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Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

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(Natürlich können dadurch auch viele Probleme entstehen, vor allem wenn<br />

es in der Familie niemand gäbe, der imstande wäre, den Betrieb nach der<br />

Pensionierung oder dem Ableben des Hauptunternehmers zu führen.)<br />

Wird der Betrieb entweder auf dem freien Markt oder innerhalb der Familie<br />

gegen Bargeld verkauft, dann kommt die Befreiung von der Erbschaftssteuer<br />

nicht zum Tragen (ausgenommen Ehegatten), und ein solcher Verkauf<br />

schafft sofort das Potential für eine Steuerschuld von 40%.<br />

3) Kapitalgewinnsteuer<br />

In den letzten Jahren wurden bei der Kapitalgewinnsteuer gesetzliche<br />

Erleichterungen gewährt. Nach Berücksichtigung der folgenden Punkte:<br />

104<br />

• Indexierung<br />

• Erleichterungen im Falle der Pensionierung<br />

• Erleichterung durch degressive Sätze<br />

• Jährliche Freibeträge<br />

bedeutet dies, dass es ohne weiteres möglich ist, gegen Geld einen<br />

erheblichen Teil am Eigentum eines Betriebes zu erwerben, ohne dass man<br />

dafür eine Steuerschuld für den Gewinn aus dem Erlös des Verkaufes auf<br />

sich lädt.<br />

Natürlich zielen diese Regelungen darauf ab, den Verkauf eines Betriebes<br />

gegen Geld zu fördern, während die Erbschaftssteuerregelung dazu dient,<br />

einen Betrieb in der Familie zu erhalten.<br />

Hier liegt das erste Dilemma, vor dem der Verkäufer eines Betriebs steht, der<br />

genau die Implikationen beider Steuerarten zu überlegen hat und sich<br />

gleichzeitig gründlich mit der Frage wird auseinandersetzen müssen, wie sich<br />

die Nachfolge auf das Unternehmen auswirken wird.<br />

Einige Steuerberater verfügen zwar über das Detailwissen und die<br />

Erfahrung, um einen Verkäufer oder Käufer bei diesen komplexen Fragen<br />

beraten zu können, wahrscheinlich wird man aber die benötigte<br />

Unterstützung und den erforderlichen Rat bei einem Konsulenten finden, wie<br />

z.B.:<br />

• einem Familienanwalt mit Erfahrung<br />

• Verbände zur Unterstützung von Unternehmen, sowie<br />

Handelskammern, welche die Branche und den Markt kennen<br />

• Venture-Kapital-Geber und Banker<br />

In einigen Ländern gibt es auch Beratungsstellen für Unternehmen, die aus<br />

staatlichen Mitteln gefördert werden. In der Regel sind sie bereit, den<br />

Käufern von Kleinbetrieben zu helfen, falls dies erforderlich ist.<br />

Alle Berater sollten ermutigt werden, miteinander in Kontakt zu treten, damit<br />

die gegebenen Ratschläge konsistent sind.

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