Jahresbericht 2005 - StUA Herten
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„Hol über“<br />
Wasser<br />
82<br />
„Hol über“<br />
Ludger Wessling<br />
Bis vor zirka 60 Jahren überquerte eine<br />
Ruderfähre die Lippe in Dorsten-Holsterhausen.<br />
Bergleute der Zeche Baldur konnten<br />
damit am anderen Ufer ihre Arbeitsstelle<br />
erreichen. Während der Einweihungsfeier<br />
der Kläranlage Dorsten im Juli 2001 kam bei<br />
Vertretern der Stadt Dorsten, der Deutschen<br />
Steinkohle und des Lippeverbandes der<br />
Gedanke auf, den Fährbetrieb wieder aufl eben<br />
zulassen. Am 12. Februar 2003 ging ein<br />
Antrag gemäß § 99 und § 13 des Landeswassergesetzes<br />
(LWG) zur Errichtung einer<br />
Fähre über die Lippe in Dorsten im Staatlichen<br />
Umweltamt (<strong>StUA</strong>) <strong>Herten</strong> ein.<br />
Die Nutzung der Fähre sollte ausschließlich<br />
für Fußgänger und Radfahrer bestimmt sein<br />
und als Antrieb die Muskelkraft der Freizeitaktivisten<br />
dienen, die per Handkurbel das<br />
andere Ufer erreichen können. Der Lippeverband<br />
koordinierte Planung und Bau der Kurbelfähre.<br />
Das <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> prüfte die Genehmigungsfähigkeit<br />
für dieses Planvorhaben.<br />
Der geplante Standort für die neue Fähre<br />
mit zugehörigen Wegebauten liegt im Überschwemmungsgebiet<br />
der Lippe, das gleichzeitig<br />
auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen<br />
wurde. Außerdem ist die Lippe im Zuge<br />
des Meldeverfahrens in der Tranche 1a zur<br />
Schutzausweisung der Flora-Fauna-Habitat-<br />
Schutzgebiete als Schutzgebiet von europaweiter<br />
Bedeutung gemeldet worden.<br />
Eine Genehmigungserteilung schien zunächst<br />
nur schwer möglich. Aus wasserwirtschaft-<br />
licher Sicht konnte dem Vorhaben mit entsprechenden<br />
Nebenbestimmungen zugestimmt<br />
werden. Aus landschaftlicher Sicht<br />
jedoch war eine Befreiung vom Bauverbot<br />
erforderlich, das für Naturschutzgebiete gilt.<br />
Die Befreiung von den Verboten musste<br />
eigenständig auf Ebene der Landschaftsschutzbehörden<br />
geführt werden und war Voraussetzung<br />
für eine Genehmigungserteilung.<br />
Das Genehmigungsverfahren wurde durch<br />
diese Verfahrensweise nicht gerade beschleunigt,<br />
sie berücksichtigte aber die verschiedenen<br />
Interessen wie zum Beispiel die<br />
der Freizeit und Erholung suchenden Bür-ger<br />
und die der Naturschutzverbände in ausreichendem<br />
Maße. Im Juli 2003 wurde für<br />
die geplante Kurbelfähre eine bis zum 31.<br />
Dezember 2006 befristete Genehmigung<br />
erteilt. Sie wurde mit Nebenbestimmungen<br />
versehen, um wasserwirtschaftliche und landschaftliche<br />
Belange zu berücksichtigen und<br />
nachteilige Auswirkungen, die von der Fähre<br />
ausgehen können, möglichst zu vermeiden.<br />
Folgende Nebenbestimmungen wurden<br />
unter anderem aufgenommen:<br />
• Ein ökologisches Monitoring ist innerhalb<br />
von drei Jahren zur Feststellung<br />
der tatsächlichen Folgen für das Naturschutzgebiet<br />
durchzuführen und der<br />
Landschaftsbehörde vorzulegen.<br />
• Der Fährbetrieb ist von November<br />
bis März einzustellen. Dabei ist die<br />
Fähre aus dem Wasser zu nehmen<br />
und außerhalb des Überschwemmungsgebietes<br />
abzustellen.<br />
Nach Genehmigungserteilung verstrich<br />
jedoch einige Zeit, ehe mit dem Bau der