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Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

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Nachdem eine Unternehmensübertragung für den betroffenen Unternehmer<br />

meist ein einmaliges Ereignis in der Berufskarriere ist, sollte hier auf die<br />

kompetente Beratung und Erfahrung von externen Beratern zurückgegriffen<br />

werden. Dass mangelnde Erfahrung des Nachfolgers im betreffenden<br />

Unternehmen ein Misserfolgsfaktor ist, zeigt einmal mehr, dass die<br />

Unternehmensübertragung als ein Prozess und nicht als ein Projekt zu sehen<br />

ist.<br />

In vielerlei Hinsicht gibt es Übereinstimmung zwischen Unternehmensnachfolger<br />

und Unternehmensneugründer. So gesehen kann die<br />

Unternehmensnachfolge als echte Alternative zur Neugründung eines<br />

Unternehmens gesehen werden. Ein wesentlicher Unterschied zwischen<br />

Neugründungen und Übertragungen zeigt sich hinsichtlich der betroffenen<br />

Branchen: Während – wie o.a. – vielfach „traditionelle“ Branchen besonders<br />

von der Unternehmensnachfolge betroffen sind, finden viele Neugründungen<br />

in „jungen, modernen“ Branchen statt.<br />

In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Maßnahmen sowohl im Bereich<br />

der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie auch im Bereich der „soft aid<br />

gesetzt, die unmittelbar oder mittelbar eine Erleichterung der<br />

Unternehmensnachfolge bewirken. Hervorzuheben sind hier die jüngsten<br />

Novellen hinsichtlich des NEUFÖG und des AVRAG 2 bzw. im „soft aid”-<br />

Bereich die Gründung der Initiative Nachfolge sowie die Intensivierung der<br />

Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Bei den Unterstützungsmaßnahmen hat<br />

Österreich im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle inne.<br />

Wie nutzbringend diese Maßnahmen sind, zeigt die steigende Anzahl an<br />

Unternehmensnachfolgen. Das Ergebnis der vorliegenden empirischen<br />

Studie sowie der internationale Vergleich weisen jedoch auch darauf hin,<br />

dass diese Maßnahmen noch weiter verstärkt und ausgebaut werden<br />

könnten. Hier sind insbesondere folgende Punkte erwähnenswert:<br />

Fokussierung der Sensibilisierungsmaßnahmen auf die Mikrobetriebe mit<br />

weniger als 10 Beschäftigten bzw. Einzelunternehmungen und<br />

Personengesellschaften, da diese am häufigsten mit der<br />

Nachfolgeproblematik konfrontiert sind; potenzielle Nachfolger, damit diese<br />

eine Unternehmensübertragung als „echte“ Alternative zur<br />

Unternehmensgründung sehen<br />

Zudem könnte das Konzept der Übergabefähigkeit als Instrument der<br />

strategischen Unternehmensplanung verstanden werden, das u.a. in<br />

Beratungsprogrammen Eingang finden sollte.<br />

Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Märkte für<br />

Unternehmensnachfolgen sowie der Unterstützungsmaßnahmen, z.B. durch<br />

Einrichtung eines „One-Stop-Shops”;<br />

Aufnahme der Thematik ”Unternehmensnachfolge” in die Curricula der<br />

schulischen Ausbildung bzw. im dualen Ausbildungssystem.<br />

2 NEUFÖG steht für Neugründungs-Förderungsgesetz, AVRAG für Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz<br />

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