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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern. 10?<br />

Es kam zwischen beiden Familien zum Prozeß, bis 1578 die Moltzan das<br />

Recht <strong>der</strong> Vuggenhagen auf das Marschallamt zu Rügen und Barth<br />

anerkennen mußten und in die Kosten des Prozesses verurtheilt wurden.<br />

Seit 1593 beanspruchten nun die Buggenhagen auch das Wolgaster Amt,<br />

namentlich in Bezug auf <strong>Greifswald</strong>, was ihnen aber durch Urteilsspruch<br />

vom 15. Sept. d. I. aberkannt wurde. Trotzdem tobte <strong>der</strong> Streit weiter.<br />

Man brachte von beiden Seiten Beweise und Gegenbeweise für sein Recht<br />

vor und griff sich in Schmähschriften „ziemlich grob und fast ehrenrührig"<br />

an. Beson<strong>der</strong>s wurde dabei dem Heinrich Moltzan verübelt, daß er respektswidrig<br />

in einem fürstlichen Schreiben den Namen seines Gegners und<br />

an<strong>der</strong>e Worte mit roter Tinte unterzogen habe. Auch sollte er Schreiben<br />

frem<strong>der</strong> Potentaten an den Herzog vorsätzlich geöffnet und denselben auf<br />

dem Kammergericht zu Speyer verunglimpft haben. Daher stand <strong>der</strong><br />

Herzog auch mehr auf Seiten <strong>der</strong> Buggenhagen und schon 1605 hatte<br />

Andreas Buggenhagen zu Wolgast das Marschallamt neben Heinrich Moltzan<br />

wenigstens durch einen Vertreter ausüben dürfen. Der weitere Streit drehte<br />

sich im allgemeinen darum, ob einzelne Orte, wie <strong>Greifswald</strong> uud Loitz<br />

noch zu Wolgast o<strong>der</strong> zu Barth zu rechnen wären, wobei die Moltzan die<br />

frühere Zutheilung, die Buggeuhagen die spätere zu ihren Gunsten anführten.<br />

Als 1608 abermals ein Landtag nach <strong>Greifswald</strong> ausgeschrieben war, kam<br />

es zu neuem Zank. Der Herzog Ernst Ludwig wollte zunächst Heinrich<br />

Moltzan nicht als Landmarschall haben und befahl daher Ernst Ludwig<br />

Moltzan auf Osten (Nr. 89), die Stände einzuladen. Dieser lehnte<br />

anfänglich ab, weil Heinrich Moltzan als Aeltester <strong>der</strong> Familie darauf<br />

Anrecht habe, übernahm es endlich aber doch auf Andrängen des Herzogs.<br />

Solches wurde ihm von Heinrich gewaltig verübelt und er schmähte nun<br />

auch auf den eigenen Vetter. Inzwischen hatten die Buggenhagen geltend<br />

gemacht, daß <strong>Greifswald</strong> zum Barther Land gehöre und <strong>der</strong> Herzog gab<br />

bei <strong>der</strong> Unentschiedenheit dieser Rechtsfrage am 10. Juli 1608 Befehl, daß<br />

an diesem Landtage, wie es schon 1605 geschehen, ein Moltzan und ein<br />

Buggenhagen gemeinsam das Marschallamt ausüben sollten. Ernst Ludwig<br />

protestine vergeblich hiergegen. Als am 13. Juli <strong>der</strong> Landtag in <strong>Greifswald</strong><br />

zusammentrat und <strong>der</strong> herzogliche Rath Erasmus Küssow daran<br />

erinnerte, daß die Ritterschaft sich zur Berathung begeben möchte, gingen<br />

beide Marschälle an die Thüre, um, wie ihres Amtes war, das Gesinde<br />

hinauszuschaffen und die Thüre zu schließen. Da trat Bernd Buggenhagen<br />

auf Ernst Ludwig zu, zückte seine Stoßwaffe spunäier) und drohte ihm,<br />

„er solle zurückbleiben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Teufel solle ihm auf die Augen fahren."<br />

Auch unter <strong>der</strong> Ritterschaft erhob sich jetzt großes Geschrei, Tumult und<br />

Auflauf und einige <strong>der</strong> Parteigänger <strong>der</strong> beiden Marschälle zogen das<br />

Schwert, bis endlich die Buggenhagen mit vielen vom Adel davon gingen.

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