Jahresbericht Jugend 2011 - Landeskriminalamt Niedersachsen
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Jugend</strong>kriminalität und <strong>Jugend</strong>gefährdung in <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2011</strong><br />
6.4.3 <strong>Jugend</strong>medienschutz<br />
6.4.3.1 Allgemeines<br />
Nachdem die Novellierung des <strong>Jugend</strong>medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gescheitert<br />
war, reichten die Forderungen Anfang <strong>2011</strong> von Abschaffung über eine möglichst weitgehende<br />
Liberalisierung (vor allem im Internet) bis hin zu einer Verschärfung des <strong>Jugend</strong>schutzes.<br />
Für die Polizei ist der <strong>Jugend</strong>medienschutz Staatsvertrag (JMStV) als Nebenstrafrecht<br />
zum StGB bedeutend, wenn Sachverhalte wegen Fehlens von Tatbestandsmerkmalen nicht<br />
nach dem StGB, jedoch unter Hinblick auf <strong>Jugend</strong>gefährdung nach dem JMStV zu ahnden<br />
sind.<br />
Als Sozialinstanzen fungieren in der <strong>Jugend</strong>phase neben Familie, pädagogischen Institutionen<br />
oder der Peer-Group immer stärker die Medien. Das Internet wird von Pädagogen als<br />
letzter verbleibender Abenteuerspielplatz für <strong>Jugend</strong>liche bezeichnet. Eine komplette Kontrolle<br />
aller Angebote im Internet ist illusorisch. Ein Vergleich zwischen realer und virtueller<br />
Welt ist oft der einzige Weg zur Versachlichung. Jeder Autofahrer muss eine Prüfung ablegen,<br />
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Trotz Sicherungsmaßnahmen im Verkehrsraum,<br />
am Fahrzeug und diverser Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden, geschehen<br />
täglich Verkehrsunfälle. Ähnlich ist es mit Online-Medien.<br />
Für eine ausführliche journalistische Berichterstattung und öffentliches Aufsehen sorgten<br />
<strong>2011</strong> Cybermobbing-Fälle auf einer „Lästerplattform“ im Netz. Der Plattformbetreiber hatte<br />
Anonymität für die Anwender (Täter) garantiert. Den originär zuständigen Stellen (KJM) ist es<br />
gelungen, diese Plattform zu schließen.<br />
Festzustellen ist ein fehlendes Risiko- und Unrechtsbewusstsein bei den Nutzern. Man<br />
macht hier Dinge, die man im realen Leben nicht machen würde. „Zu Hause lassen Sie doch<br />
auch nicht jeden rein, warum tun sie es dann im Internet“, ist eine zentrale ironisch gestellte<br />
Frage in einem Videospot von „Klicksafe“ an die Eltern.<br />
Insbesondere beim Online-Medienschutz im Internet ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit<br />
(präventiv und repressiv) mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen aus<br />
dem Medienschutzbereich (Niedersächsische Landesmedienanstalt –NLM-, <strong>Jugend</strong>schutz.net,<br />
Klicksafe, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) aufgrund der vielfältigen<br />
und komplizierten Zuständigkeiten und Regelungen von größter Bedeutung. Mit allen<br />
genannten Institutionen ist durch das <strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong> eine erfreuliche<br />
pragmatische und unkomplizierte Zusammenarbeit feststellbar. Das Zusammenwirken aller<br />
beteiligten Stellen ist ein komplexer, teilweise rechtlich schwierig zu durchschauender Vorgang.<br />
Die Polizei ist ein Mosaikstein im großen Gefüge der Medienaufsicht.<br />
Folgendes Schaubild 21 soll dies verdeutlichen:<br />
21 Quelle: <strong>Jugend</strong>schutz.net, Thomas Günter<br />
<strong>Landeskriminalamt</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Dezernat 32, Zentralstelle <strong>Jugend</strong>sachen<br />
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