Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Grenzwert-Typ<br />
Erklärter Wert nach<br />
§ 4 Absatz 5 AbwAG<br />
Abgabepfl icht eintritt. Nicht aufgeführt sind<br />
die „neuen“ Immissionsgrenzwerte der Wasserrahmenrichtlinie<br />
beziehungsweise der<br />
Gewässerqualitätsverordnung, deren Überprüfung<br />
einen großen Teil der Arbeit im<br />
Messdienst GÜS ausgemacht hat. Bereits<br />
eingeleitete Maßnahmen als Folge von Überschreitungen<br />
werden noch weit in die nächsten<br />
Jahre hinein wirken.<br />
Diese Bilanz belegt eindrucksvoll, dass die<br />
amtliche Überwachung nicht Selbstzweck ist.<br />
Aus 0,9 % der ermittelten Abwasser-Messergebnisse<br />
ergab sich die Notwendigkeit weiterer<br />
Maßnahmen. Dies waren im Minimum<br />
die Durchführung weiterer Analytik oder die<br />
Prüfung, ob Ausnahmeregelungen greifen.<br />
Im Maximalfall greifen die Erhöhung der<br />
Abwasserabgabe entsprechend den tatsächlich<br />
emittierten Schadstoffeinheiten und/<br />
oder ordnungsrechtliche Konsequenzen.<br />
Was den Einleiter härter trifft, mag er<br />
jeweils selbst beurteilen. Für die Landeskasse<br />
ergibt sich aus der Kontrolle jedoch<br />
zweifach ein erfreulicher Zuwachs: erstens<br />
werden durch die festgestellten Überschreitungen<br />
direkt höhere Gebühren fällig und<br />
zweitens verhindert das Bestehen der Kontrollen<br />
eine allzu optimistische Niedrigerklärung<br />
durch die Einleiter.<br />
Erklärter Wert nach<br />
§ 6 AbwAG<br />
Schwellenwert<br />
Bescheid<br />
wert<br />
Gesamt<br />
Ergebnis 23 27 247 185 482<br />
Tabelle 1: Anzahl der festgestellten Grenzwertüberschreitungen in Abwasserproben im Jahr <strong>2005</strong><br />
Die Ermittlung von Grenzwertverletzungen<br />
leidet derzeit unter der Umstellung auf die<br />
zentrale Pfl ege der Grenzwerte. Nachdem<br />
die technischen Voraussetzungen weitestgehend<br />
hergestellt sind, ergeben sich Defi zite<br />
im weiteren Umfeld.<br />
Derzeit hat die Abteilung 4 Kenntnis von<br />
diversen neuen Bescheiden oder Verlängerungen<br />
der Gültigkeit von bestehenden<br />
Bescheiden, deren Begrenzungen den aktuellen<br />
Zeitraum betreffen. Da die Bescheide<br />
aber noch nicht rechtskräftig sind (Widerspruchsfrist),<br />
liegen sie dem LUA noch nicht<br />
zur Eingabe ins System vor und können<br />
folglich auch nicht in unsere LINOS-Datenbank<br />
eingelesen werden.<br />
Die zeitliche Begrenzung der alten Grenzwerte<br />
ist aber abgelaufen. Diese Messstellen<br />
haben derzeit also keine Grenzwerte. Eine<br />
lokale Pfl ege ist nicht möglich. Weiterhin<br />
führte Löschung und Neuübertragung von<br />
Grenzwertdatensätzen zu Inkonsistenzen in<br />
der Auswertung der Anzahl der ermittelten<br />
Grenzwertverletzungen in den Vorjahren.<br />
In Jahr <strong>2005</strong> wurden für 18 SonderuntersuchungsprogrammeGebührenberechnungen<br />
erstellt für den Fall, dass die Kosten<br />
durch den beauftragenden Sachbearbeiter<br />
Wasser<br />
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