Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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Luft und Lärm<br />
46<br />
Entwicklungen in der Nachbarschaft bestehender<br />
Betriebe wie beispielsweise, soweit<br />
wie möglich, Verkehrswege, Örtlichkeiten<br />
mit Publikumsverkehr, Wohngebiete, wenn<br />
diese Ansiedlungen oder Maßnahmen das<br />
Risiko eines schweren Unfalls vergrößern<br />
oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern<br />
können.<br />
Die Ansiedlung neuer Betriebe geht in der<br />
Regel einher mit der planungsrechtlich notwendigen<br />
Ausweisung von Industriefl ächen.<br />
Hierfür bedarf es der Aufstellung von Bauleitplänen,<br />
um die damit verbundene städtebauliche<br />
Entwicklung zu steuern.<br />
Als Empfehlungen für Abstände zwischen<br />
Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung<br />
und schutzbedürftigen Gebieten im<br />
Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung<br />
§ 50 BImSchG - wurde bereits der Leitfaden<br />
SFK/TAA-GS-1 der SFK/TAA-Arbeitsgruppe<br />
“Überwachung der Ansiedlung“ am 18. Oktober<br />
<strong>2005</strong> von SFK und TAA verabschiedet.<br />
PROJEKT<br />
Zur Erleichterung der Flächenausweisung<br />
wurde empfohlen, Leitlinien zur Defi nition<br />
einer Datenbank aufzustellen, die der<br />
Beurteilung der Vereinbarkeit zwischen den<br />
unter die Richtlinie fallenden Betrieben und<br />
den genannten Gebieten dienen.<br />
NACHFOLGEGREMIUM<br />
Zusätzlich werden durch die Änderung des<br />
BImSchG die rechtlichen Voraussetzungen<br />
für eine Zusammenlegung der bisherigen<br />
Beratungsgremien Störfall-Kommission<br />
(SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit<br />
(TAA) zu einer Kommission für<br />
Anlagensicherheit (KAS) geschaffen. Die die<br />
neue Kommission betreffenden Vorschriften<br />
traten am 1. November <strong>2005</strong> in Kraft.<br />
Die Störfall-Kommission (SFK) war eine nach<br />
§ 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim<br />
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit gebildete Kommission.<br />
Der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit<br />
(TAA) war ein nach § 31a Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium<br />
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
gebildetes Gremium.<br />
Die Geschäftsstellen beider Gremien waren bei<br />
der GFI Umwelt (Gesellschaft für Infrastruktur<br />
und Umwelt mbH) in Bonn eingerichtet.<br />
Aufgabe der 1992 eingerichteten Störfall-<br />
Kommission war es, der Bundesregierung<br />
in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus<br />
besonderem Anlass durch entsprechende<br />
Gutachten Möglichkeiten zur Verbesserung<br />
der Anlagensicherheit aufzuzeigen.<br />
Der 1992 eingerichtete Technische Ausschuss<br />
für Anlagensicherheit beriet die Bundesregierung<br />
oder das zuständige Bundesministerium<br />
in sicherheitstechnischen Fragen,<br />
die die Verhinderung von Störfällen und die<br />
Begrenzung ihrer Auswirkungen betrafen.<br />
Die Arbeitsergebnisse beider Gremien wurden<br />
hauptsächlich in Form von Berichten<br />
und Leitfäden veröffentlicht. Darüber hinaus<br />
schlug der TAA dem Stand der Sicherheitstechnik<br />
entsprechende Regeln vor. Damit<br />
diese Arbeitsergebnisse von Anlagenbetreibern,<br />
Behörden und interessierter Fachöf-