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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />

eine zum Schloß gehörige Gerechtigkeit liefern müssen. Sein verstorbener<br />

Vater Hartwig hätte sich aber mit dem Abte dahin verglichen, daß ihm<br />

für obige Sachen jährlich eine Tonne „Rotscheer"^) geliefert würde. Da<br />

<strong>der</strong> Abt solche jetzt verweigere, habe Heinrich den Zehnten des Klosters<br />

beschlagnahmt. Auch hätte ihn <strong>der</strong> Abt bei <strong>der</strong> Herrschaft in Mecklenburg<br />

verunglimpft, so daß diese ihm vor Cummerow gezogen und großen Schaden<br />

gethan hätte. Zu seinem Schutze hätte Moltzan daher gegen 150 seiner<br />

Freunde und Diener einen Sommer lang halten müssen. Die hätten ihm<br />

einige hun<strong>der</strong>t Gulden gekostet und vier Pferde verdorben. Trotz eines<br />

fürstlichen Abschieds dahin lautend, daß <strong>der</strong> Abt den Moltzan bei seinen<br />

Gerechtigkeiten in den Dörfern lassen, dieser sich aber nicht mehr anmaßen<br />

solle, als ihm urkundlich zustehe, hörten die Streitigkeiten nicht auf. Schon<br />

1530 beschwerte sich <strong>der</strong> Abt aufs neue darüber, daß Iost Moltzan<br />

(St.- u. A.-Taf. Nr. 75) die Bauern hin<strong>der</strong>e, dem Kloster Zehnten zu<br />

geben. 1559 wurden zwischen Pommern und Mecklenburg in Demmin<br />

abermals Verhandlungen über diese Streitsache gepflogen. Aus ihnen geht<br />

hervor, daß dem Kloster und nach dessen Aufhebung dem Amte Dargun<br />

die Obergerichte und gewisse Korn- und Viehzehnten aus den Dörfern<br />

zustanden. Die Moltzan hatten die Lehen daselbst und beanspruchten alle<br />

Geld- und Kornpächte, das Hundekorn und Münzgeld, die Gerichtsbarkeit<br />

und die Leibeigenschaft über die Bauern und den Mahlzwang <strong>der</strong> letzteren<br />

nach Cummerow. Weiter verlangten sie von den Unterthanen alle zwei<br />

Jahre einen feisten Ochsen, eine Fräuleinsteuer bei Ausstattung Moltzan'scher<br />

Töchter und die Stellung eines Nüstwagens, wogegen den Bauern die<br />

Holznutzung und die Mast in den Wäl<strong>der</strong>n zustände. Endlich for<strong>der</strong>ten<br />

sie als ihr Recht auf den Dörfern die Jagd nebst dem Ablager, die Fischerei,<br />

beson<strong>der</strong>s zwei Nächte Aalfang auf dem Darguner Wehr und die schon<br />

erwähnte jährliche Lieferung von einer Tonne Rotscheer. Immer wie<strong>der</strong><br />

kam es über die bei<strong>der</strong>seitigen Rechte zu neuen Beschwerungen, Uebergriffen<br />

und Pfändungen. 1575 waren die Darguner Amtsleute mit 100 Mann<br />

ins Cummerow'sche eingefallen und hatten die Moltzan und ihre Leute<br />

ausgeplün<strong>der</strong>t. Drei Jahre später machte Hartwig Moltzan (St.- u. A.-Taf.<br />

Nr. 77) mit einem Haufen Bewaffneter zu Roß und zu Fuß einen nächtlichen<br />

') Rothscheer o<strong>der</strong> Rotschär ist <strong>der</strong> in Norwegen gefangene, erst gesalzene,<br />

dann getrocknete Dorsch o<strong>der</strong> Kabeljau; s. I. G. Krünitz, Oekonomisch-technologische<br />

Encyklopädie :c., Bd. 128 (Berlin 1820) S. 10. Das Kloster ließ den Fisch wohl<br />

als Fastenspeise in Tonnen kommen.<br />

') Archiv Cummerow K. III. 3. K. Staatsarchiv Stettin I. Tit. 34 Nr. 1;<br />

Tit. 60 k Nr. 222. - Ebenda, Wolgast. Archiv, Tit. 74 Nr. 16, 30, 60, 77, 87. -<br />

Geh. u. Hauptarchiv Schwerin, Zetteminer Grenzsachen von 1505 und pommersche<br />

Grenzakten, HkNOraiia.

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