Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Zustimmungsverfahren<br />
Außerhalb von Ortsdurchfahrten bedürfen<br />
Baugenehmigungen oder nach anderen<br />
Vorschriften (zum Beispiel: BImSchG) notwendige<br />
Genehmigungen der Zustimmung<br />
der Straßenbaubehörde, wenn bauliche<br />
Anlagen jeder Art<br />
1. längs der Landes- und Kreisstraßen<br />
in einer Entfernung bis zu 40 m<br />
erheblich geändert oder anders<br />
genutzt werden sollen;<br />
2. über Zufahrten oder Zugänge an<br />
Landes- und Kreisstraßen unmittelbar<br />
oder mittelbar angeschlossen oder<br />
bei bereits bestehendem Anschluss<br />
erheblich geändert oder anders<br />
genutzt werden sollen.<br />
Insbesondere prüft die Straßenbaubehörde,<br />
ob größere Fahrzeugeinheiten auf dem<br />
Betriebsgelände wenden können. Mit dieser<br />
Wendemöglichkeit soll gewährleistet werden,<br />
dass die Fahrzeuge immer in Fahrtrichtung<br />
das Gelände verlassen können und<br />
nicht zum Beispiel rückwärts aus der Zufahrt<br />
kommend auf der Straße rangieren müssen.<br />
Einzelthemen<br />
Getrennte Nutzung / Biogastransport<br />
Biogaserzeugung und Biogasverwertung fi nden<br />
nicht am gleichen Standort statt.<br />
1. Variante<br />
Grundsätzlich wäre das Abfüllen des Biogases<br />
aus einem Zwischenspeicher in einen<br />
Transportbehälter möglich. Dieser könnte<br />
dann zu den verschiedensten Einsatzstellen<br />
gefahren werden. An diesen Einsatzstellen<br />
müsste wiederum ein Lagerbehälter vorgehalten<br />
werden.<br />
Schon bei der groben Skizzierung zeigt sich,<br />
dass dieser Weg einen sehr hohen Aufwand<br />
erfordert und eine Wirtschaftlichkeit in der<br />
Regel schwer nachzuweisen ist.<br />
2. Variante<br />
Realistischer erscheint es daher, das erzeugte<br />
Biogas von der Hofstelle oder einem<br />
anderen Anlagenstandort über eine Rohrleitung<br />
dem Verbraucher zum Beispiel Gärtnerei,<br />
Molkerei, Wohnsiedlung und so weiter<br />
zur Verfügung zu stellen. Hier erhebt sich<br />
die Frage, welche Genehmigungen beziehungsweise<br />
gesetzlichen Anforderungen<br />
sind für diese Leitung erforderlich? Da diese<br />
von der technischen Auslegung abhängen,<br />
wird Folgendes zugrunde gelegt:<br />
• Der Gasdruck in der Leitung ist<br />
< 1 bar,<br />
• der Durchmesser ist < DN 300<br />
(in der Regel DN 150)<br />
• und die Länge der Leitung ist < 3 km.<br />
• Biogas enthält zirka 50 bis 70 %<br />
Methan. Methan ist ein nicht Wasser<br />
gefährdender Stoff gemäß VAwS.<br />
Zur Prüfung des Sachverhaltes wurden verschiedenste<br />
Vorschriften (siehe Aufzählung<br />
unter Übersicht) herangezogen. Es ergaben<br />
sich keine Genehmigungserfordernisse.<br />
Allein das Landschaftsgesetz für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen bewertet das Verlegen<br />
ober- und unterirdischer Leitungen im<br />
Außenbereich als Eingriff in Natur und Land-<br />
Luft und Lärm<br />
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