Jahresbericht 2005 - StUA Herten
Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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artig fl exiblen Planung mit dem Mittel des<br />
§ 12 BauGB liegen. Es hätte dieser Ausführung<br />
nicht bedurft, wenn der Begriff des<br />
Vorhabens im Sinne von § 12 BauGB mit<br />
dem in der Rechtsprechung eingehend geklärten<br />
Begriff des Vorhabens im Sinne der<br />
§§ 29 ff BauGB identisch wäre.<br />
Für gewerbliche Nutzungen empfi ehlt es sich,<br />
das Gewerbe konkret zu defi nieren. Falls aus<br />
Immissionsschutzgründen erforderlich, kann<br />
der Störgrad des Vorhabens festgelegt werden,<br />
zum Beispiel ‚nicht wesentlich störend’.<br />
Aber auch Baugebietskategorien, zum Beispiel<br />
Mischgebiet, können festgesetzt werden.<br />
Es kann sich als sinnvoll erweisen, bei<br />
gewerblichen Vorhaben die Genehmigungsbehörden<br />
bereits im Bebauungsplanverfahren<br />
mit einzubinden, um Anforderungen an<br />
einen Umweltbericht oder ein Gutachten<br />
aufeinander abzustimmen. So kann die Gesamtverfahrensdauer<br />
(Plan- und Genehmigungsverfahren)<br />
deutlich reduziert werden.<br />
Ein Beispiel aus der Praxis<br />
Im Süden von Recklinghausen plant eine<br />
Firma, ihren Mühlenbetrieb zu erweitern<br />
und die Produktionsleistung zu verdoppeln.<br />
Das Vorhaben wird nicht vom Geltungsbereich<br />
eines rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
erfasst. Nach § 34 BauGB ist das Antragsgrundstück<br />
als Industriegebiet zu beurteilen.<br />
Die geplanten baulichen Erweiterungen<br />
führen zu einer verdichteten Erscheinungsform<br />
am bebauten Standort.<br />
Im direkten Anschluss an das bestehende<br />
Mühlengebäude (39 m Höhe) soll<br />
das Getreidesilo mit Getreidewäscher<br />
(65 m Höhe) und das Mehlsilo (38 m Höhe)<br />
errichtet werden (siehe Bilder 1 und 2).<br />
Da insbesondere die Höhen der geplanten<br />
Gebäude zukünftig das Stadtbild prägen<br />
werden, hält die Stadt Recklinghausen eine<br />
verbindliche Planung für erforderlich. Hierzu<br />
erfolgt die Aufstellung eines Vorhaben- und<br />
Erschließungsplanes. Das Vorhaben selbst ist<br />
nach Nummer 7.21 Spalte 1 der 4. BImSchV<br />
genehmigungsbedürftig. Genehmigungsbehörde<br />
ist die Bezirksregierung.<br />
Enge Verzahnung<br />
Von Beginn an wurden Besprechungstermine<br />
gemeinsam mit der Stadtverwaltung,<br />
der Bezirksregierung und dem Staatlichen<br />
Umweltamt (<strong>StUA</strong>) <strong>Herten</strong> geführt. Hierbei<br />
wurde das Bebauungsplanverfahren und das<br />
anschließend folgende Genehmigungsverfahren<br />
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) in Einklang gebracht. So<br />
konnte eine effektive Vorgehensweise erreicht<br />
werden, zum Beispiel bei der Erstellung<br />
von Gutachten oder Umweltberichten<br />
für beide Verfahren.<br />
Der Mühlenbetrieb kann den erforderlichen<br />
Abstand nach dem Abstandserlass nicht<br />
einhalten. Daher ist nur eine spezielle Ausführung<br />
der Betriebsart am Standort genehmigungsfähig.<br />
Es wurde für das Plangebiet<br />
ein immissionswirksamer fl ächenbezogener<br />
Ist-Zustand Plan-Zustand<br />
Luft und Lärm<br />
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