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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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wachungshäufi gkeit für die unterschiedlichen<br />

Herkunftsbereiche des Abwassers<br />

lässt sich Folgendes feststellen:<br />

Häusliches und Kommunales Abwasser<br />

Die Überwachung für den Herkunftsbereich<br />

„Häusliches und Kommunales Abwasser“<br />

sowie für das „biologisch abbaubare Industrieabwasser“<br />

aus<br />

• der Milchverarbeitung<br />

• der Obst- und Gemüseproduktion<br />

• der Herstellung von Erfrischungsgetränken<br />

und der Getränkeabfüllung<br />

• der Kartoffelverarbeitung<br />

• der Fleischwarenindustrie<br />

• Brauereien<br />

• der Herstellung von Alkohol und alkoholischen<br />

Getränken<br />

• der Herstellung von Tierfutter aus<br />

Pfl anzenerzeugnissen<br />

• der Herstellung von Hautleim, Gelatine<br />

und Knochenleim<br />

• Mälzereien<br />

• und der Fischverarbeitungsindustrie<br />

regelt sich nach den Vorgaben der Kommunalabwasserverordnung<br />

vom 30. September<br />

1997.<br />

Gestaffelt nach Einwohnergleichwerten<br />

sind 4 bis 24 Proben jährlich zu nehmen<br />

und zu analysieren. Diese Vorgaben<br />

werden im Labor-Aufsichtsbezirk ohne Einschränkungen<br />

erfüllt.<br />

Einleitungen aus Industrie, Gewerbe<br />

und Landwirtschaft<br />

Für die Herkunftsbereich nach der Abwasserverordnung<br />

liegen außer dem Verweis auf § 6<br />

Absatz 1 Abwasserverordnung bisher keine<br />

rechtsverbindlichen Regelungen zur Probenahmehäufi<br />

gkeit vor. Daher erfolgt durch die<br />

Laborkoordination der StUÄ <strong>Herten</strong>/Duisburg<br />

die Festlegung der Häufi gkeit der Beprobung<br />

in enger Absprache mit den Fachdezernaten<br />

der Überwachungsabteilungen der Staatlichen<br />

Umweltämter <strong>Herten</strong> und Duisburg.<br />

Bei der Festlegung der Überwachungshäufi<br />

gkeit werden die individuellen Gegebenheiten<br />

der industriellen Abwassereinleitungen,<br />

wie die Gefährlichkeit der Schadstoffe,<br />

die (Nicht-)Einhaltung von Überwachungswerten,<br />

mögliche Auswirkungen<br />

auf das Gewässer sowie die Nutzungsanforderungen<br />

für die das Abwasser aufnehmenden<br />

Gewässer berücksichtigt.<br />

Dabei wird unter Zugrundelegung der Vorgaben<br />

der Erlaubnisbescheide und der<br />

inhaltlichen Aussagen des Landesumweltamtes<br />

Merkblattes Nummer 31 – Leitfaden<br />

zur Durchführung der Abwasserprobenahme<br />

in Nordrhein-Westfalen, Essen 2001<br />

– eine Häufi gkeitsliste, die auch die Anforderungen<br />

des Abwasserabgabengesetzes<br />

erfüllt, aufgestellt.<br />

Durch die Probenahmen werden sowohl die<br />

wasserrechtlichen als auch die abgaberechtlichen<br />

Festlegungen in einem abgestuften<br />

Untersuchungsprogramm – je nach Relevanz<br />

der Parameter – überwacht.<br />

Wasser<br />

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