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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

gendschutzgesetzes nicht wahrnehmen oder nach Auffassung der Polizei nicht genügend<br />

wahrnehmen.<br />

Die Durchsetzung der Verbote und Beschränkungen nach dem JuSchG für die Abgabe von<br />

Alkohol an Kinder und <strong>Jugend</strong>liche war im Berichtsjahr weiterhin einSchwerpunkt. In fast<br />

allen Landkreisen / Städten / Gemeinden scheinen gemeinsame Arbeitsgruppen zwischen<br />

<strong>Jugend</strong>amt und Polizei zu existieren, in denen Konzeptionen erarbeitet oder fortgeschrieben<br />

werden. Unterschiedliche fachliche Herangehensweisen, Ansätze und Mittel werden nicht als<br />

Widerspruch, sondern stets als Ergänzung der eigenen Arbeit verstanden. Die Beteiligung<br />

von weiteren Behörden und Verbänden, wie beispielsweise demHotel- und Gaststättenverband,<br />

Gesundheitsamt, Krankenkasse, Caritas, Kirche und Sportbund machen deutlich, wie<br />

wichtig ein multidisziplinärer Ansatz mit präventivem und repressivem Ansatz im <strong>Jugend</strong>schutz<br />

ist.<br />

6.4.2 <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen<br />

6.4.2.1 Allgemeine Kontrollen<br />

<strong>Jugend</strong>schutzkontrollen werden teilweise mit großen Kräfteansätzen oder im kleinen Team,<br />

meist gemeinsam mit <strong>Jugend</strong>- und Ordnungsamt durchgeführt. Bei vielen Veranstaltungen<br />

fließen mittlerweile Vorstellungen der Ordnungs- und Polizeibehörden in die Planungen der<br />

Veranstalter ein. Die Polizei bietet hierzu eine „<strong>Jugend</strong>schutz-Checkliste für Festveranstalter“<br />

auf der Seite www.polizei-beratung.de an. Die Maßnahmen, insbesondere verbunden mit<br />

einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, scheinen zu einer besseren Einhaltung der <strong>Jugend</strong>schutzbestimmungen<br />

geführt zu haben.<br />

Beispiel:<br />

In der PI Rotenburg wurde im Jahr 2010 bei Veranstaltungen durch örtliche kleinere Veranstalter (Schützenverein,<br />

Feuerwehr) noch Unkenntnis oder Gleichgültigkeit im Umgang mit dem <strong>Jugend</strong>schutzgesetz feststellt. In<br />

<strong>2011</strong> haben sich immer mehr Vereine im Vorfeld von Veranstaltungen über die Bestimmungen informiert und<br />

versuchen, diese konsequent umzusetzen.<br />

Bei „Open Air“ Veranstaltungen mit großen Zuläufen gestalten sich Kontrollen schwieriger.<br />

Dabei wurde die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verbänden im Interesse eines<br />

übergreifenden präventiven und repressiven Ansatzes optimiert.<br />

Beispiele:<br />

• In Wolfsburg ist die gemeinsame Vorgehensweise zwischen dem gesetzlichen <strong>Jugend</strong>schutz und der Polizei<br />

im Konzept „Streetlife“ fest verankert.<br />

• In Hannover wurden beim Maschseefest sogenannte PEERS der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />

eingesetzt, um Minderjährige gezielt zum Thema des übermäßigen Alkoholkonsums anzusprechen.<br />

• In der PI Diepholz wurde in Sulingen beim über Himmelfahrt stattfindenden Schützenfest die aus <strong>Jugend</strong>amt<br />

und Polizei bestehende „<strong>Jugend</strong>kontrollgruppe“ eingesetzt. 22 <strong>Jugend</strong>liche wurden in Obhut genommen, 49<br />

Flaschen Spirituosen zur Gefahrenabwehr (freiwillig) vernichtet, 7 Platzverweise wurden ausgesprochen.<br />

Hin und wieder fielen Minderjährige auf, die sich ohne Erziehungsbeauftragung in Diskotheken<br />

aufhalten. Erziehungsbeauftragungen sind mittlerweile auch als „Elternbescheinigung“<br />

oder „Muttizettel“ im Internet zu finden. Die Kontrollergebnisse sprechen überwiegend für ein<br />

verantwortungsbewusstes Verhalten der gewerbsmäßigen Konzessionsinhaber. Erziehungsbeauftragungen<br />

müssen beispielsweise vor Ort und in Anwesenheit der Sorgeberechtigten<br />

und des Begleiters (Erziehungsbeauftragter) unterschrieben werden. Dazu müssen der Bundespersonalausweis<br />

des Minderjährigen und des Begleiters am Eingang hinterlegt werden.<br />

Des Weiteren wird von Chipkartensystemen berichtet. Hierbei erhalten Minderjährige eine<br />

codierte Verzehrkarte, worauf ihr Foto eingescannt ist, so dass die Thekenkraft handlungssicher<br />

erhält und ein etwaiges Tauschen der Karten unterbunden wird.<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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