02.06.2013 Aufrufe

Ethnographische Parallelen und Vergleiche - Centrostudirpinia.It

Ethnographische Parallelen und Vergleiche - Centrostudirpinia.It

Ethnographische Parallelen und Vergleiche - Centrostudirpinia.It

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eigentumszeichen.<br />

Die Auszeichnung einer Herde mit Buchstaben oder sonstigen<br />

Zeichen gilt nach einer Entscheidung der Weimarschen Strafkammer<br />

vom 3. August 1887 als eine Privaturk<strong>und</strong>e. Der Schäfer Gerhard<br />

in Tremlitz hütete neben den dem Gutsbesitzer Gerber gehörigen<br />

auch eine bestimmte Anzahl eigener Schafe. Die Zahl der letzteren<br />

vermehrte er dadurch^ daß er bei mehreren von den Gerberschen<br />

Schafen das Signum „G" entfernte <strong>und</strong> dafür sein eigenes anbrachte.<br />

Der Gerichtshof erkannte nach Verhandlung der deshalb erhobenen<br />

Anklage, daß Gerhard wegen Fälschung einer Privaturk<strong>und</strong>e, begangen<br />

in gewinnsüchtiger Absicht, nach § 2j8 des Reichs-Straf-<br />

gesetzbuchs bestraft werden müsse.<br />

Überall in der Schweiz wendet der Senner seine Marke an.<br />

Das Roß wird am Schenkel, das Rind am Hörn, Schaf <strong>und</strong> Ziege<br />

am Ühr gezeichnet, die beiden ersteren mit einem Brandmal, die<br />

letzteren mit einem Schnitt. Auf den Flächen der Ohrmuschel macht<br />

man entweder eine gerade Linie, die der Bündner Fürggli (Furka,<br />

Gabel) nennt oder einen Querschnitt, Wichel genannt, oder man<br />

schlägt ein Loch durch. Aus der Kombination dieser Linien <strong>und</strong><br />

ihrer Verteilung auf beiden Ohren ist eine Zeichenschrift von größter<br />

Mannigfaltigkeit entstanden, welche für die Hirtenknaben eine nicht<br />

uninteressante Gedächtnisübung ausmacht. In gleicher Weise dient<br />

die Marke den Wald-Holzbauern der Schweiz; sie kennzeichnen die<br />

von ihnen gefällten Stämme durch Einschlagen <strong>und</strong> Einbrennen<br />

der Hausmarke, über welche in den Sägemühlen oder den Landungs-<br />

plätzen,<br />

werden.<br />

denen der Flößbaum zuschwimmt, besondere Listen geführt<br />

Auch auf Island wurden Vögel an den Schwimmfüßen mit<br />

Eigentumsmarken gezeichnet <strong>und</strong> nur an dieser Stelle war das An-<br />

bringen der gesetzmäßigen Marke zulässig.^ In Haldersons isländischem<br />

Lexikon ist die Bumark erklärt als Zeichen, mit dem man<br />

Effekten zeichnet, zunächst als Eigentumszeichen, das man den Tieren<br />

ins Ohr schneidet. Incisio in auribus pecudum qua dignoscatur pos-<br />

sessor; ferner aber auch als Namensunterschrift bei Analphabeten.<br />

Nur Zeichen an den Ohren gelten als gesetzmäßige Marke, wie denn<br />

überhaupt sehr genaue Vorschriften über das Kennzeichnen des<br />

Viehs, Pferde ausgenommen, im altisländischen Rechte vorhanden<br />

waren. „Man soll ein <strong>und</strong> dieselbe Marke an allem seinem Vieh<br />

' Rochholz, Deutscher Glaube <strong>und</strong> Brauch. Berlin, 1867. IL 177. 178.<br />

2 MiCHELSEN a. a. O. 22.<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!