Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung
Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung
Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Übersicht zur Organisation einer Aktiengesellschaft aus kommunaler Sicht<br />
Aktiengesellschaft<br />
Vorstand Aufsichtsrat<br />
- Mitglieder werden vom Aufsichtsrat - Mitglieder werden gewählt/entsandt<br />
ernannt/abberufen - ernennt Vorstand/beruft ihn ab<br />
- hauptamtlich tätig - nebenamtlich tätig<br />
- führt die Geschäfte - überwacht Vorstand<br />
- vertritt die AG gegenüber Dritten<br />
- berichtet dem Aufsichtsrat<br />
|________________________________________________|<br />
|<br />
|<br />
Die Gemeinde kann eine Person vorschlagen -<br />
für die Ernennung zum Vorstand oder die Wahl zum<br />
Aufsichtsrat - oder in den Aufsichtsrat entsenden.<br />
Die Gemeinde als juristische Person selbst kann<br />
weder im Vorstand noch Aufsichtsrat Mitglied werden<br />
(kein Auftreten im Namen der Gemeinde - unechter Vertreter).<br />
|<br />
|<br />
Regelung der Gemeindeordnung<br />
|<br />
|<br />
Die Gemeinde ist als Aktionär Mitglied und bestimmt<br />
jemand, der in ihrem Namen auftritt (Echter Vertreter).<br />
|<br />
|<br />
Hauptversammlung<br />
als Versammlung aller Aktionäre. Vorstands- und Aufsichtratsmitglieder<br />
können an Sitzungen teilnehmen.<br />
- Mitglied kann jeder Aktionär, auch eine juristische<br />
Person sein<br />
- Trifft wesentliche Entscheidungen - z.B. Verwendung<br />
Gewinn, Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat