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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

Die Koordinierungszentren Kinderschutz ziehen eine positive Bilanz.<br />

Die Kooperations- und Netzwerkerfahrungen, die in den eher städtisch geprägten Modellregionen<br />

gesammelt werden konnten, lassen sich allerdings nicht unmittelbar auf den Aufbau<br />

von interdisziplinären Netzwerken in Flächenkreisen (insbesondere mit dünner Besiedlung)<br />

übertragen. Hier wären jetzt noch Erfahrungen zusammen zu tragen und auszuwerten, wie<br />

der Netzwerkaufbau auch dort gelingen kann. Dazu gehören Antworten auf die Fragen, welche<br />

Verankerungen, Strukturen und Steuerungen hier effektiv und zielführend sein können,<br />

wie zentrale Vorgaben und Rahmenbedingungen mit dezentralen Praxisbezügen verbunden<br />

werden können, welche externen Unterstützungen hier konkret benötigt werden.<br />

Neben der Einrichtung der neuen Koordinierungszentren wurde noch zwischen der PI Wolfsburg<br />

/ Helmstedt und dem Geschäftsbereich <strong>Jugend</strong>amt der Stadt Wolfsburg eine Kooperationsvereinbarung<br />

für Kindeswohlgefährdungen geschlossen, die sich ausschließlich auf die<br />

Zusammenarbeit der beiden Behörden bezieht. Ziel ist es, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen,<br />

zu verhindern und vorzubeugen sowie strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuklären<br />

und Folgemaßnahmen zu vereinbaren.<br />

6.4 <strong>Jugend</strong>schutz<br />

In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) existiert ein Summenschlüssel für <strong>Jugend</strong>schutzbestimmungen,<br />

der durch die „Verbreitung von kinderpornografischen Erzeugnissen“ geprägt<br />

wird. Da nur Straftaten (§ 27 II JuSchG) und keine Ordnungswidrigkeiten erfasst werden, hat<br />

dieser Summenschlüssel keinerlei Aussagekraft zum <strong>Jugend</strong>schutz, so dass auf eine weitere<br />

Darstellung verzichtet wird. Adressaten beim <strong>Jugend</strong>schutz sind primär Erwachsene<br />

(Betreiber / Verantwortliche, Konzessionsinhaber) und nicht Minderjährige selbst.<br />

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des <strong>Jugend</strong>schutzes handelt es sich überwiegend nicht<br />

um Sofortlagen bzw. Gefahrenlagen, die unaufschiebbare Maßnahmen erfordern. In diesem<br />

Handlungsfeld ist somit für die Polizei keine originäre Zuständigkeit Polizei gegeben 16 . <strong>Jugend</strong>schutz<br />

ist jedoch eine Querschnittsaufgabe, die unterschiedlichste Zuständigkeiten berührt.<br />

Die hieraus resultierende Pflicht zur interdisziplinären Zusammenarbeit wird von der<br />

Polizei gesehen und nach Kräften mitgetragen.<br />

Das Berichtsjahr <strong>2011</strong> wurde von der Diskussion um das Phänomen der E-Zigaretten und<br />

Facebook-Partys sowie von anhaltenden Testkäufen in Verbindung mit dem Phänomen des<br />

exzessiven Rauschtrinkens geprägt.<br />

6.4.1 Zusammenarbeit mit anderen Behörden<br />

Die Zusammenarbeit mit anderen im <strong>Jugend</strong>schutz zuständigen Behörden (<strong>Jugend</strong>- / Ordnungsämter,<br />

Verwaltungsbehörden) wird allgemein als problemlos, sehr gut, vorbildlich oder<br />

reibungslos bezeichnet. In den Berichten der Polizeiinspektionen ist allgemein von guter,<br />

kooperativer und vertrauensvoller Zusammenarbeit zu lesen, die sich zunehmend weiter positiv<br />

entwickelt, da man sich mittlerweile persönlich kennt. Zu dieser Entwicklung könnte die<br />

Richtlinie des LKA <strong>Niedersachsen</strong> „<strong>Jugend</strong>amtsberichte der Polizei“ 17 , in der zu gemeinsamen<br />

Besprechungen auf Führungs- und Sachbearbeiterebene aufgefordert wird, beigetragen<br />

haben. Äußerst selten wird bemängelt, dass die Kommunen die ihnen originär zugewiesene<br />

Aufgabe des kontrollierenden <strong>Jugend</strong>schutzes und des Vollzuges der Vorschriften des Ju-<br />

16 LKA <strong>Niedersachsen</strong>, Richtlinie „<strong>Jugend</strong>schutz – Zuständigkeiten der Polizei und <strong>Jugend</strong>ämter“ 2004<br />

17 LKA <strong>Niedersachsen</strong>; Richtlinie <strong>Jugend</strong>amtsberichte der Polizei, 08/2007<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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