02.06.2013 Aufrufe

Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung

Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung

Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14.3. Übernahme einer Geldstrafe als Untreue<br />

Allerdings ist die Zahlung der Geldstrafe, die einem Aufsichtsratsmitglied auferlegt wird, damit für die<br />

Gemeinde immer noch mit einer Strafandrohung bedroht. Öffentliche Mittel sollen nur für bestimmte Zwecke,<br />

nicht aber zur Zahlung von Geldstrafen, die gegen die Bediensteten persönlich gerichtet sind, verwandt werden.<br />

Nach dem vorgenannten Urteil des BGH kann eine Strafverfolgung wegen Untreue -<br />

§ 266 StGB - erfolgen 440 .<br />

Die Unterscheidung zwischen Kommunen und z.B. privaten Arbeitgebern, deren Arbeitnehmer auf deren<br />

Veranlassung hin mit dem StGB in Konflit geraten, ist sicherlich bedenklich. Wenn das Aufsichtsratsmitglied<br />

wirklich einer Weisung der Gemeinde gefolgt, die gesellschaftsrechtlich derart inakzeptabel war, daß sie eine<br />

Strafverfolgung auslöst, kann man rechtspolitisch hier einiges einwenden 441 . Allerdings ändert dies nichts an<br />

der Tatsache, daß die Übernahme der Geldstrafe ausgeschlossen ist.<br />

440<br />

Vgl. BGH a.a.O, 991<br />

441<br />

Z.B. Argumente entsprechend der Fürsorgepflicht für Beamte und Angestellte oder das Verursacherprinzip. Auch diese Frage<br />

kann hier nicht ausdiskutiert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!