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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Prioritäre Stoffe in<br />

Oberfl ächenwässern<br />

Dr. Friederike Vietoris<br />

- Qualitätsnormen, Monitoring,<br />

Relevanz -<br />

Mit der Verabschiedung der „Richtlinie<br />

2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur<br />

Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />

Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich<br />

der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie<br />

- WRRL) wurde ein neues Instrument<br />

geschaffen, das die Kontrolle der Gemeinschaft<br />

bezüglich gefährlicher Stoffe harmonisiert<br />

und weiter entwickelt. Wesentliches<br />

Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines<br />

„guten Zustandes“ der Gewässer. Dieser<br />

setzt sich beim Oberfl ächenwasser aus den<br />

Elementen „ökologischer Zustand“ und<br />

„chemischer Zustand“ zusammen.<br />

Das Erreichen des „guten chemischen Zustandes“<br />

ist für Oberfl ächengewässer vom<br />

Vorkommen und der Konzentration der „prioritären<br />

Stoffe“ im Gewässer abhängig. Artikel<br />

16 der WRRL fordert in diesem Zusammenhang<br />

bei Bedarf spezifi sche Maßnahmen<br />

zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen,<br />

Emissionen und Verlusten von prioritären<br />

Stoffen umzusetzen.<br />

Für die „prioritären gefährlichen Stoffe“<br />

sind Einleitungen, Emissionen und Verluste<br />

innerhalb von 20 Jahren zu beenden oder<br />

schrittweise einzustellen. Die Liste der prioritären<br />

und der prioritären gefährlichen<br />

Stoffe wurde mit der Entscheidung Num-<br />

mer 2455/2001/EG des Europäischen Parlamentes<br />

und des Rates vom 20.11.2001<br />

festgelegt. Sie umfasst insgesamt 33 Stoffe<br />

beziehungsweise Stoffgruppen und ist als<br />

Anhang X in der WRRL enthalten.<br />

Bis zum 22. Dezember 2006 sind für diese<br />

Stoffe einheitliche EU-Umweltqualitätsnormen<br />

festzulegen. Hierfür schlägt die<br />

Kommission - gemäß Artikel 16 der WRRL<br />

- Qualitätsnormen für die Konzentrationen<br />

der prioritären Stoffe in Oberfl ächenwasser,<br />

Sedimenten oder Biota vor. Für weitere<br />

Schadstoffe von nicht unbedingt europaweiter<br />

Bedeutung müssen die Staaten selbst<br />

Umweltqualitätsnormen festsetzen, wenn<br />

diese Stoffe in einem ihrer Gewässer eine<br />

signifi kante Konzentration erreichen.<br />

Sollte es bis Ende 2006 keine Einigung<br />

bezüglich der prioritären Stoffe auf Gemeinschaftsebene<br />

geben, legen die Mitgliedsstaaten<br />

selbst entsprechende Umweltqualitätsnormen<br />

fest. Zurzeit steht ein entsprechender<br />

Richtlinienentwurf der Kommission<br />

noch aus, jedoch wird ein Entwurf im<br />

Januar 2006 erwartet, der Qualitätsnormen<br />

für Oberfl ächengewässer enthalten wird.<br />

Bisher liegt ein inoffi zieller Entwurf einer<br />

Tochterrichtlinie zu prioritären Stoffen vor,<br />

der entsprechende Qualitätsnormvorschläge<br />

enthält. Darüber hinaus steht seit November<br />

<strong>2005</strong> die turnusmäßige Überprüfung der<br />

Liste prioritärer Stoffe an.<br />

Die WRRL stellt zudem Anforderung an das<br />

Monitoring der prioritären Stoffe in Oberfl<br />

ächengewässern: jeder Mitgliedsstaat ist<br />

verpfl ichtet die prioritären Stoffe in allen<br />

relevanten Wasserkörpern zu untersuchen<br />

Wasser<br />

101<br />

Prioritäre Stoffe in Oberfl ächenwässern

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