altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern. 1l)5<br />
Als 1357 Herzog Barnim III. von Pommern-Stettin auf kaiserliche<br />
Begnadung hin die Erbhofämter einrichtete, war Pommern in die Herzogthümer<br />
Wolgast und Stettin getheilt, und seine nächsten Nachfolger theilten<br />
ersteres wie<strong>der</strong> in die Herrschaften Wolgast und Rügen (mit dem Lande Barth),<br />
zwischen denen nach Moltzan'scher Darstellung das Flüßchen Ryk (äis L^oks)<br />
nördlich von <strong>Greifswald</strong> die Grenze bildete. Das Erblandmarschallamt<br />
hatten in diesen Gebieten drei mächtige Familien inne, nämlich die Moltzan<br />
im Lande Stettin, urkundlich seit 1368, die Flemming in Pommern-<br />
Wolgast, urkundlich seit 1395, und die Buggenhagen im Fürstentum<br />
Rügen und Lande Barth, urkundlich seit 1368.^) Die Moltzan behaupteten<br />
später, daß schon Heinrich I. Moltzau, <strong>der</strong> 1327 zur Zeit des Rügischen<br />
Erbfolgekrieges mit Mecklenburg von <strong>der</strong> Stadt <strong>Greifswald</strong> als Hauptmann<br />
bestellt wurde und Rügen mit Barth für Pommern rettete 2), zum Lohne<br />
dafür von Herzog Barnim III. mit dem Stettinschen Marschallamte<br />
begnadet sei. Sie führen dabei an, daß an einer Empore (dorkireksu)<br />
<strong>der</strong> Schloßkapelle zu Wolgast, wo die Wappen (in8iFnia) <strong>der</strong> Erbämter nach<br />
ihrer Ordnung abgemalt wären, auch das ihrige sich befände. Ferner wäre<br />
im Tanzsaal des Schlosses ein Gobelin (F6^irk6t6 rüF^iakLn im ta^ßt)<br />
vorhanden, auf welchem die Erbämter in einem Blatt neben einan<strong>der</strong><br />
gewirkt wären, und wo ebenfalls die Moltzan mit ihrem Namen, Wappen<br />
und Titel als Erbmarschälle ausdrücklich aufgeführt würden. Die behauptete<br />
Verleihung des Marschallamtes an Heinrich I. Moltzan kann aber nicht<br />
richtig sein, weil es damals noch keine Erbämter gab. Als dann 1478<br />
Herzog Bogislaw X. ganz Pommern in seiner Hand vereinigte, kam es<br />
zwischen den verschiedenen Familien wegen des Erblandmarschallamtes zu<br />
Streitigkeiten. Zunächst traten wohl die Flemming, die mehr in Hinterpommern<br />
begütert waren und hier auch das Marschallamt zu Cammin<br />
ausübten, zu Gunsten <strong>der</strong> Moltzan zurück. Die Buggenhagen machten<br />
später ebenfalls Ansprüche auf das Wolgaster Amt und führten mehrere<br />
Beispiele dafür an, daß ihre Vorfahren solches Amt schon ausgeübt hätten.<br />
So wäre <strong>der</strong> Erbmarschall Wedege Buggenhagen 1368 von Herzog Albrecht<br />
von Mecklenburg bei Damgarten gefangen worden. Dieser Buggenhagen<br />
war jedenfalls nur Marschall für Rügen und Barth. Die Moltzan riethen<br />
dann auch den Nuggenhagen, sich mit Wedege nicht zu rühmen; denn er<br />
hätte als Feldmarschall das Feld übel bestellt. Die Moltzan hätten sich<br />
aber, ohne Ruhm zu melden, oft bewährt. So hätte Heinrich Moltzan<br />
1327 im Rügischen Erbfolgekriege mit <strong>der</strong> Stadt <strong>Greifswald</strong> das Beste<br />
gethan und ihr Vorfahr Hartwig habe 1445 Pasewalk gegen die Brandenburger<br />
') Lisch II, S. 145 und 281.<br />
2) S. Balt. Stud. V, S. 129.