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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

– also aller präventiven und repressiven Maßnahmen - ist im <strong>Jahresbericht</strong> 2010 nachzulesen.<br />

Von den Polizeibehörden in <strong>Niedersachsen</strong> wurde auch im Jahr <strong>2011</strong> erneut zum Ausdruck<br />

gebracht, dass sich die im Jahr 2005 erfolgte Organisationsänderung der Polizei bezogen<br />

auf den <strong>Jugend</strong>bereich bewährt hat. Durch die Einrichtung von entsprechenden Fachkommissariaten<br />

und Arbeitsfeldern wurde die zum Teil sehr zeitintensive <strong>Jugend</strong>sachbearbeitung<br />

aufgewertet und mehr Augenmerk auf Netzwerkarbeit und besondere Maßnahmen wie das<br />

Führen erzieherischer Gespräche und das Fertigen diverser Merkblätter und Berichte gelegt<br />

werden. Erfahrene <strong>Jugend</strong>sachbearbeiter/innen bringen Taten anhand des festgestellten<br />

„Modus Operandi“ oder einer Personenbeschreibung schnell mit einem bestimmten Täter in<br />

Verbindung. Straftaten, die von Minderjährigen verübt werden, sind zwar häufig auf Grund<br />

„unprofessioneller, gelegenheitsgesteuerter oder wenig planvoller Handlungsweise“ leichter<br />

aufzuklären, benötigen aber durch die jugendgerechte Sachbearbeitung einen wesentlich<br />

höheren Zeitaufwand. Dazu kommt, dass <strong>Jugend</strong>sachbearbeiter/innen durch neue Phänomene<br />

(z.B. Straftaten mit Tatmittel Internet; Computerkriminalität) neue Herausforderungen<br />

bewältigen müssen.<br />

Von einzelnen Polizeibehörden wird auch weiterhin die Tatsache als problematisch gesehen,<br />

dass Heranwachsende nicht in den Zuständigkeitsbereich der polizeilichen <strong>Jugend</strong>sachbearbeitung<br />

fallen, obwohl dieses im Bereich der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und <strong>Jugend</strong>ämter<br />

anders geregelt ist. Dieses wird besonders bei minderjährigen Intensivtätern<br />

deutlich, die nach Erreichen des 18. Lebensjahres zum einen durch ein anderes Konzept<br />

erfasst werden, zum anderen eine Bearbeitung nach dem Tatortprinzip erfolgt.<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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