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Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

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die jeweilige Situation in jedem Mitgliedstaat. Wir können aus dieser Tabelle<br />

ersehen, dass bisher kaum die Hälfte der 21 von der Kommission<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wurden, wobei auch hier eine<br />

beachtliche Schwankungsbreite zwischen den einzelnen EU Mitgliedstaaten<br />

besteht, mit 2 Maßnahmen, die in Griechenland und 16, die in den<br />

Niederlanden gesetzt wurden. Selbstverständlich sind nicht alle<br />

Empfehlungen gleich wichtig.<br />

Laut Auffassung der Experten, sind folgende Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen vorrangig:<br />

• Regelungen, die die Unternehmensübertragungen an Dritte erleichtern<br />

• Gezielte Bestimmungen zur Erleichterung der Übertragung von<br />

Unternehmen an Belegschaftsmitglieder<br />

• Sonderregelungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei<br />

Unternehmensübertragungen<br />

• Förderung des Antritts von Frühpensionen<br />

• Steuererleichterungen für die Erlöse aus einer<br />

Unternehmensübertragung, die anschließend in einen anderen Klein-oder<br />

Mittelbetrieb investiert werden.<br />

Als positiv ist zu verzeichnen, dass in 2 dieser Schlüsselbereiche die<br />

Mitgliedstaaten relativ gute Fortschritte erzielt haben. Immerhin haben 13<br />

Mitgliedstaaten Sonderregelungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

bei Unternehmensübertragungen erlassen und 10 Mitgliedsstaaten haben<br />

Schritte zur Förderung von Unternehmensübertragungen an Dritte gesetzt.<br />

Die Experten betrachten die Empfehlung der Kommission als solide<br />

Grundlage für weitere Arbeiten in diesem Bereich. Angesichts der für die<br />

unmittelbare Zukunft erwarteten, ständig steigenden Anzahl von<br />

Unternehmensübertragungen äußerten die Experten den Wunsch, die<br />

Empfehlung durch einige Vorschläge zu erweitern. Insbesondere<br />

unterbreiteten die Experten Vorschläge bezüglich weiterer<br />

Unterstützungsmaßnahmen. Sie treten ein für:<br />

• die Schaffung eines Europäischen Zentrums für Unternehmensübertragungen,<br />

das die Aufgabe haben soll, die Informationsgewinnung<br />

zu koordinieren, nachahmenswerte Praktiken in ganz <strong>Europa</strong> bekannt zu<br />

machen, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern.<br />

• den Aufbau eines Marktes für europäische Verkäufer und Käufer von<br />

Unternehmen, die Verknüpfung bestehender einzelstaatlicher Datenbanken<br />

und Förderung der Schaffung von Datenbanken in Ländern, die<br />

noch nicht über solche verfügen. Hier haben die Experten selbst die<br />

Initiative ergriffen und begonnen, ihren Vorschlag umzusetzen. Sie haben<br />

eine gemeinsame Internet-Domäne für diese Datenbank mit dem Namen<br />

„match-online“ in den meisten EU Mitgliedstaaten angemeldet.<br />

• Abhaltung von Veranstaltungen zu spezifischen Übertragungsthemen auf<br />

europäischer Ebene in regelmäßigen Abständen, so dass<br />

nachahmenswerte Praktiken ausgetauscht und die Ergebnisse dieser<br />

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