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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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gefährdungspotenzial von Jauche, Gülle oder<br />

Sickersäften vergleichbar ist. Somit sind<br />

auch in Nordrhein-Westfalen die technischen<br />

Anforderungen an diese Anlagen mit denen<br />

der JGS-Anlagen-Verordnung identisch.<br />

• JGS-Anlagen-Verordnung: Verordnung<br />

zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom<br />

13.11.1998 – NRW<br />

• 91/678/EWG vom 12.12.1991<br />

zum Schutz der Gewässer vor<br />

Verunreinigungen durch Nitrat aus<br />

landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Der Charakter der Stoffe ermöglicht ihre<br />

Einbeziehung in das landwirtschaftliche<br />

JGS-Privileg. Die Verordnung über Anlagen<br />

zum Umgang mit Wasser gefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ist<br />

somit nicht anzuwenden.<br />

Zu berücksichtigen ist aber, dass vor dem<br />

Hintergrund der höheren thermischen und<br />

dynamischen Belastung bei der Gaserzeugung<br />

im Fermenter und Nachgärer mit einem<br />

Volumen von mehr als 1.000 m³ eine<br />

Dichtungsschicht mit Leckageerkennung<br />

unterhalb der Behälter vorzusehen ist.<br />

Aufgrund einer einheitlichen Umsetzung in<br />

Nordrhein-Westfalen hat die Genehmigungsbehörde<br />

darauf zu achten, dass im Rahmen<br />

der Gleichbehandlung alle derartigen Anlagen<br />

so ausgerüstet werden.<br />

Blockheizkraftwerk<br />

Grundsatz: Kein erzeugtes Biogas<br />

ungenutzt über Dach!<br />

Zur Erfüllung dieses Grundsatzes sind eine<br />

Reihe technischer Lösungen denkbar. Aus<br />

sicherheitstechnischen Überlegungen wird<br />

von der Berufsgenossenschaft gefordert,<br />

dass nicht mehr als 20 m³ Gas pro Stunde<br />

abgeblasen werden dürfen. Diese Anforderung<br />

greift unter dem oben genannten<br />

Grundsatz für den Immissionsschutz zu kurz.<br />

Ausfall des Blockheizkraftwerkes<br />

Da der Gasspeicher aus einer fl exiblen<br />

Gummimembrane besteht, ist das Gaslager<br />

in der Lage, sich auszudehnen und bei Ausfall<br />

des BHKW für einen bestimmten Zeitraum<br />

das Gas aufzunehmen. Die Materialzufuhr<br />

ist nach Eingang des Alarms umgehend<br />

abzustellen.<br />

Als externe Maßnahmen kommen zum Beispiel<br />

in Frage:<br />

• Errichtung eines zusätzlichen<br />

Gasspeichers als Puffer<br />

• Aufstellung und Bereithaltung eines<br />

Reservemotors:<br />

Diese Möglichkeit ist insbesondere bei<br />

älteren Anlagen oder Erweiterungen<br />

interessant, da neben dem neuen<br />

Motor der bisherige alte Motor als<br />

Reserveeinheit in der Anlage verbleibt.<br />

• feste Notfackel:<br />

Bei Nachweis einer ausreichenden<br />

Reaktionszeit durch oben genannte<br />

Maßnahmen wird eine feste Notfackel<br />

entbehrlich.<br />

• mobile Notfackel:<br />

Für unvorhergesehene Ereignisse, wie<br />

zum Beispiel Verzögerungen bei der<br />

Reparatur oder Wartung des BHKW,<br />

werden mobile Notfackeln zugelassen.<br />

Diese sind innerhalb einer bestimmten<br />

Zeit dem Betreiber in der Regel von<br />

Luft und Lärm<br />

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