Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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Es gibt auch noch andere Gesetze in Großbritannien, die meiner Kenntnis<br />
nach auch europäisches Recht sind, bezüglich der Übertragung von<br />
Unternehmen und dem für die Arbeitnehmer bei einer Übertragung unter<br />
diesen Umständen geltenden Recht. Auf diese habe ich ja schon<br />
hingewiesen. Diese Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf die<br />
Übertragung eines Unternehmens, weil sowohl der Käufer als auch der<br />
Verkäufer nicht nur die Frage der für die Rechte der Arbeitnehmer geltenden<br />
Gesetze bedenken muss, sondern auch die finanziellen Auswirkungen, die<br />
sich daraus ergeben. Das heißt, dass der Kaufpreis von den möglichen<br />
finanziellen Kosten dieser Arbeitnehmerrechte erheblich betroffen sein kann,<br />
wie z, B. Abfertigungen, laufende Dienstverträge und erworbene Rechte.<br />
Manchmal sind diese Verbindlichkeiten so groß, dass der potentielle<br />
Erwerber des Betriebes nicht bereit ist, überhaupt einen Beitrag hiezu mit<br />
dem Kaufpreis zu bezahlen, weil dadurch keine ausreichende Rendite<br />
gegeben wäre. Es kann aber auch zu aufwendigen neuerlichen<br />
Verhandlungen über die Konditionen und Bedingungen der Arbeitnehmer<br />
und der Dienstverträge kommen. Das Unternehmen verfügt vielleicht auch<br />
nicht über die finanzielle Lebensfähigkeit.<br />
Umweltfragen<br />
Fragen des Umweltschutzes können auch schwerwiegende Auswirkungen<br />
auf die Überlegungen bezüglich einer Unternehmensübertragung haben,<br />
sowohl in Verbindung mit Umweltfragen betreffend die Grundstücke und die<br />
Betriebsgebäude, die vom Unternehmen benützt werden, sowie im<br />
Zusammenhang mit den Produkten. Es gibt nämlich Gesetze, welche die<br />
Haftung für eine Verletzung der Bestimmungen auf den die Firma<br />
Erwerbenden übertragen, vor allem wenn die Firma eine Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft ist.<br />
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