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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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108 Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />

Um den Landtag überhaupt zu Ende führen zu können, mußte Erasmus<br />

Küssow das Marschallsamt versehen. Es erfolgte dann abermals ein Prozeß<br />

<strong>der</strong> beiden Familien vor dem Stettiner Hofgericht, dessen Ausgang nicht<br />

bekannt ist. Noch 1614 bat Ernst Ludwig Moltzan, in den Archiven nachforschen<br />

zu lassen, ob Loitz und <strong>Greifswald</strong> zu Pommern o<strong>der</strong> Rügen<br />

gehörten. Als Ernst Ludwig Moltzan 1632 gestorben war, ging die<br />

Marschallswürde auf Christoph Lüdtke aus dem Haus Sarow über und<br />

auch jetzt ruhte <strong>der</strong> Streit mit den Buggenhagen nicht. Ende 1624 klagte<br />

Andreas Buggenhagen, daß Moltzan die Rügischen Stände nach <strong>Greifswald</strong><br />

zu laden sich unterstanden habe und auch dort den Vortrag thun wolle.<br />

Am 27. Mai 1627 erklärte ferner Herzog Aogislaw den Landräthen <strong>der</strong><br />

Wolgastischen Regieruug, weil die Streitigkeiten zwischen den Moltzan und<br />

Buggenhagen auf dem letzten Termiu, dem er, <strong>der</strong> Herzog, selber beigewohnt,<br />

nicht hätten gehoben werden können, übertrage er auch dieses Mal dem<br />

Erasmus Küssow, das Amt des Landmarschalls zu besorgen. Schon damals<br />

wollte übrigens Christoph Lüdtke das Ehrenamt seiner Familie nur gegen<br />

ein „Recompens" weiter verwalten.') Durch den dreißigjährigen Krieg<br />

verarmten endlich die Moltzan völlig und waren nicht mehr im Stande,<br />

die Würde des Marschallamtes gehörig zu repräsentiren. 1630 baten sogar<br />

die Landstände die Wolgaster Regierung, den Moltzan ernstlich befehlen zu<br />

lassen, hinfort das Landmarschallamt zu verwalten, da sonst ein an<strong>der</strong>er<br />

damit beauftragt werden müsse. Christoph Lüdtke entschuldigte sich, seine<br />

Güter wären durch die kaiserliche Soldateska so ruinirt, daß er keine Pferde,<br />

Vieh, Fährnis, Saat- und Brodkorn mehr behalten habe. Er könne also<br />

keine Boten verschicken, Schreiben ausfertigen und die Zehrungskosten vorschießen.<br />

Er bittet daher, seinen Vetter Iost in Cummerow damit beauftragen<br />

zu wollen. Das geschah auch, aber wohl ohne Erfolg; denn Iost<br />

verschwand bald darauf aus Pommern. Erst mit <strong>der</strong> Reluition von<br />

Wolde (1647) erwarben die Moltzan das vorftommersche Erblandmarschallamt<br />

wie<strong>der</strong>, doch bewirkten nach dem Stockholmer Frieden (1720) die schwedischen<br />

Landstände die Uebertragung des Marschallamtes für Rügen und Barth auf<br />

die Putbus, weil die Moltzan'schen Güter mit an Preußen gekommen waren.')<br />

Doch wir kehren zu Osten zurück, wo bei dem zwischen den Moltzan'schen<br />

Linien Wolde-Penzlin und Osten-Cummerow getheilten Besitz MißHelligkeiten<br />

ebenfalls nicht ausbleiben konnten. Wir erwähnten schon eine solche aus<br />

') Bart hold, Gesch. von Rügen und Pommern IV, 2 S. 522.<br />

2) K. Staatsarchiv Stettin ?. I Tit. VII 86ot. 18 Nr. 1d Fol. 128 f. u. Nr. 13.<br />

— Ebenda Wolgast Archiv Tit. 39 Nr. 140. - Ebenda Tit. 75 Nr. 30 Vol. 4<br />

Fol. 380 ff. - K. Staatsarchiv Wetzlar 8. Preußen Litt. N. Nr. 1338/3407.<br />

2) Dähnert, Sammlg. pommersch.-rügisch. Urk. I p. 1105, Suppl. I p. 1079,<br />

Repertorium p. 211.

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