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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Zustimmungsverfahren<br />

Außerhalb von Ortsdurchfahrten bedürfen<br />

Baugenehmigungen oder nach anderen<br />

Vorschriften (zum Beispiel: BImSchG) notwendige<br />

Genehmigungen der Zustimmung<br />

der Straßenbaubehörde, wenn bauliche<br />

Anlagen jeder Art<br />

1. längs der Landes- und Kreisstraßen<br />

in einer Entfernung bis zu 40 m<br />

erheblich geändert oder anders<br />

genutzt werden sollen;<br />

2. über Zufahrten oder Zugänge an<br />

Landes- und Kreisstraßen unmittelbar<br />

oder mittelbar angeschlossen oder<br />

bei bereits bestehendem Anschluss<br />

erheblich geändert oder anders<br />

genutzt werden sollen.<br />

Insbesondere prüft die Straßenbaubehörde,<br />

ob größere Fahrzeugeinheiten auf dem<br />

Betriebsgelände wenden können. Mit dieser<br />

Wendemöglichkeit soll gewährleistet werden,<br />

dass die Fahrzeuge immer in Fahrtrichtung<br />

das Gelände verlassen können und<br />

nicht zum Beispiel rückwärts aus der Zufahrt<br />

kommend auf der Straße rangieren müssen.<br />

Einzelthemen<br />

Getrennte Nutzung / Biogastransport<br />

Biogaserzeugung und Biogasverwertung fi nden<br />

nicht am gleichen Standort statt.<br />

1. Variante<br />

Grundsätzlich wäre das Abfüllen des Biogases<br />

aus einem Zwischenspeicher in einen<br />

Transportbehälter möglich. Dieser könnte<br />

dann zu den verschiedensten Einsatzstellen<br />

gefahren werden. An diesen Einsatzstellen<br />

müsste wiederum ein Lagerbehälter vorgehalten<br />

werden.<br />

Schon bei der groben Skizzierung zeigt sich,<br />

dass dieser Weg einen sehr hohen Aufwand<br />

erfordert und eine Wirtschaftlichkeit in der<br />

Regel schwer nachzuweisen ist.<br />

2. Variante<br />

Realistischer erscheint es daher, das erzeugte<br />

Biogas von der Hofstelle oder einem<br />

anderen Anlagenstandort über eine Rohrleitung<br />

dem Verbraucher zum Beispiel Gärtnerei,<br />

Molkerei, Wohnsiedlung und so weiter<br />

zur Verfügung zu stellen. Hier erhebt sich<br />

die Frage, welche Genehmigungen beziehungsweise<br />

gesetzlichen Anforderungen<br />

sind für diese Leitung erforderlich? Da diese<br />

von der technischen Auslegung abhängen,<br />

wird Folgendes zugrunde gelegt:<br />

• Der Gasdruck in der Leitung ist<br />

< 1 bar,<br />

• der Durchmesser ist < DN 300<br />

(in der Regel DN 150)<br />

• und die Länge der Leitung ist < 3 km.<br />

• Biogas enthält zirka 50 bis 70 %<br />

Methan. Methan ist ein nicht Wasser<br />

gefährdender Stoff gemäß VAwS.<br />

Zur Prüfung des Sachverhaltes wurden verschiedenste<br />

Vorschriften (siehe Aufzählung<br />

unter Übersicht) herangezogen. Es ergaben<br />

sich keine Genehmigungserfordernisse.<br />

Allein das Landschaftsgesetz für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen bewertet das Verlegen<br />

ober- und unterirdischer Leitungen im<br />

Außenbereich als Eingriff in Natur und Land-<br />

Luft und Lärm<br />

21

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