Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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wenn man sie mit der vollen Besteuerung der Veräußerungsgewinne zum<br />
Zeitpunkt des Verkaufs vergleicht.<br />
Die neuen Bestimmungen zielen auch darauf ab, mehr Gleichheit bei den<br />
Bedingungen für Selbständige und Arbeitnehmer zur Pensionsvorsorge zu<br />
schaffen.<br />
Die neue Regelung<br />
Sie gilt für Personen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder teilweisen<br />
Verkauf eines Unternehmens steuerpflichtige Veräußerungsgewinne<br />
erhalten. Sie gilt auch für Personen, die Anteile an einer Firma verkaufen, die<br />
einen Geschäftsbetrieb zum Unternehmensgegenstand hatte. In diesem Fall<br />
muss der Verkäufer der Mehrheitsaktionär sein. Dies erfordert (als<br />
vorrangige Bestimmung), dass der Verkäufer im Besitz von mindestens 25%<br />
der Firmenanteile ist. Die Regelung gilt auch für Mehrheitsaktionäre bei einer<br />
Muttergesellschaft, die mindestens 25% der Anteile an einer anderen Firma<br />
hält, welche einen Geschäftsbetrieb zum Unternehmensgegenstand hat.<br />
In Dänemark gibt es eigene steuerliche Regelungen für Ehegatten. Wenn ein<br />
Gatte einen Betrieb besitzt und der andere Gatte diesen führt, dann wird der<br />
geschäftsführende Gatte für die Einkünfte (einschließlich etwaiger<br />
Veräußerungsgewinne) aus dem Betrieb besteuert. In diesem Fall kann der<br />
geschäftsführende Gatte diese Regelung anwenden, wenn das Unternehmen<br />
verkauft wird. Wenn beide Gatten beim Verkauf des Unternehmens<br />
steuerpflichtige Erträge erzielen, können sie beide die neue Regelung<br />
anwenden, sofern noch einige andere Bedingungen erfüllt werden.<br />
Die Regelung ist Personen vorbehalten, die ein "aktives" Unternehmen<br />
betrieben haben. Sie kann daher nicht bei der Übertragung eines "passiven"<br />
Unternehmens angewandt werden, dessen Hauptgeschäftstätigkeit das<br />
Vermieten von Immobilien und/oder der Besitz von Barmitteln, Aktien,<br />
Anleihen, usw. ist. Ein Unternehmen wird als "passiv" eingestuft, wenn sich<br />
mehr als 50% der Gesamteinnahmen oder Aktiva des Betriebes auf die zuvor<br />
genannten Tätigkeiten beziehen.<br />
Eine Voraussetzung ist es, dass der Unternehmer zum Zeitpunkt des<br />
Verkaufs zumindest 55 Jahre alt ist.<br />
Eine weitere Bedingung ist auch die, dass der Betroffene zumindest 10 Jahre<br />
lang eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat oder Mehrheitsaktionär einer Firma<br />
war, welche die erforderliche Art von Geschäftstätigkeit ausgeübt hat.<br />
Diesem Erfordernis wird auch Rechnung getragen, wenn der Betroffene zum<br />
Beispiel sechs Jahre lang eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat und vier<br />
Jahre lang Mehrheitsaktionär war. Wenn der Unternehmer stirbt, kann der<br />
Gatte den Zeitraum der Geschäftstätigkeit des Unternehmers bei sich<br />
hinzuzählen.<br />
Diese Bestimmungen kann man in Anspruch nehmen, wenn die<br />
Pensionszahlungen in Teilbeträgen geleistet werden. In Dänemark werden<br />
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