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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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130 Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />

traten ihre Erben, die von Kosse und Kardorff, das Gut an den Hauptgläubiger<br />

desselben, den Stralsun<strong>der</strong> Rathsverwandten Joachim von Braun<br />

ab, von dessen Wittwe es die Moltzan später reluirten.<br />

Heinrich Moltzan's Antheil an Cummerow war schon zu dessen Lebzeiten<br />

überschuldet. 1582 hatte Heinrich noch 12000 Thaler von Heinrich<br />

Magnus Preen auf Wolde geliehen und ihm dafür seinen Antheil hypothekarisch<br />

überschrieben. Wegen Auszahlung des Geldes an Moltzan kam es aber zu<br />

einer für ihn recht unliebsamen Verwickelung. Das Preen'sche Geld lag<br />

in Güstrow und war hier vom mecklenburgischen Hofgericht mit Arrest<br />

belegt worden, weil man den Moltzan zweier ungesühnter Todtschläge zieh.<br />

1568 sollten er und Joachim Wangelin einen Schuhknecht Namens Claus<br />

Wolff in Malchin muthwillig erschlagen haben, und um 1571 erstach<br />

Moltzan im Streite den mecklenburgischen Lehnsmann Henning Stute auf<br />

Deven, den letzten seines Geschlechts.^) Als Heinrich Magnus Preen dann<br />

wegen des arrestirten Geldes nach Cummerow kam, nahm ihn Moltzan<br />

gefangen und wollte ihn nicht frei geben, als bis die geliehene Summe<br />

herbeigeschafft wäre. Erst auf energisches Betreiben des Herzogs Ernst<br />

Ludwig von Pommern kam Preen nach fünf Wochen los, wurde zugleich<br />

aber durch einen Spruch des Wolgaster Hofgerichts zur Beschaffung <strong>der</strong><br />

12000 Thaler verurtheilt. Endlich ließ Mecklenburg jenes Geld mit Ausnahme<br />

oon 2300 Thalern, welche Heinrich Moltzan einem Goldschmied Matz<br />

Unger schuldig war, den Bürgen Preens herauszahlen. Diese behielten<br />

dann noch die Hälfte des Geldes wegen ihrer Unkosten zurück und gaben<br />

die an<strong>der</strong>e Hälfte an Moltzan. Jetzt klagte letzterer wie<strong>der</strong> in Wolgast auf<br />

9000 Thaler Schadenersatz und Ehrvergütung, wurde aber abgewiesen und<br />

appelline an das Kammergericht.^) Nach Heinrichs Tode (1613) hatte<br />

sein Sohn Iost diesen Antheil Cummerow inne und vererbte ihn vor 1645<br />

wie<strong>der</strong> auf seinen Sohn Venz Heinrich (St.- u. A.-Taf. Nr. 108). Dessen<br />

Vormün<strong>der</strong> verpachteten 1648 das Gut an einen gewissen Thomas Völschow,<br />

verklagten letzteren aber schon im folgenden Jahre, weil er die Pacht nicht<br />

zahlte und das Gut riunirle.^) 1650 kündigten die Erben des Heinrich<br />

Magnus Preen, die von <strong>der</strong> Lühe, Barner, Levetzow und Bülow, dessen<br />

For<strong>der</strong>ung von 12000 Thaler, erhielten, weil keine Zahlung von Seiten<br />

<strong>der</strong> Moltzan erfolgte, Heinrichs Antheil an Cummerow zugesprochen und<br />

verkauften es pfandrechtlich dem dänischen General Adam Weiher. Gegen<br />

eine von diesem gezahlte Abfindungssumme („Diskretionsgcl<strong>der</strong>") verzichtete<br />

') Geh. und Hauptarchiv Schwerin, ^ota oriminalia zu Moltzan, 1568—1571.<br />

2) K. Staatsarchiv Wetzlar sud Preußen Litt. ^ Nr. 480/1613. - Geh. und<br />

Hauptarchiv Schwerin, Lehnsakten.<br />

2) K. Staatsarchiv Stettin, Appellations-Gericht <strong>Greifswald</strong>, Hofgericht sud<br />

v. Moltzan Nr. 67.

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