Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Prioritäre Stoffe in<br />
Oberfl ächenwässern<br />
Dr. Friederike Vietoris<br />
- Qualitätsnormen, Monitoring,<br />
Relevanz -<br />
Mit der Verabschiedung der „Richtlinie<br />
2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur<br />
Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich<br />
der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie<br />
- WRRL) wurde ein neues Instrument<br />
geschaffen, das die Kontrolle der Gemeinschaft<br />
bezüglich gefährlicher Stoffe harmonisiert<br />
und weiter entwickelt. Wesentliches<br />
Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines<br />
„guten Zustandes“ der Gewässer. Dieser<br />
setzt sich beim Oberfl ächenwasser aus den<br />
Elementen „ökologischer Zustand“ und<br />
„chemischer Zustand“ zusammen.<br />
Das Erreichen des „guten chemischen Zustandes“<br />
ist für Oberfl ächengewässer vom<br />
Vorkommen und der Konzentration der „prioritären<br />
Stoffe“ im Gewässer abhängig. Artikel<br />
16 der WRRL fordert in diesem Zusammenhang<br />
bei Bedarf spezifi sche Maßnahmen<br />
zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen,<br />
Emissionen und Verlusten von prioritären<br />
Stoffen umzusetzen.<br />
Für die „prioritären gefährlichen Stoffe“<br />
sind Einleitungen, Emissionen und Verluste<br />
innerhalb von 20 Jahren zu beenden oder<br />
schrittweise einzustellen. Die Liste der prioritären<br />
und der prioritären gefährlichen<br />
Stoffe wurde mit der Entscheidung Num-<br />
mer 2455/2001/EG des Europäischen Parlamentes<br />
und des Rates vom 20.11.2001<br />
festgelegt. Sie umfasst insgesamt 33 Stoffe<br />
beziehungsweise Stoffgruppen und ist als<br />
Anhang X in der WRRL enthalten.<br />
Bis zum 22. Dezember 2006 sind für diese<br />
Stoffe einheitliche EU-Umweltqualitätsnormen<br />
festzulegen. Hierfür schlägt die<br />
Kommission - gemäß Artikel 16 der WRRL<br />
- Qualitätsnormen für die Konzentrationen<br />
der prioritären Stoffe in Oberfl ächenwasser,<br />
Sedimenten oder Biota vor. Für weitere<br />
Schadstoffe von nicht unbedingt europaweiter<br />
Bedeutung müssen die Staaten selbst<br />
Umweltqualitätsnormen festsetzen, wenn<br />
diese Stoffe in einem ihrer Gewässer eine<br />
signifi kante Konzentration erreichen.<br />
Sollte es bis Ende 2006 keine Einigung<br />
bezüglich der prioritären Stoffe auf Gemeinschaftsebene<br />
geben, legen die Mitgliedsstaaten<br />
selbst entsprechende Umweltqualitätsnormen<br />
fest. Zurzeit steht ein entsprechender<br />
Richtlinienentwurf der Kommission<br />
noch aus, jedoch wird ein Entwurf im<br />
Januar 2006 erwartet, der Qualitätsnormen<br />
für Oberfl ächengewässer enthalten wird.<br />
Bisher liegt ein inoffi zieller Entwurf einer<br />
Tochterrichtlinie zu prioritären Stoffen vor,<br />
der entsprechende Qualitätsnormvorschläge<br />
enthält. Darüber hinaus steht seit November<br />
<strong>2005</strong> die turnusmäßige Überprüfung der<br />
Liste prioritärer Stoffe an.<br />
Die WRRL stellt zudem Anforderung an das<br />
Monitoring der prioritären Stoffe in Oberfl<br />
ächengewässern: jeder Mitgliedsstaat ist<br />
verpfl ichtet die prioritären Stoffe in allen<br />
relevanten Wasserkörpern zu untersuchen<br />
Wasser<br />
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Prioritäre Stoffe in Oberfl ächenwässern