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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

Schulen reagierten auch im Jahr <strong>2011</strong> sensibel auf Amokdrohungen und arbeiteten sehr eng<br />

mit der Polizei zusammen. Manchmal kam es dabei auch zu Fehldeutungen / falschem<br />

Alarm.<br />

Beispiele:<br />

• Im Bereich der PI Nienburg beschmierten zwei Schüler die Wand in einer Jungentoilette mit dem Schriftzug<br />

„Am 17.03.11 AMOCLAUF“. Durch Hinweise von Mitschülern konnten die beiden Täter ermittelt werden. Diese<br />

hatten die Buchstaben extra abwechselnd geschrieben, damit man ihnen nicht so schnelle auf die Spur<br />

kommen kann. Der Haupttäter wurde im Rahmen des vorrangigen <strong>Jugend</strong>verfahren zu einem zweiwöchigen<br />

Dauerarrest verurteilt.<br />

• Im Bereich der PI Cuxhaven / Wesermarsch wurde vom Schulleiter in einem Papierkorb eines Klassenzimmers<br />

ein Zettel mit merkwürdigen Eintragungen und Skizzen gefunden. Es handelte sich um eine Grundrissskizze<br />

des Schulgebäudes, in der das Lehrerzimmer, das Sekretariat und andere Räume als Ziele 1, 2 usw.<br />

bezeichnet waren. Des Weiteren waren eine Notiz „10 Minuten“, „Nirvana“ und ein Bild einer „aufgehängten<br />

Person“ dabei. Der Urheber wurde ermittelt. Die Skizze war für ein Spiel angefertigt worden, bei dem Schüler<br />

während der Pause auf dem Schulgelände in einer festgelegten Zeit bestimmt Ziele unter Umgehung der<br />

Pausenaufsicht erreichen sollten. Diese Aussagen wurden von Mitschülern bestätigt.<br />

5.2.7 Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit<br />

mit Polizei und Staatsanwaltschaft; Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ v.<br />

9.11. 2010 – 34.3 – 51 661; – VORIS 22410 –<br />

Der Erlass ist zum 01.01.<strong>2011</strong> in Kraft getreten und hat die beiden alten Erlasse (Gem.<br />

RdErl. d. MK, d. MI und d. MJ vom 23.09.2003, 201-51 661, - VORIS 22410 – sogen. Schulerlass<br />

– und RdErl. d. MK v. 15.2.2005 – VORIS 22410 –) „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen<br />

an Schulen“ abgelöst.<br />

Probleme in der Umsetzung des vorgenannten Erlasses sind nicht mitgeteilt worden. Die<br />

Zusammenarbeit mit Schulen wird überwiegend als gut und vertrauensvoll bezeichnet. Die<br />

seit Jahren gewachsenen Strukturen haben auch dazu geführt, dass der entstandene Arbeitsaufwand<br />

für die Polizei zugenommen hat. Die von der Polizei initiierten Veranstaltungen<br />

/ Präventionsangebote werden gern angenommen und tragen so zu einer Nachhaltigkeit bei.<br />

Es wird von einer vertrauensvollen Kooperation berichtet. Somit gelingt es zu einem sehr<br />

frühen Zeitpunkt, delinquentes Verhalten zu erkennen und damit Straftaten entgegenzuwirken.<br />

Eine Dienststelle hat mitgeteilt, dass durch die entstandene vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

zwischen Schule und Polizei Ratschläge zu Sachverhalten eingeholt wurden, die<br />

mit pädagogischen Mitteln zu lösen gewesen wären, durch die Mitteilung der Schule bei der<br />

Polizei jedoch den Strafverfolgungszwang zur Folge hatte.<br />

Das Angebot der Polizei an Sicherheitskonzepten mitzuwirken, wird von den Schulen immer<br />

häufiger in Anspruch genommen.<br />

Die Benennung fester Ansprechpartner hat sich bewährt.<br />

Vereinzelt wird immer noch mitgeteilt, dass einige Schulen auf einen regelmäßigen Kontakt<br />

mit der Polizei keinen Wert legen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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