit einem höheren Buchwert beginnen kann, und demzufolge höhere<br />
Abschreibungen wird machen können.<br />
Bei den Standardübertragungen werden die stillen und steuerpflichtigen<br />
Reserven mit bis zu 52 Prozent besteuert, nachdem hievon ein geringfügiger<br />
Auflösungsfreibetrag abgezogen wurde. Zurück zu unserem Beispiel: die<br />
Steuerlast zum Zeitpunkt der Übertragung wäre rund 52 Prozent x (600.000 -<br />
17.000) ≈ EUR 300.000.<br />
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