Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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wachungshäufi gkeit für die unterschiedlichen<br />
Herkunftsbereiche des Abwassers<br />
lässt sich Folgendes feststellen:<br />
Häusliches und Kommunales Abwasser<br />
Die Überwachung für den Herkunftsbereich<br />
„Häusliches und Kommunales Abwasser“<br />
sowie für das „biologisch abbaubare Industrieabwasser“<br />
aus<br />
• der Milchverarbeitung<br />
• der Obst- und Gemüseproduktion<br />
• der Herstellung von Erfrischungsgetränken<br />
und der Getränkeabfüllung<br />
• der Kartoffelverarbeitung<br />
• der Fleischwarenindustrie<br />
• Brauereien<br />
• der Herstellung von Alkohol und alkoholischen<br />
Getränken<br />
• der Herstellung von Tierfutter aus<br />
Pfl anzenerzeugnissen<br />
• der Herstellung von Hautleim, Gelatine<br />
und Knochenleim<br />
• Mälzereien<br />
• und der Fischverarbeitungsindustrie<br />
regelt sich nach den Vorgaben der Kommunalabwasserverordnung<br />
vom 30. September<br />
1997.<br />
Gestaffelt nach Einwohnergleichwerten<br />
sind 4 bis 24 Proben jährlich zu nehmen<br />
und zu analysieren. Diese Vorgaben<br />
werden im Labor-Aufsichtsbezirk ohne Einschränkungen<br />
erfüllt.<br />
Einleitungen aus Industrie, Gewerbe<br />
und Landwirtschaft<br />
Für die Herkunftsbereich nach der Abwasserverordnung<br />
liegen außer dem Verweis auf § 6<br />
Absatz 1 Abwasserverordnung bisher keine<br />
rechtsverbindlichen Regelungen zur Probenahmehäufi<br />
gkeit vor. Daher erfolgt durch die<br />
Laborkoordination der StUÄ <strong>Herten</strong>/Duisburg<br />
die Festlegung der Häufi gkeit der Beprobung<br />
in enger Absprache mit den Fachdezernaten<br />
der Überwachungsabteilungen der Staatlichen<br />
Umweltämter <strong>Herten</strong> und Duisburg.<br />
Bei der Festlegung der Überwachungshäufi<br />
gkeit werden die individuellen Gegebenheiten<br />
der industriellen Abwassereinleitungen,<br />
wie die Gefährlichkeit der Schadstoffe,<br />
die (Nicht-)Einhaltung von Überwachungswerten,<br />
mögliche Auswirkungen<br />
auf das Gewässer sowie die Nutzungsanforderungen<br />
für die das Abwasser aufnehmenden<br />
Gewässer berücksichtigt.<br />
Dabei wird unter Zugrundelegung der Vorgaben<br />
der Erlaubnisbescheide und der<br />
inhaltlichen Aussagen des Landesumweltamtes<br />
Merkblattes Nummer 31 – Leitfaden<br />
zur Durchführung der Abwasserprobenahme<br />
in Nordrhein-Westfalen, Essen 2001<br />
– eine Häufi gkeitsliste, die auch die Anforderungen<br />
des Abwasserabgabengesetzes<br />
erfüllt, aufgestellt.<br />
Durch die Probenahmen werden sowohl die<br />
wasserrechtlichen als auch die abgaberechtlichen<br />
Festlegungen in einem abgestuften<br />
Untersuchungsprogramm – je nach Relevanz<br />
der Parameter – überwacht.<br />
Wasser<br />
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