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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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Luft und Lärm<br />

46<br />

Entwicklungen in der Nachbarschaft bestehender<br />

Betriebe wie beispielsweise, soweit<br />

wie möglich, Verkehrswege, Örtlichkeiten<br />

mit Publikumsverkehr, Wohngebiete, wenn<br />

diese Ansiedlungen oder Maßnahmen das<br />

Risiko eines schweren Unfalls vergrößern<br />

oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern<br />

können.<br />

Die Ansiedlung neuer Betriebe geht in der<br />

Regel einher mit der planungsrechtlich notwendigen<br />

Ausweisung von Industriefl ächen.<br />

Hierfür bedarf es der Aufstellung von Bauleitplänen,<br />

um die damit verbundene städtebauliche<br />

Entwicklung zu steuern.<br />

Als Empfehlungen für Abstände zwischen<br />

Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung<br />

und schutzbedürftigen Gebieten im<br />

Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung<br />

§ 50 BImSchG - wurde bereits der Leitfaden<br />

SFK/TAA-GS-1 der SFK/TAA-Arbeitsgruppe<br />

“Überwachung der Ansiedlung“ am 18. Oktober<br />

<strong>2005</strong> von SFK und TAA verabschiedet.<br />

PROJEKT<br />

Zur Erleichterung der Flächenausweisung<br />

wurde empfohlen, Leitlinien zur Defi nition<br />

einer Datenbank aufzustellen, die der<br />

Beurteilung der Vereinbarkeit zwischen den<br />

unter die Richtlinie fallenden Betrieben und<br />

den genannten Gebieten dienen.<br />

NACHFOLGEGREMIUM<br />

Zusätzlich werden durch die Änderung des<br />

BImSchG die rechtlichen Voraussetzungen<br />

für eine Zusammenlegung der bisherigen<br />

Beratungsgremien Störfall-Kommission<br />

(SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit<br />

(TAA) zu einer Kommission für<br />

Anlagensicherheit (KAS) geschaffen. Die die<br />

neue Kommission betreffenden Vorschriften<br />

traten am 1. November <strong>2005</strong> in Kraft.<br />

Die Störfall-Kommission (SFK) war eine nach<br />

§ 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit gebildete Kommission.<br />

Der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit<br />

(TAA) war ein nach § 31a Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

gebildetes Gremium.<br />

Die Geschäftsstellen beider Gremien waren bei<br />

der GFI Umwelt (Gesellschaft für Infrastruktur<br />

und Umwelt mbH) in Bonn eingerichtet.<br />

Aufgabe der 1992 eingerichteten Störfall-<br />

Kommission war es, der Bundesregierung<br />

in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus<br />

besonderem Anlass durch entsprechende<br />

Gutachten Möglichkeiten zur Verbesserung<br />

der Anlagensicherheit aufzuzeigen.<br />

Der 1992 eingerichtete Technische Ausschuss<br />

für Anlagensicherheit beriet die Bundesregierung<br />

oder das zuständige Bundesministerium<br />

in sicherheitstechnischen Fragen,<br />

die die Verhinderung von Störfällen und die<br />

Begrenzung ihrer Auswirkungen betrafen.<br />

Die Arbeitsergebnisse beider Gremien wurden<br />

hauptsächlich in Form von Berichten<br />

und Leitfäden veröffentlicht. Darüber hinaus<br />

schlug der TAA dem Stand der Sicherheitstechnik<br />

entsprechende Regeln vor. Damit<br />

diese Arbeitsergebnisse von Anlagenbetreibern,<br />

Behörden und interessierter Fachöf-

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