30.01.2013 Aufrufe

Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

wenn man sie mit der vollen Besteuerung der Veräußerungsgewinne zum<br />

Zeitpunkt des Verkaufs vergleicht.<br />

Die neuen Bestimmungen zielen auch darauf ab, mehr Gleichheit bei den<br />

Bedingungen für Selbständige und Arbeitnehmer zur Pensionsvorsorge zu<br />

schaffen.<br />

Die neue Regelung<br />

Sie gilt für Personen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder teilweisen<br />

Verkauf eines Unternehmens steuerpflichtige Veräußerungsgewinne<br />

erhalten. Sie gilt auch für Personen, die Anteile an einer Firma verkaufen, die<br />

einen Geschäftsbetrieb zum Unternehmensgegenstand hatte. In diesem Fall<br />

muss der Verkäufer der Mehrheitsaktionär sein. Dies erfordert (als<br />

vorrangige Bestimmung), dass der Verkäufer im Besitz von mindestens 25%<br />

der Firmenanteile ist. Die Regelung gilt auch für Mehrheitsaktionäre bei einer<br />

Muttergesellschaft, die mindestens 25% der Anteile an einer anderen Firma<br />

hält, welche einen Geschäftsbetrieb zum Unternehmensgegenstand hat.<br />

In Dänemark gibt es eigene steuerliche Regelungen für Ehegatten. Wenn ein<br />

Gatte einen Betrieb besitzt und der andere Gatte diesen führt, dann wird der<br />

geschäftsführende Gatte für die Einkünfte (einschließlich etwaiger<br />

Veräußerungsgewinne) aus dem Betrieb besteuert. In diesem Fall kann der<br />

geschäftsführende Gatte diese Regelung anwenden, wenn das Unternehmen<br />

verkauft wird. Wenn beide Gatten beim Verkauf des Unternehmens<br />

steuerpflichtige Erträge erzielen, können sie beide die neue Regelung<br />

anwenden, sofern noch einige andere Bedingungen erfüllt werden.<br />

Die Regelung ist Personen vorbehalten, die ein "aktives" Unternehmen<br />

betrieben haben. Sie kann daher nicht bei der Übertragung eines "passiven"<br />

Unternehmens angewandt werden, dessen Hauptgeschäftstätigkeit das<br />

Vermieten von Immobilien und/oder der Besitz von Barmitteln, Aktien,<br />

Anleihen, usw. ist. Ein Unternehmen wird als "passiv" eingestuft, wenn sich<br />

mehr als 50% der Gesamteinnahmen oder Aktiva des Betriebes auf die zuvor<br />

genannten Tätigkeiten beziehen.<br />

Eine Voraussetzung ist es, dass der Unternehmer zum Zeitpunkt des<br />

Verkaufs zumindest 55 Jahre alt ist.<br />

Eine weitere Bedingung ist auch die, dass der Betroffene zumindest 10 Jahre<br />

lang eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat oder Mehrheitsaktionär einer Firma<br />

war, welche die erforderliche Art von Geschäftstätigkeit ausgeübt hat.<br />

Diesem Erfordernis wird auch Rechnung getragen, wenn der Betroffene zum<br />

Beispiel sechs Jahre lang eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat und vier<br />

Jahre lang Mehrheitsaktionär war. Wenn der Unternehmer stirbt, kann der<br />

Gatte den Zeitraum der Geschäftstätigkeit des Unternehmers bei sich<br />

hinzuzählen.<br />

Diese Bestimmungen kann man in Anspruch nehmen, wenn die<br />

Pensionszahlungen in Teilbeträgen geleistet werden. In Dänemark werden<br />

94

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!