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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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haben hier keine weitere Bedeutung, da<br />

sie dieses Gebiet am Westrand nur so eben<br />

berühren. Die Recklinghausen-Sandmergel<br />

und Mergel der Bottrop-Formation wurden<br />

gelegentlich zu Düngezwecken und zur<br />

Bodenverbesserung abgegraben.<br />

Abbau der Lagerstätten im<br />

Arbeitsgebiet<br />

Die Abbildung 5 zeigt die betriebenen,<br />

geplanten und beendeten Abgrabungen, differenziert<br />

nach Rohstoff und Art des Abbaus.<br />

Für die Sand- und Lehm-Gewinnung werden<br />

zurzeit Flächen in einer Größe von insgesamt<br />

1986 ha in Anspruch genommen, wenn der<br />

Halterner Stausee mit einbezogen wird.<br />

Dies macht bei dem 753,1 km² großen Teilarbeitsgebiet<br />

2,6 % aus. Werden noch die<br />

geplanten und die abgeschlossenen Abgrabungen<br />

hinzugezählt, so ergibt sich eine<br />

Gesamtfl äche von rund 2480 ha und 3,3 %.<br />

Damit ist das Gebiet relativ gut durch die<br />

oberfl ächennahe Rohstoffgewinnung genutzt.<br />

Konkurrierende Nutzung<br />

zwischen der Steine- und<br />

Erden-Industrie und der<br />

Trinkwasserversorgung im<br />

Teilgebiet Lippe<br />

Die Haltern-Sande, die zu einem großen Teil<br />

das Arbeitsgebiet aufbauen, sind ein außerordentlich<br />

bedeutender Grundwasserleiter<br />

für die regionale und überregionale Trinkwasserversorgung.<br />

Daher muss der Lagerstättenabbau<br />

auch hier gewissen Einschränkungen<br />

unterliegen, die durch die Wasserschutzgebiete<br />

vorgegeben werden.<br />

Diesbezügliche Regelungen wurden in neuerer<br />

Zeit im Raum Dorsten und nördlich<br />

Kirchhellen im Grundwasserzustrom eines<br />

großen Wasserwerkes getroffen (siehe<br />

auch letztes Kapitel).<br />

Die Abbildung 6 zeigt die Grundwasserregenerations-<br />

beziehungsweise Grundwassereinzugsgebiete<br />

oder Schutzgebiete der<br />

Brunnengalerien der öffentlichen Trinkwassergewinnung<br />

im Bearbeitungsraum.<br />

Rohstoffgewinnung, Abgrabungen<br />

und Bewirtschaftung des<br />

Grundwassers<br />

Voraussetzung für die Sicherstellung der<br />

öffentlichen Wasserversorgung und gewerblichen<br />

Brauchwasserversorgung ist die Verfügbarkeit<br />

von nutzbaren Wasservorkommen<br />

für den Trinkwasser- und Brauchwasserbedarf.<br />

Für eine Abschätzung des gewinnbaren<br />

Grundwasserdargebotes wurde auf Landesebene<br />

für Nordrhein-Westfalen auf Basis der<br />

Ergebnisberichte zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

(EU-WRRL) in einem ersten<br />

Schritt die Ergiebigkeit der sogenannten<br />

Grundwasserkörper herangezogen (gemäß<br />

WRRL ist ein Grundwasserkörper ein abgegrenztes<br />

Grundwasservolumen innerhalb<br />

eines oder mehrerer Grundwasserleiter).<br />

Im Dienstbezirk des <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> sind<br />

dies die Wasservorkommen des Arbeitsgebietes<br />

Ijsselmeer-Zufl üsse/NRW und die<br />

des Arbeitsgebietes Lippe.<br />

Von besonderer Bedeutung sind unter anderem<br />

die als äußerst ergiebig charakterisier-<br />

Wasser<br />

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