Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Wasser<br />
66<br />
ten Haltern-Sande und die Niederung des<br />
Rheins, ebenso die als ergiebig bis sehr<br />
ergiebig im Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong><br />
anzutreffende Niederung der Rhein/Issel-<br />
Talsandebene, der Bocholter Aa-Talsandebene,<br />
die Niederung der Bocholter Aa,<br />
der Dinkel und der Cenoman-Turon-Zug<br />
im westlichen Münsterland.<br />
Das gewinnbare Grundwasserdargebot<br />
beträgt hier im Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong><br />
rund 180 Millionen m³/a. Das sind rund<br />
47 % des gesamten gewinnbaren Grundwassers<br />
im Regierungsbezirk Münster.<br />
Wie auch im Ergebnisbericht zur Bestandsaufnahme<br />
ausgeführt, bestehen insgesamt<br />
keine mengenmäßigen Probleme. In der<br />
Niederung der Lippe bei Dorsten werden vor<br />
allem Einfl üsse aus Sümpfung und Polderung<br />
als Folgen der untertägigen Gewinnung<br />
von energetischem Rohstoff beziehungsweise<br />
Steinkohle deutlich.<br />
Aus den Erläuterungen zum chemischen<br />
Zustand ergibt sich, dass vor allem diffuse<br />
Belastungen in oberfl ächennahen Grundwasserleitern<br />
die Grundwassergüte beziehungsweise<br />
den Chemismus belasten.<br />
Die Sicherung des gewinnbaren Grundwassers<br />
ist demzufolge weniger aus mengenmäßigen<br />
als aus Qualitätsgründen besonders<br />
geboten, dies insbesondere in den<br />
Bereichen, wo der Abbau von Kies und Sand<br />
nach dem Abgrabungsgesetz NRW in Verbindung<br />
mit dem Wasserhaushaltsgesetz<br />
(Trocken-, Nassabgrabungen) sowie von<br />
energetischen und nicht energetischen Roh-<br />
stoffen (zum Beispiel Steinkohle, Quarzsandabbau)<br />
nach Bundesberggesetz stattfi<br />
ndet oder demnächst zugelassen werden<br />
soll. In der Regel sind diese Bereiche des<br />
nicht energetischen Rohstoffabbaus zugleich<br />
die, welche als äußerst ergiebig bis ergiebig<br />
gekennzeichnet worden sind.<br />
Hier werden Grundwasserlandschaften nachhaltig<br />
verändert und nehmen unter anderem<br />
Einfl uss auf die Grundwasserqualität,<br />
insbesondere dann, wenn durch Freilegen<br />
des Grundwassers und durch Wegnahme der<br />
schützenden Deckschichten die Filterwirkung<br />
gegen Schadstoffe aus unterschiedlichen<br />
Belastungspfaden deutlich gemindert worden<br />
ist. Schadstoffe können dann schneller<br />
das Grundwasser erreichen und in Wassergewinnungsanlagen<br />
eindringen.<br />
Die hier zum Tragen kommenden unterschiedlichen<br />
Nutzungsansprüche an die<br />
wasserwirtschaftlich mit hoher Bedeutung<br />
charakterisierten Grundwasserkörper müssen<br />
einerseits aus dem Besorgnisgrundsatz<br />
heraus vorsorglich geschützt werden. Dies<br />
geschieht in der Regel durch die Ausweisung<br />
von Wasserschutzgebieten.<br />
So sind im Bereich einer Schutzzone III A<br />
in der Regel Nassabgrabungen verboten<br />
(siehe auch Urteil des Oberverwaltungsgerichts<br />
Münster vom 01. Oktober 2001–<br />
20a1945/99). Andererseits sollte zukünftig<br />
eine erweiterte wasserwirtschaftlich<br />
und hydrogeologisch fundierte Betrachtung<br />
der Auswirkungen sowohl auf den Grundwasserober-<br />
als auch auf den Grundwasserunterstrom<br />
erfolgen.