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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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126 Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />

Bauern nur nach Cummerow und nicht zu Diensten nach Osten, Nehringen<br />

o<strong>der</strong> Vanselow zu gebrauchen o<strong>der</strong> sie an fremde Junker außerhalb des<br />

Fürstenthums zu verleihen. Als die Moltzan von den Bauern die früheren<br />

Dienste trotzdem weiter verlangten, wurden diese selbst aufsässig. Daher<br />

beschwerte sich 1590 Hartwig über den „Muthwillen" <strong>der</strong> drei Dörfer,<br />

welche ihren Dienst nicht thun wollten und neulich trotzig davon gegangen<br />

wären, als sie sein Korn nach Stralsund fahren sollten. Wenn dem nachgesehen<br />

würde, müßte das Haus Cummerow endlich an Gebäuden, Ackerwerk<br />

und an<strong>der</strong>em zu Grunde gehend) Am 13. Januar 1612 kam endlich<br />

zwischen Herzog Philipp Julius von Pommern und Jürgen Moltzan<br />

(St.- u. A.-Taf. Nr. 91) ein Vergleich zu Stande, daß dieser seine neun<br />

Pflugdienste in Mesiger an das Amt Verchen abtrat, wogegen <strong>der</strong> Herzog<br />

dem Moltzan acht Pflugdienste und einen Kossäthen in Sommcrsdorf, die<br />

halbe Schulzenhufe nebst „Kruglade" daselbst, sowie vier Pflugdienste und<br />

einen Kossäthen in Gnevetzow ohne fernere Ansprüche überläßt. Weiter<br />

verkauft er ihm die Wassermühle in Sommersdorf mit dem Mahlzwang<br />

<strong>der</strong> strittigen Dorfschaften und verleiht, um Moltzan völlig zu befriedigen,<br />

beson<strong>der</strong>s aber in Erwägung <strong>der</strong> langjährigen getreuen Dienste, die Jürgens<br />

Vater dem Vater des Herzogs und dem fürstlichen Hause Pommern geleistet,<br />

demselben noch einen Bauernhof in Gnevetzow und das Patronat <strong>der</strong><br />

dortigen Kapelle. ") Aber trotz dieses Vertrages kam <strong>der</strong> Streit um die<br />

Dienste aus jenen Dörfern nicht zur Ruhe, son<strong>der</strong>n wurde ebenfalls in die<br />

spätere Zeit hinübergenommen.<br />

Der dritte und wohl interessanteste Prozeß spielte sich zwischen den<br />

Moltzan und <strong>der</strong> Stadtgemeinde Cummerow ab. 1255 hatten Herzog<br />

Wartislaw III. von Denunin und 1256 Herzog Barnim I. dem Orte<br />

Cummerow beson<strong>der</strong>e Privilegien ertheilt. Seine Bürger sollten zollfreie<br />

Kaufmannschaft haben, zu fahren und zu segeln in <strong>der</strong> Peene, Swine,<br />

O<strong>der</strong>, im Haff und im ganzen Herzogthum. Weiter gaben die Herzoge<br />

dem Ort das Stettinsche Stadtrecht, verliehen ihm gegen einen Erbzins<br />

von 40 Mark Stettinscher Pfennige 40 dabeiliegende Hufen Ackers, frei<br />

von aller Abgabe, außer 12 o<strong>der</strong> 13 Hufen bei <strong>der</strong> Stadt, die sie zum<br />

eigenen Gebrauche vorbehielten, und überließen ihm auch die Inseln, worauf<br />

früher die alte Stadt gelegen war (äe ^V6rä6, 66 äor 1ÌAF6n up ä6r oiäön<br />

8taät), ferner Wasser, Holz und Weide ausgenommen, was zum Hause<br />

Cummerow gehörte, sowie die Fischerei auf dem See, doch nur mit kleinen<br />

Netzen (W^6Q ^- Tauen), während sie sich solche mit großen Garnen<br />

') K. Staatsarchiv Stettin, Wolgast. Archiv Tit. 60a Nr. 85.<br />

2) Archiv Cummerow I. 24 und 38. - K. Staatsarchiv Stettin Tit. VII<br />

86ot. 38 Nr. 1d Bl. 20 ff.

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