Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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Zusammenfassung der Arbeitsgruppe 1:<br />
Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf die Übertragung von<br />
Unternehmen<br />
Berichterstatter: Karin Berggren, Företagarnas Riksorganisation,<br />
Schweden<br />
Die Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe bestand darin, zu analysieren, wie<br />
durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen Unternehmensübertragungen<br />
erleichtert werden können. Die Arbeitsgruppe konzentrierte<br />
sich insbesondere auf die Übertragung von KMU und auf die Frage, wie<br />
diese Übertragung mittels legistischer oder steuerlicher Maßnahmen<br />
gefördert werden kann. Darüber hinaus beschäftigte sich die Arbeitsgruppe<br />
mit der Rolle, die Steuerberater dabei spielen. Die in der Arbeitsgruppe<br />
dargestellten Fälle von nachahmenswerten Praktiken zeigten Lösungen zu<br />
verschiedenen Problemen im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen<br />
auf. Dabei wurden zunächst Vorträge gehalten und<br />
anschließend Fragen der Mitglieder der Arbeitsgruppe beantwortet.<br />
Abschließend wurde eine allgemeine Diskussion zum Thema gehalten.<br />
Vorträge:<br />
• Übertragung von Familienbetrieben in Belgien – wie war das mit<br />
Napoleon? -Professor Jozef Lievens (Belgien)<br />
• Maßnahmen zur Erleichterung von Unternehmensübertragungen in Italien<br />
– Carlo Spagnoli (Italien)<br />
• Unternehmensübertragungen in den Niederlanden: die derzeitige<br />
Situation- Paulien Geerdink und Jozef Kommers (Niederlande)<br />
• Einzahlung von Kapitalerträgen in Pensionskassen – Søren Schou<br />
(Dänemark)<br />
• Förderung der Übertragung von KMU in der Praxis – Peter Langard<br />
(Vereinigtes Königreich)<br />
Rechtliche Maßnahmen<br />
In Italien wurde das Recht der Kapitalgesellschaften dahingehend<br />
abgeändert, dass nunmehr für die Gründung nur eine Person erforderlich ist.<br />
Auf der Grundlage dieses Gesetzes können auch Personengesellschaften in<br />
Aktiengesellschaften umgewandelt werden, ohne dass dabei Steuern<br />
anfallen.<br />
Uneinigkeiten unter Unternehmern, die in einem Betrieb zusammenarbeiten,<br />
können unter Umständen die Existenz desselben bedrohen. In Italien kann<br />
im Falle, dass sich die Eigentümer über die Nachfolge nicht einigen können,<br />
eine obligatorische schiedsgerichtliche Entscheidung erwirkt werden.<br />
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