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Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung

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3. Übersicht zur Organisation einer Aktiengesellschaft aus kommunaler Sicht<br />

Aktiengesellschaft<br />

Vorstand Aufsichtsrat<br />

- Mitglieder werden vom Aufsichtsrat - Mitglieder werden gewählt/entsandt<br />

ernannt/abberufen - ernennt Vorstand/beruft ihn ab<br />

- hauptamtlich tätig - nebenamtlich tätig<br />

- führt die Geschäfte - überwacht Vorstand<br />

- vertritt die AG gegenüber Dritten<br />

- berichtet dem Aufsichtsrat<br />

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Die Gemeinde kann eine Person vorschlagen -<br />

für die Ernennung zum Vorstand oder die Wahl zum<br />

Aufsichtsrat - oder in den Aufsichtsrat entsenden.<br />

Die Gemeinde als juristische Person selbst kann<br />

weder im Vorstand noch Aufsichtsrat Mitglied werden<br />

(kein Auftreten im Namen der Gemeinde - unechter Vertreter).<br />

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Regelung der Gemeindeordnung<br />

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Die Gemeinde ist als Aktionär Mitglied und bestimmt<br />

jemand, der in ihrem Namen auftritt (Echter Vertreter).<br />

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|<br />

Hauptversammlung<br />

als Versammlung aller Aktionäre. Vorstands- und Aufsichtratsmitglieder<br />

können an Sitzungen teilnehmen.<br />

- Mitglied kann jeder Aktionär, auch eine juristische<br />

Person sein<br />

- Trifft wesentliche Entscheidungen - z.B. Verwendung<br />

Gewinn, Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat

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