altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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112 Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />
aus den Dorfschaften Schmarsow, Roidin, Teusin, Plötz, Kruckow, Cartelow,<br />
Pritzenow, Beggerow und Gutzkow gleich getheilt wurden. ') Das Verhältniß<br />
zwischen den beiden Brü<strong>der</strong>n Hartwig und Heinrich war das denkbar<br />
schlechteste. Sie ärgerten sich, wo sie nur konnten. Namentlich that sich<br />
hierbei Heinrich hervor, <strong>der</strong> überhaupt ein ganz wüster und zanksüchtiger<br />
Mensch gewesen zu sein scheint. Um auf <strong>der</strong> Burg Osteu nur einigermaßen<br />
Frieden zu stiften, hatte eine fürstliche Kommission die Errichtung einer<br />
„Scheidelwand" zwischen beiden Theilen durchgesetzt, auch bestimmt, daß<br />
alle Fenster, welche von Hartwigs Hause und Zwinger nach Heinrichs<br />
Platze gingen, bis auf zwei Luftlöcher zugemauert werden sollten. Heinrich<br />
wollte später aber die Wand nicht bauen und ließ die von Hartwig dazu<br />
gesetzten Pfähle wie<strong>der</strong> umwerfen. Er verbaute ferner zur Schädigung des<br />
Bru<strong>der</strong>s die alte Zollstraße durch eine Kapelle und ließ die Straße selbst<br />
mit Leinsamen besäen. Er nahm auch Glocke und Altar von <strong>der</strong> Burg<br />
fort, worauf Hartwig ebenso mit <strong>der</strong> Uhr (86^6r) verfuhr. Die Klagen<br />
<strong>der</strong> Brü<strong>der</strong> über einan<strong>der</strong> beschäftigten fortwährend das pommersche Hofgericht<br />
und vielfach anch das Reichskammergericht. Bezeichnend für das<br />
böse Verhältniß zwischen ihnen ist folgende Stelle eines Kommissionsbeschlusses<br />
von 1579: „Letztlich will man abermals beide Brü<strong>der</strong> treulich<br />
ermahnt haben, daß sie vermöge göttlichen Befehls allen Greul, Haß, Neid und<br />
Feindseligkeit, die einer gegen den an<strong>der</strong>n gefahrt (^ heimlich anstellt), fallen<br />
lassen, ihre Seele und Seeligkeit, Ehre und gnten Namen und zeitliche Wohlfahrt<br />
in <strong>der</strong> Furcht Gottes mit Fleiß bedenken und nicht halsstarriger, eigenköpfischer<br />
Weise auf ihrer bei<strong>der</strong>seits gefaßten Meinung verharren, son<strong>der</strong>n<br />
guter Leute Rath folgen und Friedens halber von ihren Rechten etwas<br />
abweichen und nachgeben, in Son<strong>der</strong>heit aber sich des vielfältigen, oftmals<br />
unnöthigen Klagens bei Hofe enthalten."'^)<br />
Hartwig II. starb 1591 und hinterließ drei unmündige Söhne, Ernst<br />
Ludwig, Georg o<strong>der</strong> Jürgen und Hartwig III. (St.- u. A.-Taf. Nr. 89,<br />
91 und 95), welche 1598 zur Erbtheilung schritten. Der Vorgang <strong>der</strong>selben<br />
ist in den Akten genau beschrieben. Am 23. November des genannten<br />
Jahres erschienen zu Vanselow Freiherr Joachim Moltzan auf Penzlin<br />
(St.- u. A.-Taf. Nr. 400), Joachim von Oldenburg, Hauptmann zu<br />
Doberan und Ribnitz, welcher mit Emerentia, Tochter Hartwigs II., vermählt<br />
war, Hans Hahn auf Basedow, wohl als Tutor <strong>der</strong> Ilse von Bülow,<br />
<strong>der</strong> Wittwe Hartwigs, die Vormün<strong>der</strong> des jüngsten Sohnes desselben,<br />
Bernd von <strong>der</strong> Lanken und <strong>der</strong> Syndikus Christian Schwarz aus <strong>Greifswald</strong>,<br />
') Archiv Cummerow N. I. 12—13. — Archiv Ivenack 1 o. 8. 92. — Kgl.<br />
Staatsarchiv Stettin Tit. VII. 38. Nr. 1d Fol. 111. — Geh. Staatsarchiv Berlin<br />
Reg. 30b 2d N. 1.<br />
') Archiv Cummerow Ü. I. Nr. 13.