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Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

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Zusammenfassung der Arbeitsgruppe 1:<br />

Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf die Übertragung von<br />

Unternehmen<br />

Berichterstatter: Karin Berggren, Företagarnas Riksorganisation,<br />

Schweden<br />

Die Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe bestand darin, zu analysieren, wie<br />

durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen Unternehmensübertragungen<br />

erleichtert werden können. Die Arbeitsgruppe konzentrierte<br />

sich insbesondere auf die Übertragung von KMU und auf die Frage, wie<br />

diese Übertragung mittels legistischer oder steuerlicher Maßnahmen<br />

gefördert werden kann. Darüber hinaus beschäftigte sich die Arbeitsgruppe<br />

mit der Rolle, die Steuerberater dabei spielen. Die in der Arbeitsgruppe<br />

dargestellten Fälle von nachahmenswerten Praktiken zeigten Lösungen zu<br />

verschiedenen Problemen im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen<br />

auf. Dabei wurden zunächst Vorträge gehalten und<br />

anschließend Fragen der Mitglieder der Arbeitsgruppe beantwortet.<br />

Abschließend wurde eine allgemeine Diskussion zum Thema gehalten.<br />

Vorträge:<br />

• Übertragung von Familienbetrieben in Belgien – wie war das mit<br />

Napoleon? -Professor Jozef Lievens (Belgien)<br />

• Maßnahmen zur Erleichterung von Unternehmensübertragungen in Italien<br />

– Carlo Spagnoli (Italien)<br />

• Unternehmensübertragungen in den Niederlanden: die derzeitige<br />

Situation- Paulien Geerdink und Jozef Kommers (Niederlande)<br />

• Einzahlung von Kapitalerträgen in Pensionskassen – Søren Schou<br />

(Dänemark)<br />

• Förderung der Übertragung von KMU in der Praxis – Peter Langard<br />

(Vereinigtes Königreich)<br />

Rechtliche Maßnahmen<br />

In Italien wurde das Recht der Kapitalgesellschaften dahingehend<br />

abgeändert, dass nunmehr für die Gründung nur eine Person erforderlich ist.<br />

Auf der Grundlage dieses Gesetzes können auch Personengesellschaften in<br />

Aktiengesellschaften umgewandelt werden, ohne dass dabei Steuern<br />

anfallen.<br />

Uneinigkeiten unter Unternehmern, die in einem Betrieb zusammenarbeiten,<br />

können unter Umständen die Existenz desselben bedrohen. In Italien kann<br />

im Falle, dass sich die Eigentümer über die Nachfolge nicht einigen können,<br />

eine obligatorische schiedsgerichtliche Entscheidung erwirkt werden.<br />

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