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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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36 Beiträge zur Geschichte <strong>der</strong> Reformation in Pommern.<br />

angenommen und in Haft gebracht ist worden. Es hett auch sein f, g. ihne<br />

von wegen gedachter * (?) Verhandlung am leib * (?) strafen mugeu, das doch<br />

s. f. g. als <strong>der</strong> gutig landsfurst .... (auch?) zu verschonung des adels<br />

un<strong>der</strong>lassen und vor die leibstraf sich mit etzlichen seiner guteren lassen<br />

setigen, und wo ehr über gethane orpheidten (Urfehde ?) uud seine Verpflichtung<br />

s. f. g. zuspruch nit wolt erlassen, ist sein f. g. erputtig, ihm<br />

recht zu werden.<br />

V. Die Verhandlungen über bie kirchlichen Angelegenheiten<br />

auf bem Landtage zu Stettin 1536.<br />

Wenn man den Bericht des nie<strong>der</strong>deutschen Kantzow (S. 230) über<br />

den Landtag, <strong>der</strong> von den Herzogen auf den Sonntag nach Michaelis 1536<br />

zusammenberufen wurde, liest, muß man auf den Gedanken kommen, daß<br />

<strong>der</strong>selbe sehr unbedeutend gewesen sei, daß namentlich von <strong>der</strong> Religionssache<br />

nicht gesprochen wurde. Aber schon die zahlreichen Anführungen<br />

aus den dazu gehörenden Menstücken, die ich oben habe machen müssen, können<br />

das Gegentheil zeigen! Nun ist zwar das Wichtigste, die „Supplicati^ <strong>der</strong><br />

Städte und die Antwort <strong>der</strong> Fürsten darauf, von Medem aus dem<br />

Stralsun<strong>der</strong> Stadtarchiv veröffentlicht worden; aber ein Aktenstück des<br />

Anklamer Archivs (Tit. 3 a, Landessachen Nr. 1), das alle hierher gehörigen<br />

Urkunden im Original o<strong>der</strong> in Abschriften enthält, bietet so viel<br />

Neues und für die Datirung und Beurtheilung jener beiden Stücke<br />

Wichtiges, daß ich das, was sich auf die kirchlichen Dinge bezieht, hier<br />

mittheilen möchte. Namentlich mache ich auf das Protokoll aufmerksam,<br />

das einer <strong>der</strong> in Stettin anwesenden Vertreter <strong>der</strong> Stadt noch während <strong>der</strong><br />

Verhandlungen darüber abgefaßt hat und das schon deshalb hohes Interesse<br />

beanspruchen kann. Eingeladen wurde die Stadt durch folgendes,<br />

herzogliche Originalschreiben:<br />

IBl. 6.) Philips von gades gnaden Hertoge to Stettin pamern etc.<br />

fürst to Rügen etc.')<br />

Unsern grut tovoren, Ersamen leven getruwen.<br />

Als wy denne Iu vorhen togeschreven und angekündiget, dat wy<br />

nevenst dem hochgebornen Fürsten Hern Barnim Hertogen to Stettin<br />

pamern etc. Unsern leven Ved<strong>der</strong>n, van dem hochgebornen Fürsten Herrn<br />

Joachim Marggraven to Brandenborch Churfürsten umme vornigerung <strong>der</strong><br />

') Vgl. das in vielen Dingen abweichende Schreiben an den Bischof von<br />

Kammin. v. Medem, S. 275.

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