Ethnographische Parallelen und Vergleiche - Centrostudirpinia.It
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8o<br />
Eigentumszeichen.<br />
<strong>und</strong> Cisternen mit großer Sorgfalt tief in den Stein eingegraben, um<br />
anzuzeigen, daß das Recht bei diesen Örtlichkeiten zu weiden <strong>und</strong><br />
die Herden zu tränken oder Ansiedlern daselbst den Feldbau zu<br />
gestatten, ausschließlich denjenigen Stämmen oder Stammzweigen<br />
zustehe, welche die dort eingegrabenen Eigentumszeichen führen.<br />
Selbstverständlich trägt auch sämtliches Vieh eines Stammes, Ziegen.<br />
Schafe <strong>und</strong> Kamele, Stück für Stück das Wesm. Es wird ihm an<br />
denjenigen Teilen des Körpers eingebrannt, an welchen es immer<br />
sichtbar ist, d. h. durch Haare <strong>und</strong> Wolle nicht verdeckt wird, also<br />
bei den Schafen am Gesicht, an den Ohren <strong>und</strong> Unterschenkeln.<br />
Ohne das Wesm würde eine verirrte oder geraubte Herde nicht<br />
als fremdes Gut erkannt <strong>und</strong> zurückgegeben resp. zurückgefordert<br />
werden können, oder würde sich das auf den Weideplätzen <strong>und</strong> an<br />
den Tränkstätten oder auf einer Flucht zusammengetriebene Vieh<br />
der verschiedenen Stämme nicht leicht <strong>und</strong> sicher wieder sondern<br />
lassen.<br />
Häufig findet man an der Mauer einer Ruine mehrere solcher<br />
Stammessymbole zum Zeichen der Gleichberechtigung nebeneinander<br />
gestellt, in welchem Falle ein europäischer Reisender, der sie zum<br />
ersten Male sieht, gewöhnlich eine Inschrift vor sich zu haben glaubt.<br />
Als Wetzstein- im Frühlinge 1862 einen 14 St<strong>und</strong>en östlich von<br />
Damaskus gelegenen Vulkan, die Dekwa, bestieg, fand er auf der<br />
Spitze des Berges an einer geglätteten Felswand tief eingegraben<br />
die Zeichen Fig. 2 auf Tafel IV, von denen die beiden äußeren das<br />
Wesm zweier Stammeszweige der Ghaijät <strong>und</strong> die beiden mittleren<br />
dasjenige zweier Stammeszweige der Mezäwida sind; beide zu den<br />
Trachoniten gehörige Völkerzweige existieren noch. In der Ort-<br />
schaft Mervv in Nordgilead stehen auf dem Bruchstücke einer Säule<br />
die Zeichen Fig. 3, Tafel IV, von denen das erste linker Hand den<br />
Churschän, das folgende den Tuwaka, das dritte den Beni Zuheir,<br />
das vierte den Atimma gehört. Diesen vier Stämmen, welche<br />
Zweige der Völkerschaft Sachr sind, ist jenes Dorf tributpflichtig.<br />
In der Stadt Bosrä (dem alten Bostra) stehen an dem sogenannten<br />
Windthore die Zeichen Fig. 4, Tafel IV, von denen die zwei letzten<br />
linker Hand gewaltsam zerstört sind. Ihre Zerstörung zeigt an,<br />
daß ihre Inhaber kein Anrecht mehr auf die Stadt haben. Das<br />
erste rechter Hand heißt der Neumond (hilal) der Beni Schaalän<br />
<strong>und</strong> ist das Wesm der Ruwala, eines großen Stammes der Aneza;<br />
das folgende sind die Stäbe (matärik) der Bern Raschid, eines Zweiges<br />
der Sirhän; das mittlere ist der Krückstock (mähegäna) der Beni