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Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />

6.4.3 <strong>Jugend</strong>medienschutz<br />

6.4.3.1 Allgemeines<br />

Nachdem die Novellierung des <strong>Jugend</strong>medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gescheitert<br />

war, reichten die Forderungen Anfang <strong>2011</strong> von Abschaffung über eine möglichst weitgehende<br />

Liberalisierung (vor allem im Internet) bis hin zu einer Verschärfung des <strong>Jugend</strong>schutzes.<br />

Für die Polizei ist der <strong>Jugend</strong>medienschutz Staatsvertrag (JMStV) als Nebenstrafrecht<br />

zum StGB bedeutend, wenn Sachverhalte wegen Fehlens von Tatbestandsmerkmalen nicht<br />

nach dem StGB, jedoch unter Hinblick auf <strong>Jugend</strong>gefährdung nach dem JMStV zu ahnden<br />

sind.<br />

Als Sozialinstanzen fungieren in der <strong>Jugend</strong>phase neben Familie, pädagogischen Institutionen<br />

oder der Peer-Group immer stärker die Medien. Das Internet wird von Pädagogen als<br />

letzter verbleibender Abenteuerspielplatz für <strong>Jugend</strong>liche bezeichnet. Eine komplette Kontrolle<br />

aller Angebote im Internet ist illusorisch. Ein Vergleich zwischen realer und virtueller<br />

Welt ist oft der einzige Weg zur Versachlichung. Jeder Autofahrer muss eine Prüfung ablegen,<br />

um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Trotz Sicherungsmaßnahmen im Verkehrsraum,<br />

am Fahrzeug und diverser Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden, geschehen<br />

täglich Verkehrsunfälle. Ähnlich ist es mit Online-Medien.<br />

Für eine ausführliche journalistische Berichterstattung und öffentliches Aufsehen sorgten<br />

<strong>2011</strong> Cybermobbing-Fälle auf einer „Lästerplattform“ im Netz. Der Plattformbetreiber hatte<br />

Anonymität für die Anwender (Täter) garantiert. Den originär zuständigen Stellen (KJM) ist es<br />

gelungen, diese Plattform zu schließen.<br />

Festzustellen ist ein fehlendes Risiko- und Unrechtsbewusstsein bei den Nutzern. Man<br />

macht hier Dinge, die man im realen Leben nicht machen würde. „Zu Hause lassen Sie doch<br />

auch nicht jeden rein, warum tun sie es dann im Internet“, ist eine zentrale ironisch gestellte<br />

Frage in einem Videospot von „Klicksafe“ an die Eltern.<br />

Insbesondere beim Online-Medienschutz im Internet ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit<br />

(präventiv und repressiv) mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen aus<br />

dem Medienschutzbereich (Niedersächsische Landesmedienanstalt –NLM-, <strong>Jugend</strong>schutz.net,<br />

Klicksafe, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) aufgrund der vielfältigen<br />

und komplizierten Zuständigkeiten und Regelungen von größter Bedeutung. Mit allen<br />

genannten Institutionen ist durch das <strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong> eine erfreuliche<br />

pragmatische und unkomplizierte Zusammenarbeit feststellbar. Das Zusammenwirken aller<br />

beteiligten Stellen ist ein komplexer, teilweise rechtlich schwierig zu durchschauender Vorgang.<br />

Die Polizei ist ein Mosaikstein im großen Gefüge der Medienaufsicht.<br />

Folgendes Schaubild 21 soll dies verdeutlichen:<br />

21 Quelle: <strong>Jugend</strong>schutz.net, Thomas Günter<br />

<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />

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