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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Wasser<br />

112<br />

nach § 8 Absatz 2 Gebührengesetz (GebG<br />

NW), § 118 Landeswassergesetz (LWG),<br />

§ 52 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) oder einer anderen gesetzlichen<br />

Grundlage einem Verursacher auferlegt<br />

werden können.<br />

Die Berechnung erfolgte nach der Allgemeinen<br />

Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO<br />

NW) entsprechend dem Leistungsverzeichnis<br />

für chemische und biologische Untersuchungen,<br />

Anlage 5 zum Gebührentarif.<br />

Die erbrachten Leistungen beliefen sich ins-<br />

gesamt auf 62.220 €, wovon 20 % auf den<br />

Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> und 80 % auf<br />

den Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> Duisburg entfi elen.<br />

Bei der Regierungshauptkasse in Münster<br />

wurde zu diesen Vorgängen im Jahr <strong>2005</strong><br />

eine Einnahme von 2.740 € verzeichnet.<br />

Soweit es die Labormitarbeiterinnen und<br />

-mitarbeiter angeht, haben sie sich somit<br />

unabhängig von jeder statistischen Streuung<br />

ihre Ente verdient. Herzlichen Dank<br />

allen, die zum Zustandekommen all dieser<br />

Ergebnisse beigetragen haben.

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