Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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(Natürlich können dadurch auch viele Probleme entstehen, vor allem wenn<br />
es in der Familie niemand gäbe, der imstande wäre, den Betrieb nach der<br />
Pensionierung oder dem Ableben des Hauptunternehmers zu führen.)<br />
Wird der Betrieb entweder auf dem freien Markt oder innerhalb der Familie<br />
gegen Bargeld verkauft, dann kommt die Befreiung von der Erbschaftssteuer<br />
nicht zum Tragen (ausgenommen Ehegatten), und ein solcher Verkauf<br />
schafft sofort das Potential für eine Steuerschuld von 40%.<br />
3) Kapitalgewinnsteuer<br />
In den letzten Jahren wurden bei der Kapitalgewinnsteuer gesetzliche<br />
Erleichterungen gewährt. Nach Berücksichtigung der folgenden Punkte:<br />
104<br />
• Indexierung<br />
• Erleichterungen im Falle der Pensionierung<br />
• Erleichterung durch degressive Sätze<br />
• Jährliche Freibeträge<br />
bedeutet dies, dass es ohne weiteres möglich ist, gegen Geld einen<br />
erheblichen Teil am Eigentum eines Betriebes zu erwerben, ohne dass man<br />
dafür eine Steuerschuld für den Gewinn aus dem Erlös des Verkaufes auf<br />
sich lädt.<br />
Natürlich zielen diese Regelungen darauf ab, den Verkauf eines Betriebes<br />
gegen Geld zu fördern, während die Erbschaftssteuerregelung dazu dient,<br />
einen Betrieb in der Familie zu erhalten.<br />
Hier liegt das erste Dilemma, vor dem der Verkäufer eines Betriebs steht, der<br />
genau die Implikationen beider Steuerarten zu überlegen hat und sich<br />
gleichzeitig gründlich mit der Frage wird auseinandersetzen müssen, wie sich<br />
die Nachfolge auf das Unternehmen auswirken wird.<br />
Einige Steuerberater verfügen zwar über das Detailwissen und die<br />
Erfahrung, um einen Verkäufer oder Käufer bei diesen komplexen Fragen<br />
beraten zu können, wahrscheinlich wird man aber die benötigte<br />
Unterstützung und den erforderlichen Rat bei einem Konsulenten finden, wie<br />
z.B.:<br />
• einem Familienanwalt mit Erfahrung<br />
• Verbände zur Unterstützung von Unternehmen, sowie<br />
Handelskammern, welche die Branche und den Markt kennen<br />
• Venture-Kapital-Geber und Banker<br />
In einigen Ländern gibt es auch Beratungsstellen für Unternehmen, die aus<br />
staatlichen Mitteln gefördert werden. In der Regel sind sie bereit, den<br />
Käufern von Kleinbetrieben zu helfen, falls dies erforderlich ist.<br />
Alle Berater sollten ermutigt werden, miteinander in Kontakt zu treten, damit<br />
die gegebenen Ratschläge konsistent sind.