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Ethnographische Parallelen und Vergleiche - Centrostudirpinia.It

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8o<br />

Eigentumszeichen.<br />

<strong>und</strong> Cisternen mit großer Sorgfalt tief in den Stein eingegraben, um<br />

anzuzeigen, daß das Recht bei diesen Örtlichkeiten zu weiden <strong>und</strong><br />

die Herden zu tränken oder Ansiedlern daselbst den Feldbau zu<br />

gestatten, ausschließlich denjenigen Stämmen oder Stammzweigen<br />

zustehe, welche die dort eingegrabenen Eigentumszeichen führen.<br />

Selbstverständlich trägt auch sämtliches Vieh eines Stammes, Ziegen.<br />

Schafe <strong>und</strong> Kamele, Stück für Stück das Wesm. Es wird ihm an<br />

denjenigen Teilen des Körpers eingebrannt, an welchen es immer<br />

sichtbar ist, d. h. durch Haare <strong>und</strong> Wolle nicht verdeckt wird, also<br />

bei den Schafen am Gesicht, an den Ohren <strong>und</strong> Unterschenkeln.<br />

Ohne das Wesm würde eine verirrte oder geraubte Herde nicht<br />

als fremdes Gut erkannt <strong>und</strong> zurückgegeben resp. zurückgefordert<br />

werden können, oder würde sich das auf den Weideplätzen <strong>und</strong> an<br />

den Tränkstätten oder auf einer Flucht zusammengetriebene Vieh<br />

der verschiedenen Stämme nicht leicht <strong>und</strong> sicher wieder sondern<br />

lassen.<br />

Häufig findet man an der Mauer einer Ruine mehrere solcher<br />

Stammessymbole zum Zeichen der Gleichberechtigung nebeneinander<br />

gestellt, in welchem Falle ein europäischer Reisender, der sie zum<br />

ersten Male sieht, gewöhnlich eine Inschrift vor sich zu haben glaubt.<br />

Als Wetzstein- im Frühlinge 1862 einen 14 St<strong>und</strong>en östlich von<br />

Damaskus gelegenen Vulkan, die Dekwa, bestieg, fand er auf der<br />

Spitze des Berges an einer geglätteten Felswand tief eingegraben<br />

die Zeichen Fig. 2 auf Tafel IV, von denen die beiden äußeren das<br />

Wesm zweier Stammeszweige der Ghaijät <strong>und</strong> die beiden mittleren<br />

dasjenige zweier Stammeszweige der Mezäwida sind; beide zu den<br />

Trachoniten gehörige Völkerzweige existieren noch. In der Ort-<br />

schaft Mervv in Nordgilead stehen auf dem Bruchstücke einer Säule<br />

die Zeichen Fig. 3, Tafel IV, von denen das erste linker Hand den<br />

Churschän, das folgende den Tuwaka, das dritte den Beni Zuheir,<br />

das vierte den Atimma gehört. Diesen vier Stämmen, welche<br />

Zweige der Völkerschaft Sachr sind, ist jenes Dorf tributpflichtig.<br />

In der Stadt Bosrä (dem alten Bostra) stehen an dem sogenannten<br />

Windthore die Zeichen Fig. 4, Tafel IV, von denen die zwei letzten<br />

linker Hand gewaltsam zerstört sind. Ihre Zerstörung zeigt an,<br />

daß ihre Inhaber kein Anrecht mehr auf die Stadt haben. Das<br />

erste rechter Hand heißt der Neumond (hilal) der Beni Schaalän<br />

<strong>und</strong> ist das Wesm der Ruwala, eines großen Stammes der Aneza;<br />

das folgende sind die Stäbe (matärik) der Bern Raschid, eines Zweiges<br />

der Sirhän; das mittlere ist der Krückstock (mähegäna) der Beni

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