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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

Tabelle 61: Fallzahlen (2007 – <strong>2011</strong>)<br />

Verbreitung pornografischer Schriften<br />

darunter<br />

Verbreitung kinderpornografischer<br />

Schriften (Erzeugnisse) durch<br />

gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln<br />

Besitz / Verschaffung von<br />

Kinderpornografie<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong> Veränderung<br />

10 / 11<br />

in %<br />

1.247 1.287 1.573 2.345 1.274 956 1.047 +9,5<br />

35 29 24 12 14 17 9 -52,9<br />

463 513 686 1.238 412 310 433 +39,7<br />

Verbreitung von Kinderpornografie 423 339 444 292 376 316 288 -8,9<br />

Das dominierende Tatmedium ist nach wie vor das Internet. So spielte beim Besitz / Verschaffen<br />

von Kinderpornografie bzw. bei der Verbreitung von Kinderpornografie in einem<br />

Großteil der Fälle das Internet eine Rolle. Zusätzlich ist eine Verbreitung via Handy / MMS<br />

von Relevanz. Nicht-elektronische Verbreitungswege sind – wie in den Vorjahren auch – nur<br />

selten festzustellen.<br />

Eine erleichterte Verfügbarkeit sowie vereinfachte Form der Vervielfältigung führten zu einem<br />

deutlichen Anstieg des in polizeilichen Ermittlungsverfahren sichergestellten kinderpornografischen<br />

Materials. Immer öfter handelt es sich um Datenmengen im Terabyte-<br />

Bereich. Die Auswertung dieser Datenmengen stellt die sachbearbeitenden Dienststellen vor<br />

große Herausforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Daten gesichtet<br />

werden müssen, um eventuelle aktuelle Missbrauchsfälle aufzudecken. Hieraus resultiert ein<br />

deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer je Verfahren.<br />

Für den Bereich der „Verbreitung von Kinderpornografie“ erklärt dies u. a. den Rückgang der<br />

Fallzahlen um -8,9%.<br />

Als ein weiterer Grund spielt die mangelnde Folgeregelung nach dem Urteil des BVerfG vom<br />

02.03.2010 zur „Vorratsdatenspeicherung“ eine nicht unerhebliche Rolle. Nach derzeit gültiger<br />

Rechtslage können in einer Vielzahl der Fälle keine Anschlussinhaber mehr ermittelt<br />

werden. Dies dürfte die Entwicklung der Fallzahlen nachhaltig beeinflussen und längerfristig<br />

zu einer Stagnation auf niedrigem Niveau führen.<br />

Umfangsverfahren<br />

Allgemein ist zu beachten, dass die Anzahl der polizeilich festgestellten Fälle wesentlich von<br />

der Durchführung von Umfangsverfahren bestimmt wird, die bundesweit in die Wege geleitet<br />

werden. Mit Umfangsverfahren, sog. „Operationen“, sind Strafverfahren gemeint, bei denen<br />

kinderpornografisches Material (über das Internet) getauscht bzw. vertrieben wird. Da hierbei<br />

jeder aus dem Ursprungsverfahren heraus festgestellte Beteiligte – entweder als Anbieter<br />

oder aber Abnehmer – im strafrechtlichen Sinne eine eigenständige Straftat begeht, sind<br />

diese Verfahren als eigenständige Folgeverfahren zu berücksichtigen. Aus diesen Folgeverfahren<br />

entstehen oftmals auf die gleiche Weise wiederum weitere Verfahren („Schneeball-<br />

Prinzip“). Diese Verfahren werden durch die jeweils örtlich zuständige Fachdienststelle abschließend<br />

bearbeitet und von dort zur PKS gezählt. Für <strong>Niedersachsen</strong> wurden im Jahr<br />

<strong>2011</strong> acht Umfangsverfahren, sog. Operationen, gezählt. Bei diesen Verfahren fand die<br />

Verbreitung der kinderpornografischen Schriften in vier Fällen per MMS und in zwei Fällen<br />

durch ICQ statt.<br />

Umfassende Informationen zum Thema Kinderpornografie finden sich unter www.polizeiberatung.de/aktionen/Kinderpornografie.<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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