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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Grenzwert-Typ<br />

Erklärter Wert nach<br />

§ 4 Absatz 5 AbwAG<br />

Abgabepfl icht eintritt. Nicht aufgeführt sind<br />

die „neuen“ Immissionsgrenzwerte der Wasserrahmenrichtlinie<br />

beziehungsweise der<br />

Gewässerqualitätsverordnung, deren Überprüfung<br />

einen großen Teil der Arbeit im<br />

Messdienst GÜS ausgemacht hat. Bereits<br />

eingeleitete Maßnahmen als Folge von Überschreitungen<br />

werden noch weit in die nächsten<br />

Jahre hinein wirken.<br />

Diese Bilanz belegt eindrucksvoll, dass die<br />

amtliche Überwachung nicht Selbstzweck ist.<br />

Aus 0,9 % der ermittelten Abwasser-Messergebnisse<br />

ergab sich die Notwendigkeit weiterer<br />

Maßnahmen. Dies waren im Minimum<br />

die Durchführung weiterer Analytik oder die<br />

Prüfung, ob Ausnahmeregelungen greifen.<br />

Im Maximalfall greifen die Erhöhung der<br />

Abwasserabgabe entsprechend den tatsächlich<br />

emittierten Schadstoffeinheiten und/<br />

oder ordnungsrechtliche Konsequenzen.<br />

Was den Einleiter härter trifft, mag er<br />

jeweils selbst beurteilen. Für die Landeskasse<br />

ergibt sich aus der Kontrolle jedoch<br />

zweifach ein erfreulicher Zuwachs: erstens<br />

werden durch die festgestellten Überschreitungen<br />

direkt höhere Gebühren fällig und<br />

zweitens verhindert das Bestehen der Kontrollen<br />

eine allzu optimistische Niedrigerklärung<br />

durch die Einleiter.<br />

Erklärter Wert nach<br />

§ 6 AbwAG<br />

Schwellenwert<br />

Bescheid<br />

wert<br />

Gesamt<br />

Ergebnis 23 27 247 185 482<br />

Tabelle 1: Anzahl der festgestellten Grenzwertüberschreitungen in Abwasserproben im Jahr <strong>2005</strong><br />

Die Ermittlung von Grenzwertverletzungen<br />

leidet derzeit unter der Umstellung auf die<br />

zentrale Pfl ege der Grenzwerte. Nachdem<br />

die technischen Voraussetzungen weitestgehend<br />

hergestellt sind, ergeben sich Defi zite<br />

im weiteren Umfeld.<br />

Derzeit hat die Abteilung 4 Kenntnis von<br />

diversen neuen Bescheiden oder Verlängerungen<br />

der Gültigkeit von bestehenden<br />

Bescheiden, deren Begrenzungen den aktuellen<br />

Zeitraum betreffen. Da die Bescheide<br />

aber noch nicht rechtskräftig sind (Widerspruchsfrist),<br />

liegen sie dem LUA noch nicht<br />

zur Eingabe ins System vor und können<br />

folglich auch nicht in unsere LINOS-Datenbank<br />

eingelesen werden.<br />

Die zeitliche Begrenzung der alten Grenzwerte<br />

ist aber abgelaufen. Diese Messstellen<br />

haben derzeit also keine Grenzwerte. Eine<br />

lokale Pfl ege ist nicht möglich. Weiterhin<br />

führte Löschung und Neuübertragung von<br />

Grenzwertdatensätzen zu Inkonsistenzen in<br />

der Auswertung der Anzahl der ermittelten<br />

Grenzwertverletzungen in den Vorjahren.<br />

In Jahr <strong>2005</strong> wurden für 18 SonderuntersuchungsprogrammeGebührenberechnungen<br />

erstellt für den Fall, dass die Kosten<br />

durch den beauftragenden Sachbearbeiter<br />

Wasser<br />

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