Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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sein, und das gesamte Personal eines Betriebes<br />
sowie möglicherweise betroffene<br />
Personen sollten in geeigneter Weise über<br />
Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen<br />
informiert werden.<br />
Der mindestens jährliche Turnus für die Unterweisung<br />
der Beschäftigten über die für<br />
sie in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen<br />
für den Störfall enthaltenen<br />
Verhaltensregeln durch den Betreiber war<br />
zu eng gefasst. Er führte zu einer zusätzlichen<br />
Belastung der Betreiber. Im Sinne<br />
der Entbürokratisierung und Stärkung der<br />
Eigenverantwortlichkeit der Betreiber wurde<br />
die Unterweisungsfrequenz auf mindestens<br />
alle drei Jahre erweitert.<br />
PLANUNGSRECHT<br />
Es ist allgemeine Betreiberpfl icht alle notwendigen<br />
Maßnahmen zu ergreifen, um schwere<br />
Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhüten,<br />
deren Folgen für Mensch und Umwelt<br />
zu begrenzen und Unfallfolgen für Mensch<br />
und Umwelt, auf abgestimmte und wirksame<br />
Weise in der ganzen Gemeinschaft auf einem<br />
hohen Schutzniveau zu gewährleisten.<br />
Damit dabei angemessene Abstände präventiv<br />
beachtet werden können, bedarf es<br />
der Steuerung mit den Mitteln der Raumund<br />
Flächenplanung. Die darin verankerten<br />
Grundsätze des „Land-use planning“ sind<br />
in Deutschland im Immissionsschutzrecht<br />
sowie im Bauplanungsrecht enthalten.<br />
Um den für die Bauleitplanung verantwortlichen<br />
Stellen und insbesondere den zu<br />
beteiligenden Fachbehörden, wie den Immissionsschutzbehörden,<br />
eine einheitliche<br />
Grundlage für die Beurteilung angemessener<br />
Abstände zwischen Betriebsbereich<br />
(Betrieb im Sinne der Richtlinie) einerseits<br />
und schutzbedürftigem Gebiet andererseits<br />
an die Hand zu geben, um schon mit planerischen<br />
Mitteln sicherzustellen, dass Flächen<br />
mit unverträglichen Nutzungen einander in<br />
einem angemessenen Abstand zugeordnet<br />
werden, wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
entsprechend angepasst.<br />
Die Grundsätze des „Land-use planning“<br />
sollen bewirken, dass in allen Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union, Wohngebiete,<br />
öffentlich genutzte Gebäude und<br />
Gebiete, wichtige Verkehrswege, so weit<br />
wie möglich, Freizeitgebiete und unter dem<br />
Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders<br />
wertvolle beziehungsweise besonders empfi<br />
ndliche Gebiete besser vor den Gefahren<br />
schwerer Unfälle geschützt werden können.<br />
Deswegen wurden Regelungen zur „Überwachung<br />
der Ansiedlung“ vorgesehen.<br />
Die Mitgliedstaaten haben hiernach dafür zu<br />
sorgen, dass in ihren Politiken der Flächenausweisung<br />
oder der Flächennutzung und/<br />
oder anderen einschlägigen Politiken das<br />
Ziel, schwere Unfälle zu verhüten und ihre<br />
Folgen zu begrenzen, Berücksichtigung fi ndet.<br />
Hierfür sollen sie Methoden und Kriterien<br />
entwickeln, die langfristig dem Erfordernis<br />
Rechnung tragen, dass zwischen den unter<br />
die Richtlinie fallenden Betrieben einerseits<br />
und schützenswerten Gebieten andererseits<br />
ein angemessener Abstand gewahrt bleibt.<br />
Die Überwachung der Ansiedlung betrifft<br />
die Ansiedlung neuer Betriebe, die Änderungen<br />
bestehender Betriebe, und neue<br />
Luft und Lärm<br />
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