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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern. 109<br />

dem Jahre 1407.^) Als sich ferner 1490 Bernd II. zu Wolde mit seinem<br />

Vetter Hartwig zu Cummerow verfeindet hatte, nahm er diesem trotz des<br />

„Schloßglaubens", d. h. <strong>der</strong> eidlich verbürgten Sicherheit und Treue <strong>der</strong><br />

Antheilhaber eines Schlosses, seinen Antheil daran fort und soll ihm auch<br />

noch einen Schaden von über 2000 Gulden zugefügt habend) Nach Bernds<br />

Sturze erhielt Hartwig seine Hälfte wie<strong>der</strong>, während die an<strong>der</strong>e bei dem<br />

jüngeren Zweige <strong>der</strong> Woldifchen Linie, dem Hause Sarow, verblieb. 1524<br />

werden Achim Moltzan zur Osten und Lüdeke zu Sarow, je<strong>der</strong> mit seinem<br />

Antheil an Osten von Pommern belehnt und 1529 geriethen die Sarower<br />

mit den Söhnen Bernds in Prozeß, indem diese wegen ihres 1502 kin<strong>der</strong>los<br />

verstorbenen Oheims Otto noch Erbansprüche stellten. Die Penzliner<br />

erklärten dabei, Bernd und Lüdeke hätten sich 1487 nur über ihren bei<strong>der</strong>seitigen,<br />

vom Vater ererbten Antheil an Osten und Wolde verglichen,<br />

nicht aber über das Erbe ihres Bru<strong>der</strong>s Otto an beiden Schlössern.^)<br />

Der Ausgang des Streites ist nicht bekannt. Das Haus Sarow gerieth<br />

indessen bald in arge Verschuldung und mußte unter an<strong>der</strong>en Gütern auch<br />

seine Hälfte von Osten verpfänden. Schon 1556 setzte Lüdeke zur Osten<br />

und Sarow seinem Vetter Achim zur Osten sein vom Vater ererbtes<br />

Lehngut Osten für 10 000 Gulden zu Pfaude uud übergab es ihm mit<br />

allen Zugehörungen zum Nießbrauch/) 1565 starb <strong>der</strong> angesehene und<br />

tüchtige, aber geizige Achim, von dem <strong>der</strong> spöttische Sekretär Bartholomäus<br />

Sastrow manche heitere Anekdote zu erzählen weiß und behauptet, Achim<br />

hätte eine Tonne Goldes hinterlassen, aber seine Neffen und Erben hätten<br />

alles ,,verbanketirt".5) Letztere, Hartwig und Heinrich Moltzan (St.- und<br />

A.-Taf. Nr. 77 und 85), geriethen schon 1566 mit ihrem Vetter Lüdeke<br />

zu Sarow in Streif wegen <strong>der</strong> Wälle und des alten „Fangelthurmes" <strong>der</strong><br />

Burg Osten, die bis dahin gemeinsamer Besitz gewesen waren. Durch eine<br />

fürstliche Kommission wurde endlich dahin entschieden, daß die Cummerower<br />

den unteren unbebauten Wall, Lüdeke dagegen den oberen Wall mit dem<br />

ganzen Thurm haben und seinen Vettern zum Bau eines neuen Gefängnisses<br />

noch 1500 Thaler herauszahlen sollte. Solche Zahlung ist aber nie<br />

erfolgt und auch dieser Prozeß gerieth in den Aktenstaub des Reichskammergerichts,<br />

bis <strong>der</strong> Thurm im dreißigjährigen Kriege darüber zusammenstürztet)<br />

Hartwig hatte in <strong>der</strong> brü<strong>der</strong>lichen Theilung das Pfandgut Osten erhalten<br />

') S. 102.<br />

") Lisch Nr. 689, 691, 694 und IV S. 182.<br />

') Albrecht Maltzan, Veitrag zur Gesch. <strong>der</strong> Osten'schen Güter S. 67.<br />

l) K. Staatsarchiv Stettin, Msc. II 11 Fol. 102. - Albrecht Maltzan<br />

a. a. O., S. 8.<br />

') Mohnike, Barthol. Sastrow III S. 27 ff.<br />

° Archiv Cummerow k. I. 13. - Albrecht Maltzan a. a. O., S. 10.

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