Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Wasser<br />
112<br />
nach § 8 Absatz 2 Gebührengesetz (GebG<br />
NW), § 118 Landeswassergesetz (LWG),<br />
§ 52 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) oder einer anderen gesetzlichen<br />
Grundlage einem Verursacher auferlegt<br />
werden können.<br />
Die Berechnung erfolgte nach der Allgemeinen<br />
Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO<br />
NW) entsprechend dem Leistungsverzeichnis<br />
für chemische und biologische Untersuchungen,<br />
Anlage 5 zum Gebührentarif.<br />
Die erbrachten Leistungen beliefen sich ins-<br />
gesamt auf 62.220 €, wovon 20 % auf den<br />
Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> und 80 % auf<br />
den Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> Duisburg entfi elen.<br />
Bei der Regierungshauptkasse in Münster<br />
wurde zu diesen Vorgängen im Jahr <strong>2005</strong><br />
eine Einnahme von 2.740 € verzeichnet.<br />
Soweit es die Labormitarbeiterinnen und<br />
-mitarbeiter angeht, haben sie sich somit<br />
unabhängig von jeder statistischen Streuung<br />
ihre Ente verdient. Herzlichen Dank<br />
allen, die zum Zustandekommen all dieser<br />
Ergebnisse beigetragen haben.