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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Wasser<br />

66<br />

ten Haltern-Sande und die Niederung des<br />

Rheins, ebenso die als ergiebig bis sehr<br />

ergiebig im Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong><br />

anzutreffende Niederung der Rhein/Issel-<br />

Talsandebene, der Bocholter Aa-Talsandebene,<br />

die Niederung der Bocholter Aa,<br />

der Dinkel und der Cenoman-Turon-Zug<br />

im westlichen Münsterland.<br />

Das gewinnbare Grundwasserdargebot<br />

beträgt hier im Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong><br />

rund 180 Millionen m³/a. Das sind rund<br />

47 % des gesamten gewinnbaren Grundwassers<br />

im Regierungsbezirk Münster.<br />

Wie auch im Ergebnisbericht zur Bestandsaufnahme<br />

ausgeführt, bestehen insgesamt<br />

keine mengenmäßigen Probleme. In der<br />

Niederung der Lippe bei Dorsten werden vor<br />

allem Einfl üsse aus Sümpfung und Polderung<br />

als Folgen der untertägigen Gewinnung<br />

von energetischem Rohstoff beziehungsweise<br />

Steinkohle deutlich.<br />

Aus den Erläuterungen zum chemischen<br />

Zustand ergibt sich, dass vor allem diffuse<br />

Belastungen in oberfl ächennahen Grundwasserleitern<br />

die Grundwassergüte beziehungsweise<br />

den Chemismus belasten.<br />

Die Sicherung des gewinnbaren Grundwassers<br />

ist demzufolge weniger aus mengenmäßigen<br />

als aus Qualitätsgründen besonders<br />

geboten, dies insbesondere in den<br />

Bereichen, wo der Abbau von Kies und Sand<br />

nach dem Abgrabungsgesetz NRW in Verbindung<br />

mit dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

(Trocken-, Nassabgrabungen) sowie von<br />

energetischen und nicht energetischen Roh-<br />

stoffen (zum Beispiel Steinkohle, Quarzsandabbau)<br />

nach Bundesberggesetz stattfi<br />

ndet oder demnächst zugelassen werden<br />

soll. In der Regel sind diese Bereiche des<br />

nicht energetischen Rohstoffabbaus zugleich<br />

die, welche als äußerst ergiebig bis ergiebig<br />

gekennzeichnet worden sind.<br />

Hier werden Grundwasserlandschaften nachhaltig<br />

verändert und nehmen unter anderem<br />

Einfl uss auf die Grundwasserqualität,<br />

insbesondere dann, wenn durch Freilegen<br />

des Grundwassers und durch Wegnahme der<br />

schützenden Deckschichten die Filterwirkung<br />

gegen Schadstoffe aus unterschiedlichen<br />

Belastungspfaden deutlich gemindert worden<br />

ist. Schadstoffe können dann schneller<br />

das Grundwasser erreichen und in Wassergewinnungsanlagen<br />

eindringen.<br />

Die hier zum Tragen kommenden unterschiedlichen<br />

Nutzungsansprüche an die<br />

wasserwirtschaftlich mit hoher Bedeutung<br />

charakterisierten Grundwasserkörper müssen<br />

einerseits aus dem Besorgnisgrundsatz<br />

heraus vorsorglich geschützt werden. Dies<br />

geschieht in der Regel durch die Ausweisung<br />

von Wasserschutzgebieten.<br />

So sind im Bereich einer Schutzzone III A<br />

in der Regel Nassabgrabungen verboten<br />

(siehe auch Urteil des Oberverwaltungsgerichts<br />

Münster vom 01. Oktober 2001–<br />

20a1945/99). Andererseits sollte zukünftig<br />

eine erweiterte wasserwirtschaftlich<br />

und hydrogeologisch fundierte Betrachtung<br />

der Auswirkungen sowohl auf den Grundwasserober-<br />

als auch auf den Grundwasserunterstrom<br />

erfolgen.

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