Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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die nächste Generation (von Eltern an die Kinder, von Geschwistern an die<br />
Kinder und ihre Cousins usw.).<br />
Eine weitere Form der Übertragung des Eigentums ist die an Gesellschafter.<br />
In diesem Fall übernimmt eine kleine Gruppe von neuen Eigentümern das<br />
Unternehmen. Eine solche Situation wird als Management Buy-Out<br />
bezeichnet, das heißt, die Angehörigen der Unternehmensleitung eines<br />
Unternehmens wollen die Firma vom abgebenden Eigentümer übernehmen<br />
und sie dann weiterführen. Eine weitere Lösung besteht darin, dass eine<br />
größere Anzahl von Angestellten ein Unternehmen übernehmen und eine<br />
Genossenschaft gründen. Die Gründe für die Übernahme durch die<br />
Belegschaft können unterschiedlich sein: entweder gibt es keine potentiellen<br />
Käufer oder der Eigentümer, der das Unternehmen leitet, möchte<br />
sicherstellen, dass auch nach der Übertragung die Kontinuität der<br />
Arbeitsplätze gegeben ist.<br />
Des weiteren besteht noch eine andere Form des Mehrheitsbesitzes: Wenn<br />
nämlich so genannte „Venture“-.Kapitalisten oder Anlagegesellschaften ein<br />
Unternehmen in einer Übertragungssituation erwerben; so transferieren sie<br />
Kapital und Know-how an das Unternehmen in der Absicht, in nicht allzu<br />
ferner Zukunft durch den Verkauf desselben hohe Gewinne lukrieren zu<br />
können.<br />
Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit einer Übertragung von KMU<br />
an andere Gesellschaften, wie z.B. große Aktiengesellschaften. Die<br />
Motivation für den Erwerb ergibt sich vielleicht aus dem Wunsch, einen<br />
größeren Marktanteil zu gewinnen, eine höhere Fertigungskapazität<br />
aufzubauen oder bestimmte Fähigkeiten, über die das übertragene<br />
Unternehmen verfügt, zu erwerben. Sehr oft geht diese Art von Übertragung<br />
mit dem Wunsch des neuen Mutterunternehmens einher, das erworbene<br />
Unternehmen in die bestehende Organisation einzugliedern, was bedeutet,<br />
dass das Machtzentrum an den Sitz der erwerbenden Gesellschaft verlegt<br />
wird. Sofern es sich beim neuen Eigentümer um eine große<br />
Aktiengesellschaft handelt, kann die Logik der Wirtschaftlichkeit von<br />
Fertigungsstätten in den Vordergrund gestellt werden. Die übertragene<br />
Gesellschaft kann dann Ressourcen zuerteilt bekommen und so innerhalb<br />
der Unternehmensgruppe, die sie erwarb, ein beachtliches Wachstum<br />
erlangen. Doch das übertragene Unternehmen kann umgekehrt ebenso zum<br />
Opfer von Rationalisierungsbestrebungen werden, wenn zum Beispiel eine<br />
Konzentration auf wenige Fertigungsstätten stattfindet. Es sollte dabei nie<br />
vergessen werden, dass in großen Konzernen, die auf dem Weltmarkt sich<br />
gegenseitig konkurrenzieren, der Vorteil eines speziellen Standortes nur von<br />
sehr kurzer Dauer sein kann, und wir kennen viele Fälle, in welchen der<br />
Großteil der Produktion in den letzten Jahrzehnten von westlichen Ländern in<br />
Ostländer verlegt wurde.<br />
Schließlich gibt es noch den Fall, in dem keine volle Übertragung stattfindet,<br />
wenn zum Beispiel der derzeitige Eigentümer nur einen Teil seines Betriebes<br />
an jemanden veräußert. Ein Sonderfall liegt vor, wenn ein Börsengang<br />
vorbereitet wird. Anteile teilweise übertragener Unternehmen werden somit<br />
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