Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />
gendschutzgesetzes nicht wahrnehmen oder nach Auffassung der Polizei nicht genügend<br />
wahrnehmen.<br />
Die Durchsetzung der Verbote und Beschränkungen nach dem JuSchG für die Abgabe von<br />
Alkohol an Kinder und <strong>Jugend</strong>liche war im Berichtsjahr weiterhin einSchwerpunkt. In fast<br />
allen Landkreisen / Städten / Gemeinden scheinen gemeinsame Arbeitsgruppen zwischen<br />
<strong>Jugend</strong>amt und Polizei zu existieren, in denen Konzeptionen erarbeitet oder fortgeschrieben<br />
werden. Unterschiedliche fachliche Herangehensweisen, Ansätze und Mittel werden nicht als<br />
Widerspruch, sondern stets als Ergänzung der eigenen Arbeit verstanden. Die Beteiligung<br />
von weiteren Behörden und Verbänden, wie beispielsweise demHotel- und Gaststättenverband,<br />
Gesundheitsamt, Krankenkasse, Caritas, Kirche und Sportbund machen deutlich, wie<br />
wichtig ein multidisziplinärer Ansatz mit präventivem und repressivem Ansatz im <strong>Jugend</strong>schutz<br />
ist.<br />
6.4.2 <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen<br />
6.4.2.1 Allgemeine Kontrollen<br />
<strong>Jugend</strong>schutzkontrollen werden teilweise mit großen Kräfteansätzen oder im kleinen Team,<br />
meist gemeinsam mit <strong>Jugend</strong>- und Ordnungsamt durchgeführt. Bei vielen Veranstaltungen<br />
fließen mittlerweile Vorstellungen der Ordnungs- und Polizeibehörden in die Planungen der<br />
Veranstalter ein. Die Polizei bietet hierzu eine „<strong>Jugend</strong>schutz-Checkliste für Festveranstalter“<br />
auf der Seite www.polizei-beratung.de an. Die Maßnahmen, insbesondere verbunden mit<br />
einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, scheinen zu einer besseren Einhaltung der <strong>Jugend</strong>schutzbestimmungen<br />
geführt zu haben.<br />
Beispiel:<br />
In der PI Rotenburg wurde im Jahr 2010 bei Veranstaltungen durch örtliche kleinere Veranstalter (Schützenverein,<br />
Feuerwehr) noch Unkenntnis oder Gleichgültigkeit im Umgang mit dem <strong>Jugend</strong>schutzgesetz feststellt. In<br />
<strong>2011</strong> haben sich immer mehr Vereine im Vorfeld von Veranstaltungen über die Bestimmungen informiert und<br />
versuchen, diese konsequent umzusetzen.<br />
Bei „Open Air“ Veranstaltungen mit großen Zuläufen gestalten sich Kontrollen schwieriger.<br />
Dabei wurde die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verbänden im Interesse eines<br />
übergreifenden präventiven und repressiven Ansatzes optimiert.<br />
Beispiele:<br />
• In Wolfsburg ist die gemeinsame Vorgehensweise zwischen dem gesetzlichen <strong>Jugend</strong>schutz und der Polizei<br />
im Konzept „Streetlife“ fest verankert.<br />
• In Hannover wurden beim Maschseefest sogenannte PEERS der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />
eingesetzt, um Minderjährige gezielt zum Thema des übermäßigen Alkoholkonsums anzusprechen.<br />
• In der PI Diepholz wurde in Sulingen beim über Himmelfahrt stattfindenden Schützenfest die aus <strong>Jugend</strong>amt<br />
und Polizei bestehende „<strong>Jugend</strong>kontrollgruppe“ eingesetzt. 22 <strong>Jugend</strong>liche wurden in Obhut genommen, 49<br />
Flaschen Spirituosen zur Gefahrenabwehr (freiwillig) vernichtet, 7 Platzverweise wurden ausgesprochen.<br />
Hin und wieder fielen Minderjährige auf, die sich ohne Erziehungsbeauftragung in Diskotheken<br />
aufhalten. Erziehungsbeauftragungen sind mittlerweile auch als „Elternbescheinigung“<br />
oder „Muttizettel“ im Internet zu finden. Die Kontrollergebnisse sprechen überwiegend für ein<br />
verantwortungsbewusstes Verhalten der gewerbsmäßigen Konzessionsinhaber. Erziehungsbeauftragungen<br />
müssen beispielsweise vor Ort und in Anwesenheit der Sorgeberechtigten<br />
und des Begleiters (Erziehungsbeauftragter) unterschrieben werden. Dazu müssen der Bundespersonalausweis<br />
des Minderjährigen und des Begleiters am Eingang hinterlegt werden.<br />
Des Weiteren wird von Chipkartensystemen berichtet. Hierbei erhalten Minderjährige eine<br />
codierte Verzehrkarte, worauf ihr Foto eingescannt ist, so dass die Thekenkraft handlungssicher<br />
erhält und ein etwaiges Tauschen der Karten unterbunden wird.<br />
<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />
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