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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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sein, und das gesamte Personal eines Betriebes<br />

sowie möglicherweise betroffene<br />

Personen sollten in geeigneter Weise über<br />

Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen<br />

informiert werden.<br />

Der mindestens jährliche Turnus für die Unterweisung<br />

der Beschäftigten über die für<br />

sie in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen<br />

für den Störfall enthaltenen<br />

Verhaltensregeln durch den Betreiber war<br />

zu eng gefasst. Er führte zu einer zusätzlichen<br />

Belastung der Betreiber. Im Sinne<br />

der Entbürokratisierung und Stärkung der<br />

Eigenverantwortlichkeit der Betreiber wurde<br />

die Unterweisungsfrequenz auf mindestens<br />

alle drei Jahre erweitert.<br />

PLANUNGSRECHT<br />

Es ist allgemeine Betreiberpfl icht alle notwendigen<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um schwere<br />

Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhüten,<br />

deren Folgen für Mensch und Umwelt<br />

zu begrenzen und Unfallfolgen für Mensch<br />

und Umwelt, auf abgestimmte und wirksame<br />

Weise in der ganzen Gemeinschaft auf einem<br />

hohen Schutzniveau zu gewährleisten.<br />

Damit dabei angemessene Abstände präventiv<br />

beachtet werden können, bedarf es<br />

der Steuerung mit den Mitteln der Raumund<br />

Flächenplanung. Die darin verankerten<br />

Grundsätze des „Land-use planning“ sind<br />

in Deutschland im Immissionsschutzrecht<br />

sowie im Bauplanungsrecht enthalten.<br />

Um den für die Bauleitplanung verantwortlichen<br />

Stellen und insbesondere den zu<br />

beteiligenden Fachbehörden, wie den Immissionsschutzbehörden,<br />

eine einheitliche<br />

Grundlage für die Beurteilung angemessener<br />

Abstände zwischen Betriebsbereich<br />

(Betrieb im Sinne der Richtlinie) einerseits<br />

und schutzbedürftigem Gebiet andererseits<br />

an die Hand zu geben, um schon mit planerischen<br />

Mitteln sicherzustellen, dass Flächen<br />

mit unverträglichen Nutzungen einander in<br />

einem angemessenen Abstand zugeordnet<br />

werden, wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

entsprechend angepasst.<br />

Die Grundsätze des „Land-use planning“<br />

sollen bewirken, dass in allen Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union, Wohngebiete,<br />

öffentlich genutzte Gebäude und<br />

Gebiete, wichtige Verkehrswege, so weit<br />

wie möglich, Freizeitgebiete und unter dem<br />

Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders<br />

wertvolle beziehungsweise besonders empfi<br />

ndliche Gebiete besser vor den Gefahren<br />

schwerer Unfälle geschützt werden können.<br />

Deswegen wurden Regelungen zur „Überwachung<br />

der Ansiedlung“ vorgesehen.<br />

Die Mitgliedstaaten haben hiernach dafür zu<br />

sorgen, dass in ihren Politiken der Flächenausweisung<br />

oder der Flächennutzung und/<br />

oder anderen einschlägigen Politiken das<br />

Ziel, schwere Unfälle zu verhüten und ihre<br />

Folgen zu begrenzen, Berücksichtigung fi ndet.<br />

Hierfür sollen sie Methoden und Kriterien<br />

entwickeln, die langfristig dem Erfordernis<br />

Rechnung tragen, dass zwischen den unter<br />

die Richtlinie fallenden Betrieben einerseits<br />

und schützenswerten Gebieten andererseits<br />

ein angemessener Abstand gewahrt bleibt.<br />

Die Überwachung der Ansiedlung betrifft<br />

die Ansiedlung neuer Betriebe, die Änderungen<br />

bestehender Betriebe, und neue<br />

Luft und Lärm<br />

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