Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />
Tabelle 61: Fallzahlen (2007 – <strong>2011</strong>)<br />
Verbreitung pornografischer Schriften<br />
darunter<br />
Verbreitung kinderpornografischer<br />
Schriften (Erzeugnisse) durch<br />
gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln<br />
Besitz / Verschaffung von<br />
Kinderpornografie<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong> Veränderung<br />
10 / 11<br />
in %<br />
1.247 1.287 1.573 2.345 1.274 956 1.047 +9,5<br />
35 29 24 12 14 17 9 -52,9<br />
463 513 686 1.238 412 310 433 +39,7<br />
Verbreitung von Kinderpornografie 423 339 444 292 376 316 288 -8,9<br />
Das dominierende Tatmedium ist nach wie vor das Internet. So spielte beim Besitz / Verschaffen<br />
von Kinderpornografie bzw. bei der Verbreitung von Kinderpornografie in einem<br />
Großteil der Fälle das Internet eine Rolle. Zusätzlich ist eine Verbreitung via Handy / MMS<br />
von Relevanz. Nicht-elektronische Verbreitungswege sind – wie in den Vorjahren auch – nur<br />
selten festzustellen.<br />
Eine erleichterte Verfügbarkeit sowie vereinfachte Form der Vervielfältigung führten zu einem<br />
deutlichen Anstieg des in polizeilichen Ermittlungsverfahren sichergestellten kinderpornografischen<br />
Materials. Immer öfter handelt es sich um Datenmengen im Terabyte-<br />
Bereich. Die Auswertung dieser Datenmengen stellt die sachbearbeitenden Dienststellen vor<br />
große Herausforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Daten gesichtet<br />
werden müssen, um eventuelle aktuelle Missbrauchsfälle aufzudecken. Hieraus resultiert ein<br />
deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer je Verfahren.<br />
Für den Bereich der „Verbreitung von Kinderpornografie“ erklärt dies u. a. den Rückgang der<br />
Fallzahlen um -8,9%.<br />
Als ein weiterer Grund spielt die mangelnde Folgeregelung nach dem Urteil des BVerfG vom<br />
02.03.2010 zur „Vorratsdatenspeicherung“ eine nicht unerhebliche Rolle. Nach derzeit gültiger<br />
Rechtslage können in einer Vielzahl der Fälle keine Anschlussinhaber mehr ermittelt<br />
werden. Dies dürfte die Entwicklung der Fallzahlen nachhaltig beeinflussen und längerfristig<br />
zu einer Stagnation auf niedrigem Niveau führen.<br />
Umfangsverfahren<br />
Allgemein ist zu beachten, dass die Anzahl der polizeilich festgestellten Fälle wesentlich von<br />
der Durchführung von Umfangsverfahren bestimmt wird, die bundesweit in die Wege geleitet<br />
werden. Mit Umfangsverfahren, sog. „Operationen“, sind Strafverfahren gemeint, bei denen<br />
kinderpornografisches Material (über das Internet) getauscht bzw. vertrieben wird. Da hierbei<br />
jeder aus dem Ursprungsverfahren heraus festgestellte Beteiligte – entweder als Anbieter<br />
oder aber Abnehmer – im strafrechtlichen Sinne eine eigenständige Straftat begeht, sind<br />
diese Verfahren als eigenständige Folgeverfahren zu berücksichtigen. Aus diesen Folgeverfahren<br />
entstehen oftmals auf die gleiche Weise wiederum weitere Verfahren („Schneeball-<br />
Prinzip“). Diese Verfahren werden durch die jeweils örtlich zuständige Fachdienststelle abschließend<br />
bearbeitet und von dort zur PKS gezählt. Für <strong>Niedersachsen</strong> wurden im Jahr<br />
<strong>2011</strong> acht Umfangsverfahren, sog. Operationen, gezählt. Bei diesen Verfahren fand die<br />
Verbreitung der kinderpornografischen Schriften in vier Fällen per MMS und in zwei Fällen<br />
durch ICQ statt.<br />
Umfassende Informationen zum Thema Kinderpornografie finden sich unter www.polizeiberatung.de/aktionen/Kinderpornografie.<br />
<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />
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