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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Neben den Messungen von Luftschadstoffen<br />

wurden vom LUA auch Wischproben im Immissionsgebiet<br />

genommen und auf Dioxine,<br />

Furane und PCB untersucht. Auf Grund der<br />

analysierten Werte hat das LUA empfohlen,<br />

mit Ruß beaufschlagtes Gemüse aus Kleingärten<br />

nicht zu verzehren und verunreinigte<br />

Oberfl ächen mit Wasser zu reinigen.<br />

Eine kritische Zusatzbelastung des Bodens<br />

konnte ausgeschlossen werden.<br />

Beim Löschen des Brandes fi elen insgesamt<br />

29.066 m3 Löschwasser an. Zur Beurteilung<br />

der Gefährlichkeit der Einleitung des belasteten<br />

Löschwassers für die Emscher und die<br />

Kläranlage Dinslaken, vereinbarten das <strong>StUA</strong><br />

<strong>Herten</strong>, die Deutsche Steinkohle AG, das<br />

Bergamt Gelsenkirchen und die Emschergenossenschaft<br />

ein Untersuchungsprogramm.<br />

Die Ergebnisse zeigten, dass eine Gefährdung<br />

der Kläranlage und der Emscher in<br />

ihrer jetzigen Situation als so genannter<br />

Schmutzwasserlauf ausgeschlossen werden<br />

konnten. In eine ökologisch umgestaltete<br />

Emscher - etwa im Jahr 2015 - wäre eine<br />

Einleitung von Löschwasser in dieser Qualität<br />

nicht tragbar gewesen. Bis dahin ist für<br />

Brandfälle Vorsorge zu treffen, um gegebenenfalls<br />

anfallendes Löschwasser zurückhalten<br />

und behandeln zu können.<br />

Bei beiden Grubenbränden hat unsere Rufbereitschaft<br />

zur effektiven Kooperation aller<br />

beteiligten Behörden beigetragen. Dies<br />

wurde dem <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> beim aktuellen<br />

Grubenbrand sogar in einem persönlichen<br />

Schreiben des Energieministers des Landes<br />

NRW Axel Horstmann bestätigt.<br />

Nicht nur die „neue“<br />

Störfall-Verordnung <strong>2005</strong><br />

HISTORIE<br />

Lothar Balkenhoff<br />

Luft und Lärm<br />

41<br />

Im Amtsblatt der Europäischen Union<br />

wurde am 31. Dezember 2003 die Richtlinie<br />

2003/105/EG des europäischen Parlamentes<br />

und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur<br />

Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates<br />

zur Beherrschung der Gefahren bei schweren<br />

Unfällen mit gefährlichen Stoffen unter gleichzeitigem<br />

Inkrafttreten bekannt gemacht.<br />

<strong>2005</strong><br />

Die Richtlinie 96/82/EG vom 9. Dezember<br />

1996 zur Beherrschung der Gefahren bei<br />

schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen,<br />

auch „Seveso-II-Richtlinie“ genannt, dient der<br />

Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen<br />

Stoffen und der Begrenzung der Unfallfolgen<br />

für Mensch und Umwelt, um in der gesamten<br />

Gemeinschaft konsequent und wirksam ein<br />

hohes Maß an Schutz zu gewährleisten.<br />

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie<br />

Störfall-Verordnung<br />

Seveso-II 2003/105/EG erfolgte für die<br />

Bundesrepublik in einem Artikelgesetz zur<br />

Beherrschung der Gefahren bei schweren<br />

Unfällen mit gefährlichen Stoffen. In<br />

diesem Artikelgesetz wurde das Bundes-<br />

„neue“<br />

Immissionsschutzgesetz, das Geräte- und<br />

Produktsicherheitsgesetz und die Betriebs-<br />

die<br />

sicherheitsverordnung angepasst. Die<br />

Bekanntmachung der Neufassung der<br />

nur<br />

Störfall-Verordnung erfolgte im Bundesgesetzblatt<br />

am 8. Juni <strong>2005</strong> und trat am<br />

1. Juli <strong>2005</strong> in Kraft. Nicht

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