Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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Die Steuer auf die Schenkung von Gütern und auf die Übertragung von<br />
Rechten wurde abgeschafft. Sie entfällt auch bei einem einfachen<br />
Rechtsverzicht zugunsten des Ehepartners, direkter Nachkommen (Vater,<br />
Kind, Enkelkind) und anderer Verwandter bis zum vierten Grad.<br />
Wenn mehrere Personen mit einer Schenkung bedacht werden, ist bei einem<br />
Schenkungswert von mehr als 180.000,- Euro eine Eintragungsgebühr zu<br />
bezahlen. Wenn der Begünstigte an einer Behinderung leidet, wird diese<br />
Gebühr erst ab einem Schenkungswert von 516. 000,- Euro eingehoben.<br />
Auf die Eintragung des Schenkungsaktes wird keine Steuer erhoben. Wenn<br />
die Schenkung (oder Erbschaft) jedoch Realvermögen beinhaltet, ist eine<br />
Hypothekensteuer von 2% und eine Grundsteuer von 1% zu entrichten. Die<br />
Höhe des Betrags richtet sich nach dem Bruttowert des Realvermögens,<br />
wobei ein Mindestbetrag von 130,- Euro zu entrichten ist (Cm. Finanze n.<br />
91/E/01).<br />
Sofern ein Begünstigter mit beweglichen Gütern bedacht wird und er diese<br />
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren veräußert, hat er eine<br />
Substitutionssteuer für erzielte Kapitalgewinne zu entrichten, so als wäre die<br />
Schenkung nicht erfolgt.<br />
Wie wirkt sich dieses Gesetz in Italien aus? Es ist wahrscheinlich noch zu<br />
früh, um darauf eine schlüssige Antwort zu geben. Ein Teil der Öffentlichkeit<br />
ist jedenfalls der Meinung, dass es keine wirksame Maßnahme zur<br />
Ankurbelung der Wirtschaft ist. Es gibt Daten, aus denen hervorgeht, dass<br />
bisher der Anteil der Erbschaftssteuer an den jährlichen Steuereinnahmen<br />
sehr gering war und dass das Ergebnis der Neuerung wahrscheinlich nicht<br />
einmal die Verwaltungskosten decken kann.<br />
Eine weitere finanzielle Maßnahme zur direkten Unterstützung von<br />
Unternehmensübertragungen an Dritte ist der „Kredit auf Ehrenwort“, der mit<br />
dem Gesetz Nr. 608, „Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen“, vom<br />
28.11.96 eingeführt wurde.<br />
Es handelt sich um einen unbesicherten Kredit, wobei die Gesamtinvestition<br />
25.000,- Euro nicht überschreiten darf. Voraussetzungen sind eine<br />
Unternehmensvision und ein approbierter Unternehmensplan, sowie das<br />
“Ehrenwort” des Kreditnehmers (meist junge Arbeitslose aus wirtschaftlichen<br />
Notstandsgebieten), mit dem er sich verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen,<br />
sobald die Neugründung erfolgt ist und sich das Unternehmen konsolidiert<br />
hat. Dieser Kredit wirkt als fiskalpolitische Maßnahme, da sämtliche<br />
Investitionen und Aufwendungen während der Anfangsphase<br />
umsatzsteuerbefreit sind.<br />
• Unterstützende Maßnahmen in Bezug auf die Unternehmensübertragung<br />
Eine Übernehmensübertragung ist meist ein Ereignis, mit dem man als<br />
Eigentümer nur einmal im Leben konfrontiert ist, und womit man folglich<br />
keinerlei Erfahrung hat.<br />
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