Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Neben den Messungen von Luftschadstoffen<br />
wurden vom LUA auch Wischproben im Immissionsgebiet<br />
genommen und auf Dioxine,<br />
Furane und PCB untersucht. Auf Grund der<br />
analysierten Werte hat das LUA empfohlen,<br />
mit Ruß beaufschlagtes Gemüse aus Kleingärten<br />
nicht zu verzehren und verunreinigte<br />
Oberfl ächen mit Wasser zu reinigen.<br />
Eine kritische Zusatzbelastung des Bodens<br />
konnte ausgeschlossen werden.<br />
Beim Löschen des Brandes fi elen insgesamt<br />
29.066 m3 Löschwasser an. Zur Beurteilung<br />
der Gefährlichkeit der Einleitung des belasteten<br />
Löschwassers für die Emscher und die<br />
Kläranlage Dinslaken, vereinbarten das <strong>StUA</strong><br />
<strong>Herten</strong>, die Deutsche Steinkohle AG, das<br />
Bergamt Gelsenkirchen und die Emschergenossenschaft<br />
ein Untersuchungsprogramm.<br />
Die Ergebnisse zeigten, dass eine Gefährdung<br />
der Kläranlage und der Emscher in<br />
ihrer jetzigen Situation als so genannter<br />
Schmutzwasserlauf ausgeschlossen werden<br />
konnten. In eine ökologisch umgestaltete<br />
Emscher - etwa im Jahr 2015 - wäre eine<br />
Einleitung von Löschwasser in dieser Qualität<br />
nicht tragbar gewesen. Bis dahin ist für<br />
Brandfälle Vorsorge zu treffen, um gegebenenfalls<br />
anfallendes Löschwasser zurückhalten<br />
und behandeln zu können.<br />
Bei beiden Grubenbränden hat unsere Rufbereitschaft<br />
zur effektiven Kooperation aller<br />
beteiligten Behörden beigetragen. Dies<br />
wurde dem <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> beim aktuellen<br />
Grubenbrand sogar in einem persönlichen<br />
Schreiben des Energieministers des Landes<br />
NRW Axel Horstmann bestätigt.<br />
Nicht nur die „neue“<br />
Störfall-Verordnung <strong>2005</strong><br />
HISTORIE<br />
Lothar Balkenhoff<br />
Luft und Lärm<br />
41<br />
Im Amtsblatt der Europäischen Union<br />
wurde am 31. Dezember 2003 die Richtlinie<br />
2003/105/EG des europäischen Parlamentes<br />
und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur<br />
Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates<br />
zur Beherrschung der Gefahren bei schweren<br />
Unfällen mit gefährlichen Stoffen unter gleichzeitigem<br />
Inkrafttreten bekannt gemacht.<br />
<strong>2005</strong><br />
Die Richtlinie 96/82/EG vom 9. Dezember<br />
1996 zur Beherrschung der Gefahren bei<br />
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen,<br />
auch „Seveso-II-Richtlinie“ genannt, dient der<br />
Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen<br />
Stoffen und der Begrenzung der Unfallfolgen<br />
für Mensch und Umwelt, um in der gesamten<br />
Gemeinschaft konsequent und wirksam ein<br />
hohes Maß an Schutz zu gewährleisten.<br />
Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie<br />
Störfall-Verordnung<br />
Seveso-II 2003/105/EG erfolgte für die<br />
Bundesrepublik in einem Artikelgesetz zur<br />
Beherrschung der Gefahren bei schweren<br />
Unfällen mit gefährlichen Stoffen. In<br />
diesem Artikelgesetz wurde das Bundes-<br />
„neue“<br />
Immissionsschutzgesetz, das Geräte- und<br />
Produktsicherheitsgesetz und die Betriebs-<br />
die<br />
sicherheitsverordnung angepasst. Die<br />
Bekanntmachung der Neufassung der<br />
nur<br />
Störfall-Verordnung erfolgte im Bundesgesetzblatt<br />
am 8. Juni <strong>2005</strong> und trat am<br />
1. Juli <strong>2005</strong> in Kraft. Nicht