Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Auf die Änderungen und deren Auswirkungen<br />
durch die geänderte Rechtslage soll<br />
nachfolgend näher eingegangen werden.<br />
Planungsrecht<br />
Baugesetzbuch (BauBG) –<br />
Privilegierung -<br />
Vorhaben der energetischen Nutzung von<br />
Biomasse (§ 35 Absatz 1 Nummer 6 BauGB)<br />
Durch die BauGB-Novelle 2004 zählen nun<br />
auch Biomasseanlagen zu den privilegierten<br />
Bauvorhaben. Voraussetzung ist hierbei,<br />
dass das Vorhaben im Rahmen eines landoder<br />
forstwirtschaftlichen Betriebes, eines<br />
Gartenbau- oder eines Tierhaltungsbetriebes,<br />
der aufgrund seiner nachteiligen Wirkung<br />
auf die Umgebung in den Außenbereich<br />
gehört sowie dem Anschluss solcher Anlagen<br />
an das öffentliche Versorgungsnetz dient.<br />
Das Vorhaben muss dabei in einem räumlich-funktionalen<br />
Zusammenhang mit dem<br />
Betrieb stehen, die Biomasse überwiegend<br />
aus dem Betrieb oder überwiegend aus<br />
diesem und aus nahe gelegenen Betrieben<br />
stammen. Die Kooperation von mehreren<br />
Biomasse erzeugenden Betrieben wird<br />
damit ermöglicht. Die Einschränkung auf<br />
nahe liegende Betriebe soll aus ökologischen<br />
und auch aus volkswirtschaftlichen<br />
Gründen einen überregionalen Transport<br />
des Rohmaterials verhindern. Je Hofstelle<br />
oder Betriebsstandort darf nur eine Anlage<br />
betrieben werden. Die installierte elektrische<br />
Leistung der privilegierten Biomasseanlage<br />
ist auf 0,5 Megawatt (MW) begrenzt.<br />
Zu beachten ist, dass diese Beschränkung<br />
auch für Biogasanlagen gilt, die das erzeugte<br />
Gas zu anderen Standorten des BHKW’s weiterleiten.<br />
Hierbei ist entweder deren kumulierte<br />
installierte Leistung für die Grenzwertbemessung<br />
heranzuziehen oder die<br />
Beschränkung auf 0,5 MW umzurechnen.<br />
Rückbauverpfl ichtung (§ 35 Absatz 5<br />
BauGB)<br />
Der novellierte § 35 Absatz 5 enthält eine<br />
Rückbauverpfl ichtung bei privilegierten<br />
Außenbereichsvorhaben. Demnach ist die<br />
Rückbauverpfl ichtung eine Zulässigkeitsvoraussetzung<br />
(Schutz des Außenbereichs).<br />
Die Genehmigungsbehörde soll zum Beispiel<br />
durch Eintragung einer Baulast oder<br />
auf andere Weise, zum Beispiel Bankbürgschaft,<br />
die Einhaltung dieser Verpfl ichtung<br />
sicherstellen.<br />
Defi nition Rückbauverpfl ichtung:<br />
„Nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung<br />
ist das Vorhaben zurück zu bauen und die<br />
Bodenversiegelung zu beseitigen.“<br />
Durch den neuen Privilegierungstatbestand<br />
wird die Errichtung von Biogasanlagen<br />
erleichtert. Dieses Privileg ist aber an den<br />
jeweiligen Bauernhof gekoppelt, es sollen<br />
keine Biogasfabriken außerhalb der Ortslagen<br />
genehmigt werden, da es Ziel des<br />
Gesetzes ist, den Strukturwandel der Landwirtschaft<br />
zu fördern.<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz /<br />
Baurecht<br />
Bei Biogasanlagen ist der bestimmende Faktor<br />
für die Zuordnung der Anlage die installierte<br />
Feuerungswärmeleistung des Blockheizkraftwerkes<br />
(BHKW). Gemäß Nummer<br />
1.4 des Anhangs zur 4. BImSchV sind<br />
Verbrennungsmotoranlagen zur Erzeugung<br />
von Strom für den Einsatz von gasförmigen<br />
Luft und Lärm<br />
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