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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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Beispiel:<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

In Cloppenburg / Vechta ist zwischen der Kreisjugendpflegerin, zwei Diskothekenbetreibern und der Polizei ein<br />

Verfahren erarbeitet worden, welches über die Anforderungen aus dem JuSchG deutlich hinausgeht. Hier können<br />

z.B. Eltern von Minderjährigen anrufen und ihre Kinder „sperren“ lassen, so dass diesen der Eintritt verwehrt<br />

bleibt. Die Betreiber der Diskotheken geben auf ihren Internet-Seiten Hinweise für Eltern um die Erziehungsbeauftragungen<br />

korrekt ausfüllen zu können. Dazu wurde ein Merkblatt für Eltern und Erziehungsbeauftragte zum<br />

Download bereit gestellt. Wird z.B. ein Erziehungsbeauftragter alkoholisiert vom Sicherheitspersonal angetroffen,<br />

müssen er und sein Begleiter das Lokal verlassen.<br />

Beispielhafter Link einer Disco in Cloppenburg: http://www.disco-bel-air.de/jugendschutz<br />

Andererseits gibt es immer wieder besorgniserregende Feststellungen:<br />

Beispiel:<br />

In Gifhorn wurde die dörfliche und traditionelle „Stiefel-Party“ kontrolliert, bei der 13 <strong>Jugend</strong>liche erheblich betrunken<br />

waren. Ein 17-jähriges Mädchen hatte einen AAK von 2,11 Promille. Der Veranstalter hat keine Alterskontrolle<br />

vorgenommen, die Thekenkräfte schenkten Alkohol an Minderjährige aus und im Festzelt wurde geraucht.<br />

Dem Veranstalter wurde ein Bußgeld in vierstelliger Höhe auferlegt.<br />

Anzeigen nach dem <strong>Jugend</strong>schutzgesetz wurden nicht nur nach gezielten Kontrollen, sondern<br />

in vielen Fällen aus der allgemeinen Sachbearbeitung (z.B. Vernehmungen in anderer<br />

Sache oder Strafanzeigen als Geschädigte in Lokalen) gefertigt.<br />

Wenn Minderjährige deutlich alkoholisiert angetroffen werden, werden sie von der Polizei<br />

aus gefahrenabwehrenden Gründen den Sorgeberechtigten zugeführt. Der polizeiliche<br />

Transport ist kostenpflichtig. Das Verwaltungsgericht Oldenburg 18 hat 2009 einen Gebührenbescheid<br />

für einen Polizeitransport gegen einen <strong>Jugend</strong>lichen als rechtmäßig beurteilt. Der<br />

Transport wird mit ca. 70,-€ berechnet. Momentan ist ein Widerspruch gegen eine Kostenrechnung<br />

beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig.<br />

Letztendlich können Ordnungs- / <strong>Jugend</strong>ämter und Polizei immer nur stichprobenhafte Kontrollen<br />

durchführen und es geht darum, dass eine möglichst praktikable und am <strong>Jugend</strong>schutzgesetz<br />

orientierte Umsetzung bei den Veranstaltungen durchgesetzt wird.<br />

Weitere Fallbeispiele sind unter Punkt 6.5 Alkoholmissbrauch aufgeführt.<br />

6.4.2.2 Testkäufe<br />

Seit dem 01.09.2010 regelt ein gemeinsamer Runderlass 19 des Innen- und Sozialministeriums<br />

den Einsatz von jugendlichen Testkäufern bei <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen. Die anfangs<br />

umstrittene Maßnahme erhält durch diesen Erlass ein rechtlich wie pädagogisch stabiles<br />

Fundament.<br />

Testkäufe sind jedoch nur ein Mosaikstein im Maßnahmenbündel ergänzender Präventionsprojekte<br />

gegen Alkoholmissbrauch Minderjähriger, zumal nach Umfragen 20 unter Minderjährigen<br />

der Alkohol nur zu 40% von den Minderjährigen selbst gekauft wird. Der überwiegende<br />

Teil wird somit nicht an Verkaufsstellen, sondern aus anderen Quellen (Elternhaus, ältere<br />

Freunde) bezogen. Nachdem zunächst die Zahl der Verstöße zurückgegangen war, sind die<br />

Ergebnisse bei wiederholenden Kontrollen „ernüchternd“.<br />

Beispiel:<br />

Die Anzahl der Beanstandungen in der PI Salzgitter / Peine / Wolfenbüttel ist <strong>2011</strong> wieder stark gestiegen. Gut<br />

die Hälfte aller Testkäufe führte zum nicht genehmigten Verkauf von Alkohol an Minderjährige.<br />

18<br />

VG Oldenburg, Az.: 7 A 2679/09<br />

19<br />

Einsatz jugendlicher Testkäufer bei <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen im Einzelhandel; Gem. RdErl. d. MS u. d. MI v.<br />

01.09.2010<br />

20<br />

Bundesmodellprogramm HaLT 2007, Prognos Institut<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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