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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Auf die Änderungen und deren Auswirkungen<br />

durch die geänderte Rechtslage soll<br />

nachfolgend näher eingegangen werden.<br />

Planungsrecht<br />

Baugesetzbuch (BauBG) –<br />

Privilegierung -<br />

Vorhaben der energetischen Nutzung von<br />

Biomasse (§ 35 Absatz 1 Nummer 6 BauGB)<br />

Durch die BauGB-Novelle 2004 zählen nun<br />

auch Biomasseanlagen zu den privilegierten<br />

Bauvorhaben. Voraussetzung ist hierbei,<br />

dass das Vorhaben im Rahmen eines landoder<br />

forstwirtschaftlichen Betriebes, eines<br />

Gartenbau- oder eines Tierhaltungsbetriebes,<br />

der aufgrund seiner nachteiligen Wirkung<br />

auf die Umgebung in den Außenbereich<br />

gehört sowie dem Anschluss solcher Anlagen<br />

an das öffentliche Versorgungsnetz dient.<br />

Das Vorhaben muss dabei in einem räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb stehen, die Biomasse überwiegend<br />

aus dem Betrieb oder überwiegend aus<br />

diesem und aus nahe gelegenen Betrieben<br />

stammen. Die Kooperation von mehreren<br />

Biomasse erzeugenden Betrieben wird<br />

damit ermöglicht. Die Einschränkung auf<br />

nahe liegende Betriebe soll aus ökologischen<br />

und auch aus volkswirtschaftlichen<br />

Gründen einen überregionalen Transport<br />

des Rohmaterials verhindern. Je Hofstelle<br />

oder Betriebsstandort darf nur eine Anlage<br />

betrieben werden. Die installierte elektrische<br />

Leistung der privilegierten Biomasseanlage<br />

ist auf 0,5 Megawatt (MW) begrenzt.<br />

Zu beachten ist, dass diese Beschränkung<br />

auch für Biogasanlagen gilt, die das erzeugte<br />

Gas zu anderen Standorten des BHKW’s weiterleiten.<br />

Hierbei ist entweder deren kumulierte<br />

installierte Leistung für die Grenzwertbemessung<br />

heranzuziehen oder die<br />

Beschränkung auf 0,5 MW umzurechnen.<br />

Rückbauverpfl ichtung (§ 35 Absatz 5<br />

BauGB)<br />

Der novellierte § 35 Absatz 5 enthält eine<br />

Rückbauverpfl ichtung bei privilegierten<br />

Außenbereichsvorhaben. Demnach ist die<br />

Rückbauverpfl ichtung eine Zulässigkeitsvoraussetzung<br />

(Schutz des Außenbereichs).<br />

Die Genehmigungsbehörde soll zum Beispiel<br />

durch Eintragung einer Baulast oder<br />

auf andere Weise, zum Beispiel Bankbürgschaft,<br />

die Einhaltung dieser Verpfl ichtung<br />

sicherstellen.<br />

Defi nition Rückbauverpfl ichtung:<br />

„Nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung<br />

ist das Vorhaben zurück zu bauen und die<br />

Bodenversiegelung zu beseitigen.“<br />

Durch den neuen Privilegierungstatbestand<br />

wird die Errichtung von Biogasanlagen<br />

erleichtert. Dieses Privileg ist aber an den<br />

jeweiligen Bauernhof gekoppelt, es sollen<br />

keine Biogasfabriken außerhalb der Ortslagen<br />

genehmigt werden, da es Ziel des<br />

Gesetzes ist, den Strukturwandel der Landwirtschaft<br />

zu fördern.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz /<br />

Baurecht<br />

Bei Biogasanlagen ist der bestimmende Faktor<br />

für die Zuordnung der Anlage die installierte<br />

Feuerungswärmeleistung des Blockheizkraftwerkes<br />

(BHKW). Gemäß Nummer<br />

1.4 des Anhangs zur 4. BImSchV sind<br />

Verbrennungsmotoranlagen zur Erzeugung<br />

von Strom für den Einsatz von gasförmigen<br />

Luft und Lärm<br />

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