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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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112 Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />

aus den Dorfschaften Schmarsow, Roidin, Teusin, Plötz, Kruckow, Cartelow,<br />

Pritzenow, Beggerow und Gutzkow gleich getheilt wurden. ') Das Verhältniß<br />

zwischen den beiden Brü<strong>der</strong>n Hartwig und Heinrich war das denkbar<br />

schlechteste. Sie ärgerten sich, wo sie nur konnten. Namentlich that sich<br />

hierbei Heinrich hervor, <strong>der</strong> überhaupt ein ganz wüster und zanksüchtiger<br />

Mensch gewesen zu sein scheint. Um auf <strong>der</strong> Burg Osteu nur einigermaßen<br />

Frieden zu stiften, hatte eine fürstliche Kommission die Errichtung einer<br />

„Scheidelwand" zwischen beiden Theilen durchgesetzt, auch bestimmt, daß<br />

alle Fenster, welche von Hartwigs Hause und Zwinger nach Heinrichs<br />

Platze gingen, bis auf zwei Luftlöcher zugemauert werden sollten. Heinrich<br />

wollte später aber die Wand nicht bauen und ließ die von Hartwig dazu<br />

gesetzten Pfähle wie<strong>der</strong> umwerfen. Er verbaute ferner zur Schädigung des<br />

Bru<strong>der</strong>s die alte Zollstraße durch eine Kapelle und ließ die Straße selbst<br />

mit Leinsamen besäen. Er nahm auch Glocke und Altar von <strong>der</strong> Burg<br />

fort, worauf Hartwig ebenso mit <strong>der</strong> Uhr (86^6r) verfuhr. Die Klagen<br />

<strong>der</strong> Brü<strong>der</strong> über einan<strong>der</strong> beschäftigten fortwährend das pommersche Hofgericht<br />

und vielfach anch das Reichskammergericht. Bezeichnend für das<br />

böse Verhältniß zwischen ihnen ist folgende Stelle eines Kommissionsbeschlusses<br />

von 1579: „Letztlich will man abermals beide Brü<strong>der</strong> treulich<br />

ermahnt haben, daß sie vermöge göttlichen Befehls allen Greul, Haß, Neid und<br />

Feindseligkeit, die einer gegen den an<strong>der</strong>n gefahrt (^ heimlich anstellt), fallen<br />

lassen, ihre Seele und Seeligkeit, Ehre und gnten Namen und zeitliche Wohlfahrt<br />

in <strong>der</strong> Furcht Gottes mit Fleiß bedenken und nicht halsstarriger, eigenköpfischer<br />

Weise auf ihrer bei<strong>der</strong>seits gefaßten Meinung verharren, son<strong>der</strong>n<br />

guter Leute Rath folgen und Friedens halber von ihren Rechten etwas<br />

abweichen und nachgeben, in Son<strong>der</strong>heit aber sich des vielfältigen, oftmals<br />

unnöthigen Klagens bei Hofe enthalten."'^)<br />

Hartwig II. starb 1591 und hinterließ drei unmündige Söhne, Ernst<br />

Ludwig, Georg o<strong>der</strong> Jürgen und Hartwig III. (St.- u. A.-Taf. Nr. 89,<br />

91 und 95), welche 1598 zur Erbtheilung schritten. Der Vorgang <strong>der</strong>selben<br />

ist in den Akten genau beschrieben. Am 23. November des genannten<br />

Jahres erschienen zu Vanselow Freiherr Joachim Moltzan auf Penzlin<br />

(St.- u. A.-Taf. Nr. 400), Joachim von Oldenburg, Hauptmann zu<br />

Doberan und Ribnitz, welcher mit Emerentia, Tochter Hartwigs II., vermählt<br />

war, Hans Hahn auf Basedow, wohl als Tutor <strong>der</strong> Ilse von Bülow,<br />

<strong>der</strong> Wittwe Hartwigs, die Vormün<strong>der</strong> des jüngsten Sohnes desselben,<br />

Bernd von <strong>der</strong> Lanken und <strong>der</strong> Syndikus Christian Schwarz aus <strong>Greifswald</strong>,<br />

') Archiv Cummerow N. I. 12—13. — Archiv Ivenack 1 o. 8. 92. — Kgl.<br />

Staatsarchiv Stettin Tit. VII. 38. Nr. 1d Fol. 111. — Geh. Staatsarchiv Berlin<br />

Reg. 30b 2d N. 1.<br />

') Archiv Cummerow Ü. I. Nr. 13.

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