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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern. 1l)5<br />

Als 1357 Herzog Barnim III. von Pommern-Stettin auf kaiserliche<br />

Begnadung hin die Erbhofämter einrichtete, war Pommern in die Herzogthümer<br />

Wolgast und Stettin getheilt, und seine nächsten Nachfolger theilten<br />

ersteres wie<strong>der</strong> in die Herrschaften Wolgast und Rügen (mit dem Lande Barth),<br />

zwischen denen nach Moltzan'scher Darstellung das Flüßchen Ryk (äis L^oks)<br />

nördlich von <strong>Greifswald</strong> die Grenze bildete. Das Erblandmarschallamt<br />

hatten in diesen Gebieten drei mächtige Familien inne, nämlich die Moltzan<br />

im Lande Stettin, urkundlich seit 1368, die Flemming in Pommern-<br />

Wolgast, urkundlich seit 1395, und die Buggenhagen im Fürstentum<br />

Rügen und Lande Barth, urkundlich seit 1368.^) Die Moltzan behaupteten<br />

später, daß schon Heinrich I. Moltzau, <strong>der</strong> 1327 zur Zeit des Rügischen<br />

Erbfolgekrieges mit Mecklenburg von <strong>der</strong> Stadt <strong>Greifswald</strong> als Hauptmann<br />

bestellt wurde und Rügen mit Barth für Pommern rettete 2), zum Lohne<br />

dafür von Herzog Barnim III. mit dem Stettinschen Marschallamte<br />

begnadet sei. Sie führen dabei an, daß an einer Empore (dorkireksu)<br />

<strong>der</strong> Schloßkapelle zu Wolgast, wo die Wappen (in8iFnia) <strong>der</strong> Erbämter nach<br />

ihrer Ordnung abgemalt wären, auch das ihrige sich befände. Ferner wäre<br />

im Tanzsaal des Schlosses ein Gobelin (F6^irk6t6 rüF^iakLn im ta^ßt)<br />

vorhanden, auf welchem die Erbämter in einem Blatt neben einan<strong>der</strong><br />

gewirkt wären, und wo ebenfalls die Moltzan mit ihrem Namen, Wappen<br />

und Titel als Erbmarschälle ausdrücklich aufgeführt würden. Die behauptete<br />

Verleihung des Marschallamtes an Heinrich I. Moltzan kann aber nicht<br />

richtig sein, weil es damals noch keine Erbämter gab. Als dann 1478<br />

Herzog Bogislaw X. ganz Pommern in seiner Hand vereinigte, kam es<br />

zwischen den verschiedenen Familien wegen des Erblandmarschallamtes zu<br />

Streitigkeiten. Zunächst traten wohl die Flemming, die mehr in Hinterpommern<br />

begütert waren und hier auch das Marschallamt zu Cammin<br />

ausübten, zu Gunsten <strong>der</strong> Moltzan zurück. Die Buggenhagen machten<br />

später ebenfalls Ansprüche auf das Wolgaster Amt und führten mehrere<br />

Beispiele dafür an, daß ihre Vorfahren solches Amt schon ausgeübt hätten.<br />

So wäre <strong>der</strong> Erbmarschall Wedege Buggenhagen 1368 von Herzog Albrecht<br />

von Mecklenburg bei Damgarten gefangen worden. Dieser Buggenhagen<br />

war jedenfalls nur Marschall für Rügen und Barth. Die Moltzan riethen<br />

dann auch den Nuggenhagen, sich mit Wedege nicht zu rühmen; denn er<br />

hätte als Feldmarschall das Feld übel bestellt. Die Moltzan hätten sich<br />

aber, ohne Ruhm zu melden, oft bewährt. So hätte Heinrich Moltzan<br />

1327 im Rügischen Erbfolgekriege mit <strong>der</strong> Stadt <strong>Greifswald</strong> das Beste<br />

gethan und ihr Vorfahr Hartwig habe 1445 Pasewalk gegen die Brandenburger<br />

') Lisch II, S. 145 und 281.<br />

2) S. Balt. Stud. V, S. 129.

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