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Jahresbericht 2005 - StUA Herten

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„Hol über“<br />

Wasser<br />

82<br />

„Hol über“<br />

Ludger Wessling<br />

Bis vor zirka 60 Jahren überquerte eine<br />

Ruderfähre die Lippe in Dorsten-Holsterhausen.<br />

Bergleute der Zeche Baldur konnten<br />

damit am anderen Ufer ihre Arbeitsstelle<br />

erreichen. Während der Einweihungsfeier<br />

der Kläranlage Dorsten im Juli 2001 kam bei<br />

Vertretern der Stadt Dorsten, der Deutschen<br />

Steinkohle und des Lippeverbandes der<br />

Gedanke auf, den Fährbetrieb wieder aufl eben<br />

zulassen. Am 12. Februar 2003 ging ein<br />

Antrag gemäß § 99 und § 13 des Landeswassergesetzes<br />

(LWG) zur Errichtung einer<br />

Fähre über die Lippe in Dorsten im Staatlichen<br />

Umweltamt (<strong>StUA</strong>) <strong>Herten</strong> ein.<br />

Die Nutzung der Fähre sollte ausschließlich<br />

für Fußgänger und Radfahrer bestimmt sein<br />

und als Antrieb die Muskelkraft der Freizeitaktivisten<br />

dienen, die per Handkurbel das<br />

andere Ufer erreichen können. Der Lippeverband<br />

koordinierte Planung und Bau der Kurbelfähre.<br />

Das <strong>StUA</strong> <strong>Herten</strong> prüfte die Genehmigungsfähigkeit<br />

für dieses Planvorhaben.<br />

Der geplante Standort für die neue Fähre<br />

mit zugehörigen Wegebauten liegt im Überschwemmungsgebiet<br />

der Lippe, das gleichzeitig<br />

auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen<br />

wurde. Außerdem ist die Lippe im Zuge<br />

des Meldeverfahrens in der Tranche 1a zur<br />

Schutzausweisung der Flora-Fauna-Habitat-<br />

Schutzgebiete als Schutzgebiet von europaweiter<br />

Bedeutung gemeldet worden.<br />

Eine Genehmigungserteilung schien zunächst<br />

nur schwer möglich. Aus wasserwirtschaft-<br />

licher Sicht konnte dem Vorhaben mit entsprechenden<br />

Nebenbestimmungen zugestimmt<br />

werden. Aus landschaftlicher Sicht<br />

jedoch war eine Befreiung vom Bauverbot<br />

erforderlich, das für Naturschutzgebiete gilt.<br />

Die Befreiung von den Verboten musste<br />

eigenständig auf Ebene der Landschaftsschutzbehörden<br />

geführt werden und war Voraussetzung<br />

für eine Genehmigungserteilung.<br />

Das Genehmigungsverfahren wurde durch<br />

diese Verfahrensweise nicht gerade beschleunigt,<br />

sie berücksichtigte aber die verschiedenen<br />

Interessen wie zum Beispiel die<br />

der Freizeit und Erholung suchenden Bür-ger<br />

und die der Naturschutzverbände in ausreichendem<br />

Maße. Im Juli 2003 wurde für<br />

die geplante Kurbelfähre eine bis zum 31.<br />

Dezember 2006 befristete Genehmigung<br />

erteilt. Sie wurde mit Nebenbestimmungen<br />

versehen, um wasserwirtschaftliche und landschaftliche<br />

Belange zu berücksichtigen und<br />

nachteilige Auswirkungen, die von der Fähre<br />

ausgehen können, möglichst zu vermeiden.<br />

Folgende Nebenbestimmungen wurden<br />

unter anderem aufgenommen:<br />

• Ein ökologisches Monitoring ist innerhalb<br />

von drei Jahren zur Feststellung<br />

der tatsächlichen Folgen für das Naturschutzgebiet<br />

durchzuführen und der<br />

Landschaftsbehörde vorzulegen.<br />

• Der Fährbetrieb ist von November<br />

bis März einzustellen. Dabei ist die<br />

Fähre aus dem Wasser zu nehmen<br />

und außerhalb des Überschwemmungsgebietes<br />

abzustellen.<br />

Nach Genehmigungserteilung verstrich<br />

jedoch einige Zeit, ehe mit dem Bau der

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