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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

3. Modelle zur Bekämpfung der <strong>Jugend</strong>kriminalität<br />

3.1 Vorrangiges <strong>Jugend</strong>verfahren (VJV)<br />

Das VJV wurde 2002 erstmals in <strong>Niedersachsen</strong> eingeführt und in der Folge zweimal modifiziert.<br />

Eine Änderung bezog sich darauf, dass das Verfahren nicht nur bei Schwellen- und<br />

Intensivtätern, sondern auch bei „sonstigen Tätern“ angewendet werden kann.<br />

Die Anzahl der beantragten und durchgeführten vorrangigen <strong>Jugend</strong>verfahren waren auch<br />

im Berichtsjahr <strong>2011</strong> eher gering.<br />

Folgende Fallbeispiel können aufgeführt werden:<br />

• PD Göttingen:<br />

Zwei Tage nach Tatbegehung (Amokdrohung an Schule) wurde das Verfahren mit zwei Beschuldigten<br />

bei der Staatsanwaltschaft als VJV beantragt. Es konnte in dreizehn Tagen bei<br />

der Polizei ausermittelt und an die StA abgegeben werden. Eine Verhandlung vor dem <strong>Jugend</strong>richter<br />

und Entscheidung zu vier Wochen Freizeitarrest erfolgte zeitnah.<br />

• PD Oldenburg:<br />

Hier wurde ein komplexer Hauptvorgang mit sieben weiteren Verfahren gegen insgesamt<br />

zwei Täter (Intensivtäter und Schwellentäter) geführt. Nach Bekanntwerden der Tat am<br />

06.04.<strong>2011</strong> wurde das Verfahren von der StA Oldenburg als VJV angenommen und nach 13<br />

Tagen von der Polizei abgegeben, die Verhandlung konnte nach acht Wochen erfolgen.<br />

Weitere Erfahrungen:<br />

Feststellbar ist eine sehr zeitnahe Bearbeitung der Ermittlungsvorgänge aller beantragen<br />

VJV. Nur in wenigen Fällen dauerten die polizeilichen Ermittlungen länger als vier Wochen.<br />

Zu den abgelehnten Verfahren ist zu erwähnen, dass diese Verfahren in den allermeisten<br />

Fällen bei der Polizei zügig endbearbeitet worden sind. Es wurden Verfahren z.B. vier Tage<br />

nach der Vernehmung der Beschuldigten endabgegeben. Zudem sind einige Verfahren bei<br />

der Justiz in bestehende Hauptverfahren überführt worden. Hierdurch wird deutlich, dass<br />

auch mit den abgelehnten VJV sehr häufig pragmatisch, zügig (vorrangig / beschleunigt) im<br />

Sinne eines wirkungsvollen <strong>Jugend</strong>rechts umgegangen wird.<br />

Das Instrument des VJV kann in geeigneten Fällen ein probates Mittel sein, dem bei Verfahren<br />

gegen <strong>Jugend</strong>liche und Heranwachsende bedeutsamen Beschleunigungsgebot Rechnung<br />

zu tragen. Das VJV ist ein Mosaikstein im Gesamtgefüge der Erlasse und Richtlinien,<br />

die im <strong>Jugend</strong>recht Anwendung finden. Die Anzahl der Verfahren konnten jedoch in den letzten<br />

Jahren nicht gesteigert werden, es ist eher eine Stagnation auf niedrigem Niveau feststellbar.<br />

3.2 Weitere Modelle / Maßnahmen<br />

Neben dem VJV und den Maßnahmen aus dem Intensivtäterkonzept (Ziffer 2.7) werden weitere<br />

Projekte / Maßnahmen / Vereinbarungen benannt, die von den Dienststellen durchgeführt<br />

und bereits in den vorangegangenen <strong>Jahresbericht</strong>en dargestellt worden sind:<br />

� Leitlinien für die polizeiliche <strong>Jugend</strong>sachbearbeitung in <strong>Niedersachsen</strong>“: Die seit<br />

2005 in <strong>Niedersachsen</strong> geltenden Leitlinien, in denen die <strong>Jugend</strong>sachbearbeitung in<br />

<strong>Niedersachsen</strong> mit all ihren Facetten geregelt wird, dienen als oberster Handlungsgrundsatz<br />

bei der Bekämpfung der <strong>Jugend</strong>kriminalität.<br />

� PI Braunschweig Zielvereinbarung; Die Zielvereinbarung wurde fortgeschrieben:<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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