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Ethnographische Parallelen und Vergleiche - Centrostudirpinia.It

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76<br />

Eigentumszeichen.<br />

indischer Kunst ist vor dem dritten Jahrh<strong>und</strong>ert vor Christus, der<br />

Zeit, da die buddhistischen Fürsten ihre Bauten begannen, bekannt.<br />

Den Namen Svastika kann man indessen etwas weiter zurück ver-<br />

folgen. Er begegnet uns als der Ausdruck für ein besonderes Zeichen<br />

ungefähr ein Jahrh<strong>und</strong>ert früher in der alten Grammatik des Panini.<br />

Dort sind gewisse Komposita erwähnt, in denen das letzte Wort<br />

„Karna", Ohr, ist. Wie es scheint, machte man dem Vieh Zeichen<br />

auf die Ohren, an denen man den Besitzer erkannte. Dieser Brauch<br />

herrschte sogar in den Vedazeiten, denn im Rigveda finden wir<br />

ashtakarni auf Kühe angewendet, die mit der Marke 8 gezeichnet<br />

waren; wie diese Marke damals auch ausgesehen haben mag, wahrscheinlich<br />

waren es nur acht Linien oder zwei Kreuze. Eine Anspielung<br />

auf diesen Brauch das Vieh zu zeichnen findet sich im<br />

Atharva-veda <strong>und</strong> in den Sankhayana-grihya-sutras etc. eingehender<br />

beschrieben. Hier wird ein Kupferinstrument (audum baro-asih) zum<br />

Zeichnen des Viehs empfohlen. Eins dieser Zeichen zum Markieren<br />

des Viehs war das Svastika.'^ Bleiben wir einmal beim Zeichnen<br />

des Viehs <strong>und</strong> sehen wir uns zuerst in der Heimat um, ehe wir<br />

fremde Völker zum <strong>Vergleiche</strong> heranziehen.<br />

Genau schildert J. G. Kohl wie die tausende von Enten im<br />

Blocklande bei Bremen an den Schwimmhäuten durch „Split^',<br />

„Tonge-^ oder „Fledder" gemarkt werden. Alle diese Entenmarken<br />

haften an den Gehöften seit uralten Zeiten <strong>und</strong> die Blockländer<br />

haben „Markbücher", in denen die Zeichen eingetragen sind. Solche<br />

sind in streitigen Fällen rechtskräftig. ' An den Schwimmfüßen gemarkte<br />

Enten fand<br />

<strong>und</strong> Pilsen.<br />

ich in den tschechischen Dörfern zwischen Prag<br />

Die Fischereigerätschaften, das Wassergeflügel z. B. Gänse <strong>und</strong><br />

Enten, werden in der Mark gekennzeichnet, letztere durch Einschnitte<br />

an den Schwimmhäuten. Diese Zeichen haften ursprünglich an der<br />

Fischereiwirtschaft, sind also eigentlich dinglicher Art. Infolge der<br />

Separation, der Güterparzellierung sind sie aber auch persönlicher<br />

Natur geworden, dergestalt, daß der Besitzer der bezeichneten Ob-<br />

jekte das Zeichen ausschließlich für seine Person in Anspruch nimmt,<br />

gleichviel wem das Gut, an welchem sie ursprünglich hafteten, zur Zeit<br />

gehört. In den Oderdörfern zwischen Oderberg <strong>und</strong> Schwedt haben<br />

sich diese Zeichen auf dem Fischereigerät vielfach in Übung erhalten.^<br />

' Kohl, Nordwestdeutsche Skizzen. 2 Bremen, 1873. I. 140.<br />

2 E. Friedei., Führer durch d. Fischereiabteil, d. mark. Provinzialmus. Berlin, 1880. 11.

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