Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />
Die Koordinierungszentren Kinderschutz ziehen eine positive Bilanz.<br />
Die Kooperations- und Netzwerkerfahrungen, die in den eher städtisch geprägten Modellregionen<br />
gesammelt werden konnten, lassen sich allerdings nicht unmittelbar auf den Aufbau<br />
von interdisziplinären Netzwerken in Flächenkreisen (insbesondere mit dünner Besiedlung)<br />
übertragen. Hier wären jetzt noch Erfahrungen zusammen zu tragen und auszuwerten, wie<br />
der Netzwerkaufbau auch dort gelingen kann. Dazu gehören Antworten auf die Fragen, welche<br />
Verankerungen, Strukturen und Steuerungen hier effektiv und zielführend sein können,<br />
wie zentrale Vorgaben und Rahmenbedingungen mit dezentralen Praxisbezügen verbunden<br />
werden können, welche externen Unterstützungen hier konkret benötigt werden.<br />
Neben der Einrichtung der neuen Koordinierungszentren wurde noch zwischen der PI Wolfsburg<br />
/ Helmstedt und dem Geschäftsbereich <strong>Jugend</strong>amt der Stadt Wolfsburg eine Kooperationsvereinbarung<br />
für Kindeswohlgefährdungen geschlossen, die sich ausschließlich auf die<br />
Zusammenarbeit der beiden Behörden bezieht. Ziel ist es, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen,<br />
zu verhindern und vorzubeugen sowie strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuklären<br />
und Folgemaßnahmen zu vereinbaren.<br />
6.4 <strong>Jugend</strong>schutz<br />
In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) existiert ein Summenschlüssel für <strong>Jugend</strong>schutzbestimmungen,<br />
der durch die „Verbreitung von kinderpornografischen Erzeugnissen“ geprägt<br />
wird. Da nur Straftaten (§ 27 II JuSchG) und keine Ordnungswidrigkeiten erfasst werden, hat<br />
dieser Summenschlüssel keinerlei Aussagekraft zum <strong>Jugend</strong>schutz, so dass auf eine weitere<br />
Darstellung verzichtet wird. Adressaten beim <strong>Jugend</strong>schutz sind primär Erwachsene<br />
(Betreiber / Verantwortliche, Konzessionsinhaber) und nicht Minderjährige selbst.<br />
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des <strong>Jugend</strong>schutzes handelt es sich überwiegend nicht<br />
um Sofortlagen bzw. Gefahrenlagen, die unaufschiebbare Maßnahmen erfordern. In diesem<br />
Handlungsfeld ist somit für die Polizei keine originäre Zuständigkeit Polizei gegeben 16 . <strong>Jugend</strong>schutz<br />
ist jedoch eine Querschnittsaufgabe, die unterschiedlichste Zuständigkeiten berührt.<br />
Die hieraus resultierende Pflicht zur interdisziplinären Zusammenarbeit wird von der<br />
Polizei gesehen und nach Kräften mitgetragen.<br />
Das Berichtsjahr <strong>2011</strong> wurde von der Diskussion um das Phänomen der E-Zigaretten und<br />
Facebook-Partys sowie von anhaltenden Testkäufen in Verbindung mit dem Phänomen des<br />
exzessiven Rauschtrinkens geprägt.<br />
6.4.1 Zusammenarbeit mit anderen Behörden<br />
Die Zusammenarbeit mit anderen im <strong>Jugend</strong>schutz zuständigen Behörden (<strong>Jugend</strong>- / Ordnungsämter,<br />
Verwaltungsbehörden) wird allgemein als problemlos, sehr gut, vorbildlich oder<br />
reibungslos bezeichnet. In den Berichten der Polizeiinspektionen ist allgemein von guter,<br />
kooperativer und vertrauensvoller Zusammenarbeit zu lesen, die sich zunehmend weiter positiv<br />
entwickelt, da man sich mittlerweile persönlich kennt. Zu dieser Entwicklung könnte die<br />
Richtlinie des LKA <strong>Niedersachsen</strong> „<strong>Jugend</strong>amtsberichte der Polizei“ 17 , in der zu gemeinsamen<br />
Besprechungen auf Führungs- und Sachbearbeiterebene aufgefordert wird, beigetragen<br />
haben. Äußerst selten wird bemängelt, dass die Kommunen die ihnen originär zugewiesene<br />
Aufgabe des kontrollierenden <strong>Jugend</strong>schutzes und des Vollzuges der Vorschriften des Ju-<br />
16 LKA <strong>Niedersachsen</strong>, Richtlinie „<strong>Jugend</strong>schutz – Zuständigkeiten der Polizei und <strong>Jugend</strong>ämter“ 2004<br />
17 LKA <strong>Niedersachsen</strong>; Richtlinie <strong>Jugend</strong>amtsberichte der Polizei, 08/2007<br />
<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />
81